Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 23.01.2017, 2:38 Uhr

Muss nicht bis zum Netto der Mutter ausgeglichen werden?

Hallo,

ich kenne es so, dass das Netto der ledigen Mutter ausgeglichen werden muss (nach Anrechnung von Elterngeld etc.).
Das alles bis zum (höheren Selbstbehalt) des KV.

Ein kurzes googeln ergab auch das

Gruß

D

http://mainz-kwasniok.de/alleinerziehend/unterhalt-f%C3%BCr-ledige-m%C3%BCtter/

Und hier, Seite 4 Mitte:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2017/20161207_Duesseldorfer-Tabelle.pdf

 
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