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Geschrieben von fragdochmaldieMaus am 12.05.2010, 21:14 Uhr

Umgangsrecht für Väter ohne Sorgerecht

Europa-Gericht nimmt Müttern das alleinige Sorgerecht
Unterstützung aus Straßburg für Väter nicht ehelicher Kinder: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihnen mehr Mitsprache bei der Sorge um ihre Nachkommen zugesprochen.

Unverheiratete Väter haben in Deutschland keine Chance auf das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind, wenn die Mutter dies nicht will. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat diese Rechtslage nun gekippt: Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.

 
72 Antworten:

Re: Umgangsrecht für Väter ohne Sorgerecht

Antwort von WurmsMama am 12.05.2010, 21:20 Uhr

Ähm, und was willst Du uns damit nun mitteilen?

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Re: Umgangsrecht für Väter ohne Sorgerecht

Antwort von marie03 am 12.05.2010, 21:24 Uhr

wie sagt man so schön gleiches recht für alle und das wird sicher irgendwann durchgestezt.

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Re: Umgangsrecht für Väter ohne Sorgerecht

Antwort von angry.me am 12.05.2010, 21:30 Uhr

stimmt dann nicht wenn der unverheiratete vater das sorgerecht übertragen bekommen hat

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Re: Umgangsrecht für Väter ohne Sorgerecht

Antwort von angry.me am 12.05.2010, 21:33 Uhr

ach soooooooooooo sorry musste den text noch ein zweites mal lesen um ihn zu kapieren *schäm*
das gesetz ist aber schon länger "auf dem vormarsch" und ich finde nicht wirklich, dass in diesem land ausschließlich männer diskriminiert werden das liegt im auge des betrachters und sicher wäre eine entscheidung von fall zu fall ratsamer, als einfach nach dem geschlecht zu gehen und anhand dessen zu entscheiden, wem das sr/abr/wasauchimmer übertragen werden soll.

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Re: Umgangsrecht für Väter ohne Sorgerecht

Antwort von fragdochmaldieMaus am 12.05.2010, 22:04 Uhr

wer das alleinige Sorgerecht stillschweigend hinnimmt, ist selbst schuld.
entweder man einigt sich gemeinsam, das ist sicherlich meist die beste Lösung.
oder eben kämpfen und wenn es sein muß bis zur letzen Instanz.
ich würde mir niemals den Kontakt zu meinem Kind verbieten lassen
und vor allem keinen Keil treiben lassen und Entfremdung zulassen, zwischen meiner Tochter und mir.
sicherlich ist jeder Fall anders, aber so in diesem hier geposteten Fall
ist die Lage für mich als Leihe eindeutig,
Er wird wenn er seine Pflichten nachkommt auch seine Rechte bekommen!

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Re: Umgangsrecht für Väter ohne Sorgerecht

Antwort von fragdochmaldieMaus am 12.05.2010, 22:17 Uhr

ausschließlich nicht, aber kann ja nicht sein das er Unterhalt etc zahlen darf und er um jeden Kontakt betteln muss und sich bei allem fügen muss.
wer immer zu seinem Kind fürsorglich war, sollte auch das Recht
bekommen dies nach einer Trennung sein zu dürfen und das nicht nur Finanziell.
die Bundesregierung muss noch ein neues Sorgerecht verabschieden, dieses man dann ja wieder vor dem europäischen Gerichtshof anfechten kann ;-)

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Re: @ Maus: Ohne Pflichten keine Rechte, das klingt gut, nur...

Antwort von Mrs. Chocolate am 12.05.2010, 22:19 Uhr

wie willst du das bitte vor dem Gesetz durchkriegen? Wer legt die Pflichten fest? Es gibt nämliche etliche Väter, die ihre Rechte nicht nutzen oder sie als Machtmittel missbrauchen, ohne Pflichten zu erfüllen, oder die noch nicht mal Unterhalt bezahlen - Und solchen das Sorgerecht zu entziehen, ist oft teuer und langwierig.

Gehen wir also davon aus, dass, wie du es beschreibst, ein Vater seine Rechte am gemeinsamen Kind automatisch bekommt, Voraussetzung er kommt seinen Pflichten nach - Ich frage dich, was ist, wenn er das nicht tut? Wer soll das ganze überwachen/bescheinigen? Wird dann gleichzeitig die Sorgerechts-Sachlage gelockert? Also, wenn ein Vater sich nicht kümmert, kann ihm sozusagen das SorgeRECHT entsprechend einfacher entzogen werden?

Interessierte Grüße

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da kennt sich aber wer supi aus

Antwort von mamafürvier am 12.05.2010, 22:21 Uhr

Und du meinst das alleinige SR ist Garant für schlechten Umgang und gemeinsames SR dann klappt das besser? Ist doch Grütze.
Hier gibts genug Väter die teilweise SR haben und die haben keinen Bock ihr Kind zu sehen... mein Ex hat kein SR (nicht mal die Hälfte) aber er sieht die Kinder wann immer er will... ist heute für 4 Tage mit ihnen verreist.

PS: Im Übrigen iste s nicht so, daß seine Rechte von den Pflichten abhngen... denn Unterhalt habe ich nuns chon 1,5 Jahre nicht gesehen (obwohl er könnte).

lG
fragdochmaldie MF4

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allen Ernstes...

Antwort von angry.me am 12.05.2010, 22:30 Uhr

dafür ist doch das Umgangsrecht da!!!?

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Re: da kennt sich aber wer supi aus

Antwort von fragdochmaldieMaus am 12.05.2010, 22:39 Uhr

habe ich nicht gesagt das gemeinsames Sorgerecht, es dann besser klappt.
ich habe nur gesagt das ein Vater auch Rechte haben sollte, auch wenn er unverheiratet war.
und hier geht es nicht nur im den Vater! da irrt man sich,
es geht auch um das Recht des Kindes, das es Kontakt
zu dem KV hat. ja, auch eine 6 Monate junges Baby hat Rechte.

wenn Du kein Unterhalt bekommst kann ich das nicht verstehen.
wahrscheinlich hast du schon auf Unterhalt geklagt und dennoch
zahlt er nichts? dann ist eben bei den Unterhaltspflichten
auch nicht alles Rechtens und müsste Karlsruhe mal was nachbessern.

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Re: allen Ernstes...

Antwort von fragdochmaldieMaus am 12.05.2010, 22:42 Uhr

ja, dafür schon.
aber was ist mit Schule, Bildung und auch wenn er Geld für das Kind
anlegt etc. das geht nur über das Sorgerecht

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Re: allen Ernstes...

Antwort von angry.me am 12.05.2010, 22:52 Uhr

Das sollte man der Person, bei der das Kind lebt, schon zutrauen können. Außerdem glaube ich hier an den gesunden Menschenverstand der Eltern... sie MÜSSEN dem Kindeswohl entsprechend handeln und solche Sachen auch miteinander klären, wenn sie nicht das gemeinsame SR haben, das Kind sollte in bildungsrelevante Themen ja auch einbezogen werden... Wenn sich ein Elternteil kümmert, ist davon auszugehen, dass schulische Entscheidungen nicht "über den Kopf des anderen- und schon gar nicht erst über den Kopf des Kindes- hinweg" entschieden werden. Und wenn sich ein Elternteil NICHT kümmert--- so what? dann geht es ihn auch nichts an, in welche Schule das Kind geht.
Und Geld kann man auch ohne SR anlegen

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Re: allen Ernstes...

Antwort von Savanna2 am 12.05.2010, 22:57 Uhr

Geld anlegen kann er doch auf seinen Namen und v.a gibts mit Sicherheit MEHR Mütter die GSR haben und um alles betteln müssen und der Vater es benutzt um seine Macht zu demonstrieren als Väter die es wirklcih aus echten gefühlsgründen vermissen.
Es würde zu verkompliziert werden, irgendwann wird dann geändert dass das Gericht über den Nachnamen entscheidet usw.

Ich habe ASR und trotzdem informiere ich den Vater über alelsmögliche,sogar als der 1.zahn kam hatte ich gemailt

Es kommt auch immer drauf an in wie weit es den vater interessiert.

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Re: da kennt sich aber wer supi aus

Antwort von angry.me am 12.05.2010, 22:57 Uhr

sorry. aber manchmal erspart man dem kind auch was, wenn der KV kein sorgerecht hat! das sollte man echt nicht so über einen kamm scheren!

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Re: allen Ernstes...

Antwort von angry.me am 12.05.2010, 23:00 Uhr

und inwieweit der Vater überhaupt dazu in der Lage ist, für sein Kind da zu sein, ohne Elternebene mit Beziehungsebene zu verwechseln- auch das stellt eine Gefahr fürs Kindeswohl da

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Re: da kennt sich aber wer supi aus

Antwort von WurmsMama am 12.05.2010, 23:06 Uhr

....bei uns erspart man nicht nur dem Kind etwas sondern vor allem auch mir....
Der KV meines Kindes mit seiner Sprunghaftigkeit wäre UNERTRÄGLICH bei gemeinsamen Sorgerecht.
Wenn er dann mal wieder unter PMS leidet dürfte ich dann mit Wurm nicht in Urlaub fahren!?!
Das tue ich mir nicht an, dem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen, er hat bereits damit gedroht, sich darum zu kümmern.

Informieren tue ich ihn immer und beziehe ihn in wichtige Dinge auch mit ein.

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Re: @ Maus: Ohne Pflichten keine Rechte, das klingt gut, nur...

Antwort von fragdochmaldieMaus am 12.05.2010, 23:07 Uhr

weis der Geier wie der neue Gesetzesentwurf aussehen wird.
Familienanwälte werden sich jetzt schon freuen über die ständig steigende
Anzahl an Mandanten ;-)
ja, ich könnte mir es so vorstellen, das der KV im Falle des er voll und ganz
seinen Pflichten nachkommt, dann auch die selben Rechte eingeräumt bekommt. wenn nicht, dann eben weniger Rechte.
wer nichts tut, bekommt auch nichts zugesprochen oder eben wieder aberkannt.

ich bin ganz klar der Meinung, ob nun verheiratet oder unverheiratet.
wenn er immer fürsorglich war muss er auch das weiterhin sein dürfen,
auch nach einer Trennung.
es kann nicht sein, wie in diesem speziellen Fall der hier gepostet
worden ist, das die KM nach einer Trennung macht was sie will
und die Bedürfnisse des KV und des eigenes Kindes ignoriert.

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Maus

Antwort von Savanna2 am 12.05.2010, 23:10 Uhr

der KV kann ja was dagegen tun weil er UMGANGSRECHT/PFLICHT hat.

Dann muss er eben vor Gericht, ob er durch GSR sein Kind öfter sieht wage ich zu bezweifeln.

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Re: @ Maus: Ohne Pflichten keine Rechte, das klingt gut, nur...

Antwort von angry.me am 12.05.2010, 23:13 Uhr

"es kann nicht sein, wie in diesem speziellen Fall der hier gepostet
worden ist, das die KM nach einer Trennung macht was sie will
und die Bedürfnisse des KV und des eigenes Kindes ignoriert."

.... und Du bist Dir sicher, darüber urteilen zu können, dass eine KM "macht was sie will[...]und die Bedürfnisse des eigenen Kindes ignoriert"?

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Re: Maus

Antwort von angry.me am 12.05.2010, 23:15 Uhr

eben, und ein KV der sich wirklich interessiert, wird sich doch wohl ausreichend informieren um bei nicht vorhandenem SR trotzdem eine gewisse Handhabe zu haben? Das klingt ja direkt so, als wolle die KM dem Kind absichtlich schaden, möchtest Du das unterstellen?

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Re: allen Ernstes...

Antwort von fragdochmaldieMaus am 12.05.2010, 23:17 Uhr

mein Gott hab ich eine Lawie ausgelöst

Geld auf Namen des Kindes anlegen ohne Sorgerecht, dann
kann nur die Mutter über das Geld bestimmen.
dann kann ich es ihr ja gleich schenken

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Re: @ Maus: Ohne Pflichten keine Rechte, das klingt gut, nur...

Antwort von fragdochmaldieMaus am 12.05.2010, 23:21 Uhr

bin ich mich sicher, so wie es geschrieben war,
kann ich es mir gut vorstellen das sie ihre Macht
mißbraucht

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Re: allen Ernstes...

Antwort von angry.me am 12.05.2010, 23:24 Uhr

da sieht man mal, wie materiell väter denken. das geld würdest du für das KIND anlegen, nicht für die mutter. Wenn du tatsächlich davon ausgehst, dass alle mütter die das asr haben, so skrupellos sind, an das geld ihrer kinder zu gehen, verstehe ich, dass du auch der meinung bist, dass sie das sr teilen sollten. Dann wären sie in der tat unverantwortlich und sollten ein kind nicht alleine großziehen! also ist deiner meinung nach das unterhaltsgeld für das kind auch in wirklichkeit für die mutter??? bööööööse welt !!!
Ich denke, du solltest mal klar kommen und dein bild von der bösen geldgeilen kindsmutter überdenken. Im umkehrschluss ließe sich deine argumentation auch umdrehen und sagen: wenn beide das gemeinsame sr bekommen, damit der andere elternteil mitentscheiden kann, könnte der KV das kind generell auch gleich alleine großziehen
in welcher welt lebst du eigentlich? du übersiehst voll und ganz, dass es hier um das wohl von KINDERN geht und nicht um Macht oder Geld!

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Ohne hier eine Lanze brechen zu wollen...

Antwort von angry.me am 12.05.2010, 23:29 Uhr

Welche MACHT??? soll die frage nach dem SR wirklich allen ernstes ein MACHTKAMPF sein?
das ist traurig...
Ich hoffe, dass keine Mutter der Welt, die ihre sieben Sinne beisammen hat, ihr Kind de facto als Machtmittel instrumentalisiert. Allerdings sieht es bei Dir so aus, als würdest Du in einem Kind ein Projekt sehen, das zu finanzieren es sich nur dann wirklich lohnt, wenn man auch "was davon hat".
Ob DAS der richtige Weg ist?
Kinder sind schützenswerte Lebewesen- keine Objekte, die man für seinen eigenen Vorteil missbrauchen sollte. Auch nicht, um eine "Diskriminierung" des eigenen Geschlechts zu verhindern!

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Re: Maus

Antwort von fragdochmaldieMaus am 12.05.2010, 23:30 Uhr

ich möchte das nicht unterstellen,
und erst Recht nicht sagen das sie absichtlich ihrem Kind schadet.
aber wenn die Mutter den Kontakt zum Vater verwehrt
dann ist das nicht besonders schön gegenüber dem Kind.

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Re: Maus

Antwort von angry.me am 12.05.2010, 23:33 Uhr

tut sie das in benanntem fall etwa?

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ich geh jetzt schlafen...

Antwort von angry.me am 12.05.2010, 23:35 Uhr

... und wundere mich. Gute Nacht.

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frage hat sich selbst beantwortet...

Antwort von angry.me am 12.05.2010, 23:38 Uhr

... habe gerade nochmal schnell drübergelesen...
ja, sie verweigert ja den umgang! und das geht nicht. Und hier ziehe ich auch meine Lanze wieder ein. Man kann einem Vater der sich kümmern will nicht den Umgang verwehren!

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Re: allen Ernstes...

Antwort von fragdochmaldieMaus am 12.05.2010, 23:39 Uhr

eben es geht nur um das Kind!
deswegen würde ich Geld anlegen für das Kind und nicht für die Mutter!
und Unterhalt ist Kindesunterhalt!
ich rede vom gemeinsamen Sorgerecht, was nicht heißt das er bestimmt wo das Kind aufwächst, aber bei gewissen Dingen einfach mitentscheiden sollte.

ich verstehe nicht weswegen hier alle Mütter sich so angegriffen fühlen.
klingt ja so das ihr alle sehr schlechte Erfahrungen gemacht habt.
oder ist es die Angst das Vater auch nicht ganz rechtlos ist.

es geht hier werden um Macht und Geld, es geht um Rechte!
Mutter, Vater und Kind!
nicht nur Mutter und Kind!

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kapiert...sorry

Antwort von angry.me am 12.05.2010, 23:40 Uhr

ich reich dir die friedenspfeife rüber und schmeiß die lanze weg. Dem KV in dieser Situation das Umgangsrecht zu verwehren ist definitiv falsch.

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Re: allen Ernstes...

Antwort von angry.me am 12.05.2010, 23:46 Uhr

ich habe den Fall jetzt erst richtig gecheckt und habe dir weiter oben die Friedenspfeife angeboten! Das mit dem Geld solltest Du weg lassen, in dem Punkt dass einem !gewaltfreien! KV unbedingt der Umgang zusteht (und dem Kind ebenso) gebe ich dir ohne Frage Recht! Allerdings sollte man dann eben klären, dass es so ist, und nicht gleich auf das gemeinsame SR pochen wollen! das Kind wächst nunmal idealerweise nach einer Trennung bei einem Elternteil auf und daher macht es durchaus Sinn, dass dieser Elternteil (das mag in Einzelfällen auch der Vater sein, das bestreite ich nicht) das ASR hat.
Das Kind lebt bei diesem Elternteil, also entscheidet eben dieser Elternteil- nicht jedoch ohne den anderen zumindest einzubeziehen!
Das sollten erwachsene Menschen doch auf die Reihe bekommen - schon alleine um das Kind nicht unnötig zu belasten!

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Re: Ohne hier eine Lanze brechen zu wollen...

Antwort von fragdochmaldieMaus am 12.05.2010, 23:51 Uhr

ja, machmal gehts nicht anders,
wenn sie meinen Kontakt zum Kinde verwehrt würde ich es
auf einen Machtkampf ankommen lassen!
sorry, es gibt auch schlechte Frauen und Mütter ! nicht nur gute.

ir wüsst auch mal die andere Seite sehen, nicht nur Eure.

ich will nienmand finanzieren!
auch wenn ich keinen Kontakt zum Kinde hätte, würde
ich vorsorgen. aber eben für das Kind und nur für dieses
z.B. eine Lebensversicherung abschließen.

"Kinder sind schützenswerte Lebewesen- keine Objekte, die man für seinen eigenen Vorteil missbrauchen sollte. Auch nicht, um eine "Diskriminierung" des eigenen Geschlechts zu verhindern"
ich denke da nicht anders!!!!

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Re: kapiert...sorry

Antwort von fragdochmaldieMaus am 12.05.2010, 23:54 Uhr

ich Rauche gerne mit

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dagegen ist nichts auszusetzen

Antwort von angry.me am 12.05.2010, 23:55 Uhr

wenn du das so schreibst, möchte ich dagegen ja auch nichts mehr sagen
es klang nur eingangs so nach "väter MÜSSEN das SR für ihre kinder eingeräumt bekommen!" nee. Müssen sie eben nicht. Können sie, wenn damit tatsächlich dem wohl des kindes mehr gedient sei.
An dieser Stelle biete ich Dir nochmal die Friedenspfeife an.

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Re: kapiert...sorry

Antwort von angry.me am 12.05.2010, 23:57 Uhr

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Re: allen Ernstes...

Antwort von fragdochmaldieMaus am 12.05.2010, 23:59 Uhr

genau so sehe ich das auch.
ich habe mich nur auf das eine Posting von heute Vormittag bezogen,
mehr nicht.
ich brauche kein Sorgerecht.
aber was ich brauche sind meine Kinder, weil diese mir am Herzen liegen.

wie gesagt, ich Rauche gern mit die Friedenspfeife

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GSR

Antwort von Möhrchen am 13.05.2010, 0:00 Uhr

Hallo Angry,

Ich kann schon verstehen, daß die kümmernden Väter auch gerne offiziell an der Sorge beteiligt sein möchten. Du schreibst immer von Vertrauen...wo ist denn das Vertrauen in diese Väter??? Was spricht gegen ein GSR? Wenn man den anderen Elternteil doch eh selbstverständlich einbezieht...wo liegt das Problem? Daß man im Zweifelsfall nicht den ASR-Joker ziehen kann?

lg heike

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Re: allen Ernstes...

Antwort von Möhrchen am 13.05.2010, 0:03 Uhr

Hallo,

ein Umgangsrecht existiert auch ohne Sorgerecht. Und das Geld kannst Du doch so anlegen, daß das Kind erst später drankann...aber Du schreibst ja selbst, daß es nicht um Geld geht...btw: Du warst nicht schon zufällig das ein oder andere Mal hier im Forum und kennst eine Mutter ziemlich persönlich

Es geht hier immer wieder um Einzelfälle. Ich kenne im Umfeld auch das ein oder andere Beispiel, in dem es ganz gut läuft und sich beide um das Kind kümmern...bei uns ist das auch so. GSR soll der Vater meiner Tochter gerne haben und ausüben sowie den Umgang ausüben. In vielen Situationen bin ich froh, mit der Sorge um das Kind nicht alleine zu sein und noch eine Meinung einfordern zu können...so wie neulich, als ich mit ihr im KH war...aber ich kann mich auch auf ihn verlassen und muß ihn nicht erst ausfindig machen, wenn ich ihn brauche...er ist dann sofort da und wir stehen das gemeinsam mit unserem Kind durch.

lg heike

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Re: GSR

Antwort von angry.me am 13.05.2010, 0:05 Uhr

Nein Heike. Durchaus nicht. Ich habe hier den Fall komplett falsch interpretiert und mich bei der Maus entschuldigt. Selbstverständlich sollen kümmernde Väter sich an der Sorge beteiligen können, wenn sie am Kind interessiert sind kann nichts dagegen sprechen. Es handelt sich hier um ein Missverständnis, das ich aufgeklärt habe. Und solche Dinge sind nicht über einen Kamm zu scheren. Es gibt unter den Vätern wie unter den Müttern schwarze Schafe- mein Fehler war es, erst zu posten und dann diesen Einzelfall zu begreifen.

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Re: dagegen ist nichts auszusetzen

Antwort von fragdochmaldieMaus am 13.05.2010, 0:07 Uhr

das ist ja schon die Dritte Pfeiffe die ich jetzt mit dir Rauche

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Re: dagegen ist nichts auszusetzen

Antwort von angry.me am 13.05.2010, 0:08 Uhr

*lach* okay, nun is gut, wenn ich so viel rauche komm ich gar nicht mehr zum schlafen!
Gute Nacht!

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Re: GSR

Antwort von Möhrchen am 13.05.2010, 0:20 Uhr

Sorry, so ganz kann ich Deine Meinung trotz des Mißverständnis nicht so recht nachvollziehen. Du schreibst, daß Umgansrecht völlig ok sei, aber der andere Teil doch bitte zu akzeptieren habe, daß das Kind idealerweise (!) bei einem (!) Elternteil aufwachsen würde - btw. es gibt auch Modelle, bei denen Kinder sogar bei BEIDEN Elternteilen aufwachsen können...in Schweden ein sehr weit verbreitetes Modell, von dem wir uns vielleicht auch (nebem dem Bildungssystem) noch einiges abschauen können - und der anere Elternteil doch nicht auf das Sorgerecht pochen solle. Daß er einzubeziehen sei, sollten doch erwachsene Menschen bitte hinbekommen...das Sorgerecht dann auch offiziell zu teilen ist dann wohl zuviel verlangt...von erwachsenen Menschen?!

lg heike

P.S.: und ich denke immer noch, daß die Maus hier jemanden persönlich kennt und ansprechen wollte

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Re: dagegen ist nichts auszusetzen

Antwort von fragdochmaldieMaus am 13.05.2010, 0:23 Uhr

wünsche gut zu Schlafen !

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Re: GSR

Antwort von fragdochmaldieMaus am 13.05.2010, 0:30 Uhr

es ist richtig das ich hier jemand etwas persönlich kenne.
aber diese ganzen Postings mit ihr nichts zu tun haben.

da nutz ich gleich mal die Gelegenheit und sage:
Sorry!
das ich hier immer noch ab und zu mal mitlese
und heute hier zum wirklich 1. Mal hier was geschrieben habe.

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was hat das mit Umgangsrecht zu tun?????

Antwort von Dreierbande am 13.05.2010, 10:33 Uhr

Ein Umgangsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht.

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Re: was hat das mit Umgangsrecht zu tun?????

Antwort von fragdochmaldieMaus am 13.05.2010, 12:05 Uhr

da würde ich nicht ganz zustimmen.
das Sorgerecht schließt das Umgangsrecht ein, behaupte ich mal als Leihe.
denn wie soll er Sorgen wenn er kein Umgang haben darf?

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Geb auch mal meinen senf dazu

Antwort von Patti1977 am 13.05.2010, 14:29 Uhr

Im Grunde ist es so schon richtig, dass der Vater durchaus mehr Mitpracherecht haben sollte. Vorraussetzung: Er will es und nutzt es nicht für Machtspiele. Nur da Grenzen festzulegen ist schwer. Ich sehe, welch gerenne man mit gemeinsamen Sorgerecht haben kann. Und welche Machtspiele gespielt werden können. Ich sehe aber auch, dass es ohne SR auch gut laufen kann. Umgang steht dem Vater zu. Mit ein bisschen Wille geht auch gemeinsames entscheiden.

Wir haben GSR. Er hat Konto auf sich eröffnet und legt dort Geburtstagsgeld an. Aus Angst ich könnt es nehmen . Wenn mal was ist, dann ist Geld weg. Sein Risiko.

Ich denke, man sollte auch mehr Hintertüren über JA etc. lassen, dass schnell im Kindeswohl entschieden werden kann, wenn der KV nicht mitzieht.

Aber man sollte auch sehen, das Kind lebt meist bei der Mutter. Auf ihr lastet der Erziehungsdruck, der finanzielle und gesellschaftliche Druck. Klar, dass sie da auch entsprechende Freiräume der Entscheidung braucht.

lg

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Re: Geb auch mal meinen senf dazu

Antwort von fragdochmaldieMaus am 13.05.2010, 15:29 Uhr

das klingt doch wie Musik in meinen Ohren

besser hätte es die Maus auch nicht schreiben können

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Re: was hat das mit Umgangsrecht zu tun?????

Antwort von +emfut+ am 13.05.2010, 15:41 Uhr

Doch, das ist so.

Es gibt kein Sorgerecht ohne Umgangsrecht, das ist so richtig. Aber es gibt durchaus ein Umgangsrecht ohne Sorgerecht.

JEDER, absolut JEDER leibliche Elternteil, der nicht bei seinem Kind lebt, hat ein Umgangsrecht. Nun ja, solange er das Kind nicht mißbraucht oder sonstwie schädigt zumindest, und selbst dann gibt es zunächst oft begleiteten Umgang.

Und ich finde es gerade bissi doof, wenn man mit Urteilen, Gerichtsbeschlüssen und Gesetzen um sich wirft, und eine solche grundlegende Information nicht weiß, ja, nicht mal zuordnen kann.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Geb auch mal meinen senf dazu

Antwort von Patti1977 am 13.05.2010, 15:42 Uhr

Ich find aber die Neuerung gefährlich und mühevoll für Mütter mit starrsinnigen und/oder desinteressierten Kindsvätern. Da muss ein Ausweg geschaffen werden.

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Re: Geb auch mal meinen senf dazu

Antwort von +emfut+ am 13.05.2010, 15:46 Uhr

Diese Regelungen gibt es. Das JA kann innerhalb von wenigen Stunden die Zustimmung des Vaters mit GSR ersetzen, wenn es notwendig ist. Been there, done that.

Ich verstehe die Ängste, aber wenn das Kind nicht das Ergebnis eines ONS ist, sondern aus einer auf Langfristigkeit angelegten Beziehung entstand - egal ob mit oder ohne Trauschein - dann gehört für mich das GSR her, von Anfang an.

Ich finde es absurd, wenn der Vater sich erst des Sorgerechts würdig erweisen muß, die Mutter hingegen erst ihre Unwürdigkeit nachweisen muß, um es nicht zu bekommen. Das hat was mit Annahmen zu tun: Der Vater ist unwürdig, bis er das Gegenteil bewiesen hat. Die Mutter ist würdig, bis sie das Gegenteil bewiesen hat. Warum?

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Re: Geb auch mal meinen senf dazu

Antwort von Patti1977 am 13.05.2010, 15:53 Uhr

Damit kippen aber auch viele Regelungen des Elterngeldes. Nur durch die Regelung des asr kann ich die 2 Monate mit nehmen. Wir wohnen auch nicht zusammen. Aber nach den 14 Monaten teilen wir das Sorgerecht.

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Re: Geb auch mal meinen senf dazu

Antwort von +emfut+ am 13.05.2010, 15:58 Uhr

Dann regelt man es eben anders. Man kann doch nicht ein grundlegendes Recht wie das Recht, für seine eigenen Kinder zu sorgen, einer nachgeordneten Regelung wie der Auszahlungsmethode des Elterngeldes unterordnen. da stimmen die Prioritäten einfach nicht.

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Re: Geb auch mal meinen senf dazu

Antwort von Patti1977 am 13.05.2010, 16:02 Uhr

Das Recht für sein Kind zu sorgen, haben die Väter ja. Ich finde die Sorge im Umgang (da sorgt er wirklich für das Kind durch seine Anwesenheit) wesentlich wichtiger als eine Unterschrift bei einer Kontoeröffnung.

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Re: Geb auch mal meinen senf dazu

Antwort von +emfut+ am 13.05.2010, 16:40 Uhr

Wie würdest Du Dich fühlen, wenn das Sorgerecht erstmal das Jugendamt bekäme bis Du bewiesen hast, daß Du für Dein Kind sorgen kannst?

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Re: Geb auch mal meinen senf dazu

Antwort von Savanna2 am 13.05.2010, 17:11 Uhr

Hallo,

das mit den 14 Monaten stimmt ao schonmal nicht !!
Es geht da darum ob man AE ist und nicht um gemeinsame Sorge.
AE bin ich auch wenn man GSR hat.

Bist du mit dem KV zusammen bist du nicht AE und dann ist das Betrug was ihr macht, egal ob ASR oder nicht!!!
(So wurde es mir von denen erklärt)

ICh frage mich immer weider ob die die hier so großzügig das GSR befürworten auch GSR haben.

Ob sie wissen wie schwer es ist wenn man einen Vater hat der Steine in den Weg legen will.

Es ist nunmal so das Kind wächst bei einem auf und egal ob Vater oder Mutter denke ich ist es nicht verkehr dass dieser Teil die Sorge hat, denn er oder sie hat sie auch im Alltag !!!

Das ein Kind bei 2en aufwächst finde ich persönlich nicht gut.
Das Kind sollte einen Lebensmittelpunkt haben mit klaren Regeln, eben ein Zuhause und ich denke nicht dass es förderlich für ein Kind ist 2 Zuhause mit gleichen Anteilen zu haben wo evtl. auch immer etwas durchfällt.
Es sollte so sein dass es weiß es wird an einem Platz aufgefangen, wo es sich sicher fühlt und die Regeln kennt.
Dazu die Kinder 50/50 aufwachsen zu lassen sage ich definitiv NEIN !

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Re: Geb auch mal meinen senf dazu

Antwort von +emfut+ am 13.05.2010, 17:17 Uhr

Ich habe GSR und weiß, wovon ich rede.
Du hast es nicht - und maßt Dir trotzdem an zu wissen, wovon Du redest.

Neulich gab es doch eine Umfrage dazu. Ganz ehrlich und realistisch: In den 5 Jahren seit der Scheidung habe ich die Unterschrift meines Ex-Mannes genau 2 mal wirklich dringend gebraucht, der Rest war auch so machbar oder aufschiebbar. Es ist keinesfalls so, als ob der Alltag erheblich darunter leiden würde.

Wenn es wirklich so kompliziert wäre, dann müßten ja alle Geschiedenen vor Verzweiflung Amok laufen, denn da ist das GSR Standard. Ihr Unverheirateten macht da ein Geschiß drum, als ob die Welt untergeht. Andere leben seit Jahren damit, weil sie es eben müssen, weil das Gesetz eben so ist - und sie leben auch noch.

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P.S.

Antwort von +emfut+ am 13.05.2010, 17:20 Uhr

Ich würde nach derzeitiger Lage (KV im Ausland und immer mal wieder verschollen) das ASR wahrscheinlich sofort bekommen, wenn ich es denn beantragen würde. Daß ich das bisher noch nicht getan habe zeigt vor allem eines: Auch bei nichtkümmerndem Vater erzeugt das GSR keinen großen Leidensdruck. Wenn ich bisher erheblich Nachteile gehabt hätte, hätte ich es beantragt, glaube mir.

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Re: P.S.

Antwort von Savanna2 am 13.05.2010, 17:37 Uhr

Ich wollte das ASR und habe mehrmals gesagt lass uns zum JA gehen.
Er hatte nie Zeit/es aufgeschoben usw.usw.

Ich habe schon mehrfach gehört man braucht es bei Impfungen,Konto,Kitaanmelden usw.
Und auch beim Kigaanmelden wurde ich danach gefragt und hätte sie gebraucht, ebenso im KH.

Mag ja sein dass es später mal anders ist aber bei einem baby wo noch nichts vorhanden oder abgeschlossen ist?

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Re: P.S.

Antwort von Savanna2 am 13.05.2010, 17:49 Uhr

Im übrigen ist es bei uns wie beim GSR, er bekommt alles mitgeteilt, sogar ob Zähne kommen,welche Kurse wir besuchen usw.

Und nie habe ich gesagt ich habe das ASR, ich bestimme.
Nur mal so nebenbei

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Re: Geb auch mal meinen senf dazu

Antwort von vallie am 13.05.2010, 17:52 Uhr

ich fände es toll, wenn man 50/50 hinbekommen könnte, das geht aber fast nur in einem haus, in dem mutter und vater jeweils eine wohnung haben.
regeln kann man auch in 2 haushalten haben und aufgefangen fühlen kann man sich auch bei zwei eltern, so ist es ja in der regel bei zusammenlebenden eltern auch.
bei liebeskummer geht man zur mama, bein aufgeschlagenen knie zu papa und umgekehrt.


wegen dem sorgerecht schließe ich mich elisabeth an, das wird komplett überbewertet.
ich habe zwei kinder, einmal asr und einmal gsr, lebe aber mit vater2 glücklichst und zufrieden zusammen. deswegen benötige auch aber seine zustimmung genausowenig wie bei kind1....also nur bei konto und gymeinschreibung eben die negativbescheinigung.
beide kinder wurden bereits narkotisiert.

steine in den weg lagen kann dir ein vater auch mit nur umgangsrecht.
b.t., d.t. (copyright by emfut )

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Re: Geb auch mal meinen senf dazu

Antwort von Savanna2 am 13.05.2010, 17:56 Uhr

Ich denke die 50/50 Regel ist Ansichtssache und beide Elternteile müssen sich dafür gut verstehen und an einem Strang ziehen und auch im selben Ort wohnen und nicht 1 Wo Kiga da,dann woanders.

DAs mit beiden Wohnungen in 1 HAus wäre natürlich die Optimallösung

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Re: Geb auch mal meinen senf dazu

Antwort von vallie am 13.05.2010, 18:04 Uhr

natürlich ist ein vernünftiger erwachsener umgang zwischen den eltern das a und o.
schwierig aber machbar.
das "an einem strang ziehen" halte ich auch für sehr überbewertet, denn das tun auch zusammenlebende eltern nicht immer.
brauch mich nur an meine kindheit und jugend erinnern....

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Re: ..noch mehr Senf

Antwort von Richie am 13.05.2010, 19:26 Uhr

Hi zusammen,

der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ja nun nicht mal eben aus Jux und Tollerei entschieden, dass der deutsche § 1626a diskriminierend für Väter sei. Väter sind immerhin die Hälfte aller Eltern.

Auch praxisbezogene Untersuchungen haben in verschiedenen Ländern gezeigt, dass gemeinsame elterliche Sorge (joint custody) eher dazu führt, dass Väter engagierter für ihre Kinder ''sorgen''.

Frau sollte auch nicht übersehen, dass elterliche Sorge in allen ihren Bestandteilen zusamengenommen ein grosses Machtpaket darstellt.
Unverheiratete Väter sind im Vorhinein gar nicht erziehungsberechtigt und müssen auch noch dieses 'Recht' von den Müttern 'verliehen' bekommen - was für eine Farce!

Außerdem: wer die Alleinmacht hat, sollte nicht über 'Machtspielchen' spekulieren.

Ich glaube kaum, dass frau von diskriminierten Leuten engagierte Elternschaft erwarten kann. Wer garantiert denn den Vätern, dass die Mütter nicht ihre 'Machtspielchen' treiben?

Das sind nur einige Gesichtspunkte dieser Frage.

MfG Richie

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Re: ..noch mehr Senf

Antwort von angry.me am 13.05.2010, 19:48 Uhr

Es gibt einen Fall in dem ich Dir das genaue Gegenteil von dem was Du schreibst beweisen könnte. Die KM hat dem KV gutgläubig das GSR übertragen, was zu Machtspielchen seinerseits führte. Gut, das ist ein Einzelfall, aber gibt es davon nicht wiederum viele?

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Re: was hat das mit Umgangsrecht zu tun?????

Antwort von fragdochmaldieMaus am 13.05.2010, 20:13 Uhr

wahrscheinlich hast du nicht alle meine Beiträge gelesen.
denn dann würdest du auch wissen, das ich weis das es Umgangsrecht ohne Sorgerecht gibt.

und das ich Leihe bin sagt nicht, das ich mich nie damit beschäftigt habe.
auch ich hatte Kontakte zu Anwälten, Jugendamt, Erziehungsverein.

also das mit ein bisse doof muss ich von mir weisen.
so unwissend bin ich nun auch nicht

Gruß,
Maus

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Re: was hat das mit Umgangsrecht zu tun?????

Antwort von Philipp2000 am 15.05.2010, 12:29 Uhr

Und es gibt Mütter, obwohl Richterlich angeordnetem Umgang, sich diesem mit Erfolg widersetzen. Alle sehen zu, wie sie die Kinder zerstören,aber keiner hilft ihnen.

Philipp2000

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Re: allen Ernstes...

Antwort von Philipp2000 am 15.05.2010, 12:35 Uhr

das gilt aber für die KM auch.

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Re: allen Ernstes...

Antwort von Philipp2000 am 15.05.2010, 12:37 Uhr

das gilt aber für die KM auch.

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Re: frage hat sich selbst beantwortet...

Antwort von Philipp2000 am 15.05.2010, 12:48 Uhr

Bei uns in schönen Deuschland JA!!!
Ich habe mich immer gekümmert und kümmern wollen.
Trotz gegenteiliger richterlichen Beschlüssen
habe ich nun seit fast drei Jahren meinen Sohn nicht mehr bei mir gehabt. Das letzte mal war er sieben Jahre alt. Heute ist er zehn.
Dem JA hat sie erklärt, dass sie Phiolipp nie wieder zu mir lassen wird.
Ein weiters Kind, ein Mädchen, Elisa, heute zwei Jahre alt wird ihren Vater ebenfalls nie kennenkernen. KM weigert sich den Behörden gegenüber den
" Erzeuger " ,ihre eigenen Worte, zu benennen, da sie schon genug Teater
mit dem ersten Papa, als mir, hat.
Keiner hilft diesen Kindern.
Ich war schon dreimal beim OLG Hamm.

Das können sich die wenigsten vorstellen. Deshalb schreibe ich es euch mal nieder.

Philipp2000

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Re: allen Ernstes...

Antwort von Philipp2000 am 15.05.2010, 12:58 Uhr

es gibt Mütter, die die Kinder einsetzen um den EX zu teroriesieren
Das Kind ist dabei nur Mittel zum Zweg. Erfüllst Du alle Forderungen der Mutter, so das sie eigentlich dem Umgang zustimmen würde, legt sie die Stange einfach wieder höher und so sind dann neue Forderungen zu erfüllen. Also weiterhin kein UMGANG.

www.entfremdet.yooco.de oder www.entfremdet.de

Lese mal hier nach.

Philipp2000

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Re: allen Ernstes...

Antwort von Philipp2000 am 15.05.2010, 13:11 Uhr

Nichts anderes wollen Papas wie wir.
ELTERN, die ihrem Kind solches antun, nähmlich PAS auslösen, gehört,
wie in vielen Ländern heute bereits, das Sorgerech sofort entzogen.

Philipp2000

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