Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 05.05.2010, 13:56 Uhr

kleine Umfrage: Unterschiedl. Erfahrungen der benötigten Unterschriften...

Hallo zusammen,

die Frage unten und meine heutige Erfahrung brachte mich darauf:

Ich hätte bitte gerne Eure EIGENEN (also nicht "weiß weiß von einer Freundin, dass....") Erfahrungen zum Thema "Unterschrifte bei Schulen, behörden, Krankenhäuser & Co." :-)

Ich:
ledig,
2 Kinder,
gemeinsames Sorgerecht vor dem Jugendamt damals erklärt,
Kinder heißen mit Nachnamen wie der Papa (nicht wie ich).

Erfahrung 1:
Schuleinschreibung Kind 1: Ich habe alles korrekt angegeben, aber alles alleine unterschrieben, Papa war nicht dabei, weiß aber auch niocht mehr ob ich evtl. Vollmacht dabei hatte.

Erfahrung 2:
Schuleinschreibung Kind2: ich hab den Papa einfach mitgeschleift :-)

Erfahrung 3:
Geplante OP Kind2: Ich hätte die Papiere in der Uniklinik gleich dort unterschrieben können und alles wäre paletti gewesen. Hab ich aber nicht, weil ich in Ruhe lesen wollte. dadurch konnte der Papa mt unterschreiben.
GEFORDERT hat das aber nmiemand, denen wäre es lieber gewesen, wir hätten alles direkt gleich erledigt.

Erfahrung 4:
Im März 2010 Verlängerung Reisepass Kind1:
Mitzubringen waren neben Reisepass, neues Bild, meinem PA, etc....
... auch eine Vollmacht der Vaters (formlos), daß er der Verlängerung zustimmt und sein Ausweisdokument.
Ergebnis:
die Unterschrift des Vaters auf der Vollmacht war "nicht identisch genug" mit seinem Reisepass (den ich mit dabei hatte). Er musste dann nochmal beim Bürgeramt auflaufen und dort nochmals "identisch genug" unterschreiben :-)

Erfahrung 5: Heute Morgen, Schuleinschreibung Gymnasium:
Prolog: Anruf meiner Freudin am Montag in der Schule, sie hat auch ein lediges Kind, aber mit ARS. Sie fragte a) ob Negativbescheinigung nötig und b) ob bei mir der Papa mit unterschreiben müsste. In beiden Fällen war die Antwort "nein"
Gestern rief ICH in der Schule an, auch beide Sachverhalte abgefragt, die selben Antworten bekommen.
Heute sind wir dann zur Einschreibung gegangen:
Fazite (oder wie ist die Mehrzahl von Fazit?):
1.) Das Formular kannte nur gesch., verh. oder gertennt, KEINE ledigen Mütter :-)... (ist auch ein kath. Gymnasium.... vielleicht deshalb?)
2.) Die Negativbesch. meiner Freundin musste quasi aufgedrängt werden und wurde dann halt zu den Akten genommen :-)
3.) ICH muss jetzt aber doch die Sorgerechtserklärung vorlegen. Nicht, weil sie die Unterschtrift des Papas wollen, sondern damit er später mal ggf. Auskunft bekommt, das kann ich irgendwann einreichen wenn ich mal wieder vorbeikomme.
4.) Der Papa hat kein einziges der Formulare heute unterschrieben (war auch nicht dabei), OBWOHL ich ja nochmals auf das GSR hingewiesen habe :-) Nicht mal den Betreuungsvertrag für den Nachmittagsunterricht...

Erfahrung 6:
Banken: Da hab ich ihn von vornherein mitgeschleift, weiß also nicht, wie es anders gewesen wäre....
Dito Investmentfonds.

Ich bin nicht AE, und bei Unterschriften gibt es bei uns recht wenig Dissonanzen, aber interessant finde ich es immer wieder :-)

Viele Grüße

Désirée

 
11 Antworten:

Was ist den ne Negativbescheinigung?o.t

Antwort von Aprilscherz2000 am 05.05.2010, 14:05 Uhr

o.t

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Re: Was ist den ne Negativbescheinigung?o.t

Antwort von Savanna2 am 05.05.2010, 14:06 Uhr

Bei mir war es das Schreiben vom JA dass ich ASR habe

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Re: kleine Umfrage: Unterschiedl. Erfahrungen der benötigten Unterschriften...

Antwort von Patti1977 am 05.05.2010, 14:10 Uhr

Schule: Ging ohne ihn.
Banken: Nehm ich mit heim und lass ihn unterschreiben (arbeite da, daher gehts das mal)

bei Kind 2 Habe ich Alleiniges Sorgerecht. Meine Bank (=mein Arbeitgeber) wollte trotzdem Unterschrift des Vaters. Also hab ich es auch mit heim genommen. Hatte keine Lust mir eine Negativbescheinigung zu holen.

lg

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Ich verstehe die Umfrage nicht...

Antwort von susafi am 05.05.2010, 14:17 Uhr



Ich habe alleiniges Sorgerecht, unterschreibe und entscheide immer alles alleine...

allerdings bei einer Polypen-OP der Großen, die erst ambulant stattfinden sollte und dann stationär wurde wegen Nachblutungen, unterschrieb der Papa den Aufnahmebeleg vom Krankenhaus... ich wurde nicht mal gefragt... er drücke mir den Vertrag nur in die Hand... ich war in der Zeit Sachen holen für das Kind...

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Re: kleine Umfrage: Unterschiedl. Erfahrungen der benötigten Unterschriften...

Antwort von +emfut+ am 05.05.2010, 14:40 Uhr

Wegen der Schule hatte ich mal ein Gespräch mit dem Schulleiter der Grundschule. Der sagte mir, daß sie EIGENTLICH bei getrennten Eltern die Negativbescheinigung (= ASR) oder die Unterschrift des Vaters (= GSR) bräuchten. Aber sie verlangen es nie, weil es ohne Konsequenz ist - es besteht ja Schulpflicht. Seiner Ansicht nach müßten Privatschulen oder Nicht-Sprengelschulen da mehr drauf achten - aber er (bzw. die LehrerInnen, die die Einschreibung machen) schaut auch bei Nicht-Sprengelkindern nicht drauf.

Meine persönlichen Erfahrungen, erst nach der Trennung:

Temi Grundschule: Keine Unterschrift nötig.

Horteinschreibung Temi: Dito, aber erst nachdem ich meinen Charme spielen ließ.

Fumi Realschule (Privatschule): Keine Unterschrift nötig, ich bekomme die Post aber penetrant an meinen Ex und mich (adressiert an: "Elisabeth und Vorname Nachname"), aber nur an meine Adresse. Bei der Einschreibung war mir die Adresse des Vaters nicht bekannt, deswegen habe ich sie nicht eingetragen und niemals nachtragen lassen. Ob das einen Unterschied macht, weiß ich nicht.

Leistenbruch-OP Temi (geplant): Unterschrift wurde verlangt und die OP wurde fast verschoben, weil die Unterschrift nicht zu bekommen war. Ich bekam 12 Stunden vor der OP eine Zustimmung des KV per Mail - die ich in Nullkommanichts hätte fälschen können, da keine Original-Unterschrift und nix. Aber das hat gereicht. Das JA hatte aber schon den Richter eingeschaltet, der hätte die Unterschrift notfalls ersetzt.

Zahn-OP Temi (geplant): Die Narkoseärztin schwankte etwas, verzichtete dann aber auf die Unterschrift.

Personalausweis Fumi: Ich brauchte eine Unterschrift auf dem Antragsformular und eine Kopie des Ausweises vom Vater.

Girokonto Fumi: Ohne geht nichts. Das Procedere ist wie beim Ausweis - Unterschrift auf dem Formular und Kopie des Ausweises.

Sparkonto Temi: Dito.

Gruß,
Elisabeth.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 05.05.2010, 15:08 Uhr

Anmeldung in dieser Stadt: Unterschrift wurde verlangt, Vater nirgends erreichbar, Aufenthalt unbekannt, Jugendamt eingeschaltet, Anmeldung wurde ohne Unterschrift möglich gemacht.

Anmeldung im städt. Kindergarten: Unterschrift wurde verlangt, Vater reagierte nicht auf Anschreiben, Jugendamt eingeschaltet, kurz bevor der Platz mangels Unterschrift seitens des Kiga-Trägers gecancelt wurde, wurde dnan aufgrunddessen, daß eine Klage aufs alleinige Sorgerecht anhängig war vorerst auf die Unterschrift verzichtet, später ganz verzichtet, da ich das alleinige Sorgerecht bekam.

Kinderausweisbeantragung: nach 13 Monaten hinter der UNterschrift hinterherlaufen wurde die Unterschrift vom Gericht ersetzt

Danach bekam ich das alleinige Sorgerecht. Der Vater bekundete vorher sein Desinteresse an den Kindern und daß er eh keine Lust auf das Sorgerecht hätte, er wolle frei sein, ihm wäre es eh am liebsten, wenn Ex2 die Kids adoptiert hätte und gab auch schon (ohne daß jemand es von ihm verlangt hatte oder drauf angesprochen hatte) beim Gerichtstermin ein selbstverfasstest Schreiben ab, daß er einer Adoption zustimme. Für den Richter war der Fall klar, alleiniges Sorgerecht für mich, die Kids hab ich aber nie adoptieren lassen von Ex2, auch wenn Ex1 das gerne so gehabt hätte weil er damit die lästige Unterhaltsverpflichtung vom Hals gehabt hätte (so seine Worte).

Danach legte ich die Sorgerechtsentscheidung vor bei Schulanmeldungen etc. und gut wars.

Bei Kind3 und Ex2 gibts leider auch Unterschriftsprobleme, weil Ex2 weder damit einverstanden ist, daß Sohnematz schulmedizinisch behandelt wird, noch daß er ab Sommer eine Förderschule besucht. Da er aber Probleme mit dem Schulamt bekam und dieses ihm drohten, das Jugendamt einzuschalten, weil er der Förderung und Beschulung seines Sohnes im Wege stehe, unterschrieb er dann widerwillig (ausbaden muß ich es mit seinen Launen und Aggressionen gegen mich).
Der Kindergarten hatte vor 2 Jahren Meldung beim Jugendamt gemacht, weil Ex2 plötzlich wollte, daß Sohnematz den Kindergarten wechselt (der Kindergarten, den er wollte, hääte Sohnematz gar nicht aufnehmen können).
Im Krankenhaus und beim Kinderarzt sagte man mir, wenn er dort aufschlagen würde, um eine weitere Behandlung seines Sohnes zu untersagen (bisher hat er es ja "nur" mir untersagt und gerichtliche Schritte angekündigt), dann würden die sich ans Jugendamt wenden.
Es läuft momentan drauf hinaus, daß ich auch für den Kleinen das alleinige Sorgerecht beantragen werde. Ex2 hat schon angekündigt, daß er einer Ummeldung bei unserm Umzug für den Kleinen nicht zustimmen wird, er würde schon Mittel und Wege finden uns zu zwingen, hier wohnen zu bleiben (ganz nebenbei: die Wohnung ist längst gekündigt!).

Fazit: Auch wenn ich kein viertes Kind bekommen werde und auch wohl keine neue Beziehung mehr eingehen werde (ich hab wohl ein böses Händchen, mir die Psychopathen an Land zu ziehn), ich würde erstens nie wieder heiraten und zweitens freiwillig einem gemeinsamen Sorgerecht niemals zustimmen nach all diesem Ärger wegs diesem bescheuerten gemeinsamen Sorgerecht, was meine Exen eh nur ausnutzen, um mich damit zu strafen, aber nicht zum Wohle der Kinder.

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Re: kleine Umfrage: Unterschiedl. Erfahrungen der benötigten Unterschriften...

Antwort von vallie am 05.05.2010, 15:28 Uhr

ich, zwei kinder, einmal alleiniges sr, einmal gemeinsames in allen ehren.

pa/rp val hat nie einer gefragt. schuleinschreibung gs und hort---nie einer gefragt. zum ersten mal gefragt wurde ich bei der sparkasse ( sparbuch anlegen ), auf einem namensänderungsdokument stand, mutter mit asr, hat gereicht.
schuleinschreibung gymnasium, da habe ich die negativbescheinigung gebraucht.
girokonto für val--hat keiner gefragt.
zahnop mit narkose bei beiden kindern hat keiner gefragt.
pa selina mußte vater unterschreiben, schuleinschreibung gs und hort--hat keiner gefragt.

weiter sind wir bei kind2 noch nicht.

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Re: kleine Umfrage: Unterschiedl. Erfahrungen der benötigten Unterschriften...

Antwort von Tachpost am 05.05.2010, 15:53 Uhr

Polypen OP war die Unterschrift nötig.
Bei mehreren Zahn OP`s brauchte ich keine Unterschrift.
Kiga sowie Schulanmeldung ohne Unterschrift.
Reisepass sowie Personalausweiss macht unsere Gemeinde nur gegen persönliches Erscheinen beider Erziehungsberechtigten.
Die Bank handhabt es genauso.
Bei der Jugendfeuerwehr musste ich auch schon etliches unterschreiben.
Es wird zwar immer die Unterschrift beider Elternteile verlangt,sie geben sich aber mit nur meiner Unterschrift zufrieden.

Wir haben gemeinsames Sorgerecht.

Birgit

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Re: kleine Umfrage: Unterschiedl. Erfahrungen der benötigten Unterschriften...

Antwort von Mrs. Chocolate am 05.05.2010, 16:58 Uhr

Wir haben (leider ) GS.

Bei der Kiga-Anmeldung wurde ich auf die Unterschrift vom KV angesprochen und als ich sie nicht ohne weiteres bringen konnte, wurde zähneknirschend drauf verzichtet.

Sparbuch konnte ich für meinen Sohn nicht eröffnen, keine Chance.

Morgen ist Schulanmeldung und ich bin gespannt, was diesbezügl. passiert...

Viele Grüße

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Re: kleine Umfrage: Unterschiedl. Erfahrungen der benötigten Unterschriften...

Antwort von Pamo am 05.05.2010, 20:04 Uhr

Ich bin verheiratet, ein Kind, gemeinsames Sorgerecht.
Mann, Kind und ich haben alle jeweils unterschiedliche Nachnamen.

Antrag auf Geburtsunterlagen, Namensgebung, Reisepaesse und Bankkonto mussten beide unterschreiben.

Seitdem nie mehr. Ich unterschreibe alles allein, von Arztbesuchen, Therapien, Kindertagesstaetten etc. Kein Mensch interessiert sich fuer die zweite Unterschrift, es waere viel zu aufwendig beide einzusammeln. Bei welchem Kind kommen denn beide Eltern zu einer Grippeimpfung mit? Dann waere hier allgemeiner Stillstand und nichts wuerde mehr erledigt.

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Re: kleine Umfrage: Unterschiedl. Erfahrungen der benötigten Unterschriften...

Antwort von faya am 06.05.2010, 7:40 Uhr

Geteiltes Sorgerecht, nie verheiratet gewesen, Kinder heißen wie ich, Ich stehe allein auf der Geburtsurkunde.

Bin noch nie gefragt worden nach Unterschrieben.
Nicht bei der Einschulung, nicht bei der Kontoeröffnung ( Sparbuch) und auch nicht beim Antrag der Personalausweise.

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