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Geschrieben von Panara1305 am 15.01.2017, 20:51 Uhr

Umgangsrecht des Vaters nach Trennung

Hallo zusammen!

Ich war eine ganz lange Zeit hier nicht online, nun aber habe ich mich von meinem Mann getrennt (letzten Sommer) und so langsam wird es unschön zuhause. Im Oktober ist er ausgezogen. Ab und zu habe ich den Eindruck, er möchte darauf hinarbeiten, mir die Kids (Twins 4J.) zu nehmen. Es wird also langsam echt schmutzig, trotz dass wir uns erst recht friedlich einig waren...


Ich hoffe, dass es hier einfach jemanden gibt, der mich ein bisschen bauchpinseln kann und vllt. mit der ein oder anderen Erfahrung glänzen kann, was das Umgangrecht des Vaters angeht. Klar, bei google liest man viel, aber hier ist es doch etwas realitätsnaher denke ich.

Meine Vorstellung ist, dass wir uns wechselweise die Wochenenden teilen und er jede Woche an einem festen Tag die Kids aus dem Kiga holt, sie zu sich nimmt (auch über Nacht) und ich sie am folgenden Tag aus dem Kiga wieder abhole.

Er möchte jedoch dieses "Wechselmodell". Klarer Hintergrund: So muss er keinen Unterhalt zahlen und bekommt auch noch die Hälfte vom Kindergeld. Versteht es nicht falsch, es geht mir weniger um das Geld, aber ich habe halt im Hinterkopf, dass er sich bei seinen ersten beiden Kindern auch erfolgreich gedrückt hat. Die wurden letztendlich von dem "Neuen" adoptiert....

Bin gespannt, was Ihr meint. Ich vermeide es an dieser Stelle, noch ausführlicher zu werden. Das kann ich immernoch...

Danke und liebe Grüße,
Nathalie

 
16 Antworten:

Re: Umgangsrecht des Vaters nach Trennung

Antwort von schubuduu am 16.01.2017, 6:24 Uhr

Wenn er die Kinder zu 50% übernimmt hat er die gleichen Unkosten wie du und drückt sich nicht. Hast du die Kinder mehr als er bekommst du zwar Geld aber hast ja auch mehr Ausgaben.

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Re: Umgangsrecht des Vaters nach Trennung

Antwort von Susanne.75 am 16.01.2017, 7:14 Uhr

Ich kann irgendwie schon verstehen, wenn Väter genauso am Leben ihrer Kinder teilhaben wollen.

Bei uns im KiGa haben welche mit Wechselmodel alles super hinbekommen. Er hatte klar gesagt, dass er kein Wochenendpapa sein will.

Großer Vorteil ist, dass du dann auch mehr arbeiten kannst. Man muss ja auch an die Rente denken.

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Re: Umgangsrecht des Vaters nach Trennung

Antwort von NussNou am 16.01.2017, 7:18 Uhr

Vom Wechselmodell selbst halte ich überhaupt nichts, ich finde das ist eine Lösung für Eltern, nicht für Kinder, aber was die Meinungen darüber angeht, kannst du ja viel an Material in Buchform oder im Netz finden.
Aus Argumentationssicht (abgesehen vom Prinzip) würde ich fragen, wie denn die Betreuung vor der Trennung war. Hat er sich da auch zu 50% eingebracht? Hat er sich ebenso wie du gekümmert, Termine mit den Kleinen wahrgenommen, Interesse gehabt an Entscheidungen mitzuwirken? Wie ist seine Wohnsituation, Lebenssituation, kann er das umsetzen im Alltag?
Wie ist das Verhältnis der Kinder zum Vater? Die Vorgeschichte spricht nicht gerade für seine väterlichen Skills...
Wenn er darauf besteht und du das nicht willst, geht wieder nur der Weg über JA und letztendlich Familiengericht. Dort ist das dann im Grunde Zufall, ob jemand in einer Entscheidungsposition dem Modell prinzipiell zu- oder abgeneigt ist. Wenn es dem, was du möchtest gegenläufig ist, müssen deine Argumente dann eben über "Ich lehne das Wechselmodell grundsätzlich ab" hinausgehen.

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Wechselmodell

Antwort von NussNou am 16.01.2017, 7:48 Uhr

Das ist m.E. ein guter Beitrag zu dem Thema:
https://www.vamv-berlin.de/wechselmodell/das-wechselmodell-aus-sicht-des-kindes/

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Re: Umgangsrecht des Vaters nach Trennung

Antwort von clarence am 16.01.2017, 10:24 Uhr

Ich lehne das Wechselmodell total ab.
Bei uns war es auch Thema, aber ich hab mich strikt dagegen gewehrt - und das JA hat mir Recht gegeben.
Hab ihnen gesagt, dass ich es zwar gut finde, dass er regelmäßig die Kinder sehen möchte, aber ein geordneter Tagesablauf und ein Hauptaufenthaltsort (also ein richtiges Zuhause) finde ich für Kinder enorm wichtig.
Und wenn sie dann in die Schule gehen, dann müssen sie Hausübungen machen und lernen. Außerdem haben sie meist die Freunde am Wohnort Nr. 1.

Mir persönlich kommt es dann immer vor wie ein Hin- und Hergezerre. Sie wissen dann nicht mehr wo sie wirklich hingehören.
Wir haben uns auf ein Modell geeinigt wo sie jedes 2. WE von SA in der Früh bis SO Abend bei Papa sind und es hab ganz gut geklappt - und je älter sie wurden umso weniger hat sich er Papa dann um die zwei gekümmert. Mittlerweile sehen sie ihn nur noch selten.

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Re: Umgangsrecht des Vaters nach Trennung

Antwort von shinead am 16.01.2017, 13:14 Uhr

Es ist nicht richtig, dass das Wechselmodell direkt "kein Unterhalt" bedeutet. Wenn z.B. der Vater (wesentlich) mehr verdient, und so in einer anderen Stufe der Düsseldorfer Tabelle ist, kann es ohne weiteres möglich sein, dass er trotzdem noch eine Differenzsumme an die Mutter zahlen muss. Wenn er also wirklich das Wechselmodell möchte, dann sollte das dringend berechnet werden.

Hat er sich denn bisher gleichberechtigt um die Zwillinge gekümmert? Spannend wäre ja besonders die Zeit zwischen seinem Auszug (also die letzten 4 Monate). wie sieht er denn bisher die Kinder? Regelmäßig? In der von Dir gewünschten Weise, oder habt ihr bisher noch keine Regelung?
Könnte er denn die Betreuung der Kinder beim Wechselmodell gewährleisten? Hätte er genügend Platz?
Wohnt er in der Nähe?

Mach' Dir keinen allzu großen Kopf über ungelegte Eier...

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Re: Umgangsrecht des Vaters nach Trennung

Antwort von Lou_84 am 16.01.2017, 14:11 Uhr

Hier noch ein bißchen Senf zum Thema Wechselmodell:
Ich stand und stehe diesem (bzgl. des Kindeswohls) durchaus skeptisch gegenüber, muss aber mittlerweile aus eigener Erfahrung sagen, dass es wirklich gut funktionieren kann.
Meine Stieftochter hatte vom 2.-4. Lebensjahr ihren Hauptwohnsitz bei der Mutter, war aber dann immer öfter hier, bei Papa, mir und mittlerweile ihrer Halbschwester. Derzeit sind wir bei 50:50.
Weil das Kind es gern möchte.
Vor der Trennung wurde die Betreuung des Kindes allerdings auch von beiden Eltern gleichermaßen übernommen, beim Vater sein ist also kein Neuland fürs Kind.

Wichtig scheint mir für das Funktionieren des Modells:
-Alle Beteiligten müssen damit Ok sein, und das Kindeswohl steht dabei immer im Mittelpunkt.
-Die Beteiligten müssen sich auf der Elternebene gut verstehen und bereit sein, sich regelmäßig auszutauschen. Abstand vom Ex ist beim Wechselmodell eher unrealistisch. (was das Kind hier übrigens ganz toll findet, wir machen mittlerweile regelmäßig ein Abendessen alle zusammen).
-Räumliche Nähe: wir wohnen 10 min. voneinander entfernt, so bleibt das soziale Umfeld des Kindes stabil.
-Flexibilität: wenn man merkt, daß Kind braucht jetzt ein anderes System, muss man das gemeinsam austarieren.

Ich bin froh, dass mein Partner und seine Ex es mittlerweile schaffen, jenseits von Unterhaltsstreitereien und Eitelkeiten gemeinsam an einem Tisch zu sitzen und in zwei Haushalten ein Familienleben für ihr Kind zu gestalten.
Das hätte ich mir als klassisches 80er-Trennungskind auch gewünscht. Ich wurde selbstverständlich bei meiner Mutter aufgezogen und meinen Vater sah ich in den Ferien. Ging nach hinten los: das Verhältnis zu meinem Vater ist heute super, zu meiner Mutter eher mittel, ich habe ihr nicht verziehen, dass sie mir den Vater so vorenthalten hat.

Das alles ist aber nur meine subjektive Erfahrung, letztendlich müsst ihr das richtige Modell für eure Kinder finden.
Ich kenne auch die Vorgeschichte von dir und deinem Ex nicht.
Aber Wechselmodell um den Unterhalt zu sparen ist eine Milchmädchenrechnung, das zahlt er hinten für die Betreuung drauf.
Wenn es ihm nicht wirklich einfach nur darum geht, seine Kinder öfter zu sehen, würde ich mich da an deiner Stelle erstmal gar nicht drauf einlassen, solange er nur quatscht und keine Taten folgen.

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Re: Umgangsrecht des Vaters nach Trennung

Antwort von fsw am 16.01.2017, 20:43 Uhr

Wechselmodell kann nur funktionieren,wenn die Eltern sich absolut einig sind.Das ist nach der Trennung selten der Fall.Dann geht es zu Lasten der Kinder.

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Re: Umgangsrecht des Vaters nach Trennung

Antwort von Astrid18 am 16.01.2017, 23:45 Uhr

Ein Bekannter von mir lebt das Wechselmodell und echtem Einsatz. In der Woche, in der er die Kinder hat, holt er sie von Hort und Kita ab, hört dafür früher mit dem Arbeiten auf und arbeitet die Zeit in der anderen Woche nach. Das setzt er auch im Büro durch, verlässt auch Meetings vorzeitig, weil er die Kinder abholen muss. Ich finde das ganz toll und bewundernswert; für den Vater wäre die Wochenendlösung einfacher.

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Re: Umgangsrecht des Vaters nach Trennung

Antwort von NussNou am 17.01.2017, 8:11 Uhr

Ich finde es schon komisch, dass so ein Verhalten bei Vätern als toll und bewundernswert klassifiziert wird, während das etwas ist, was AE Mütter ständig und dauernd völlig selbstverständlich leisten, dafür von der Allgemeinheit aber meist noch kritisiert werden (oder sogar beleidigt werden), weil es IMMER NOCH nicht gut genug ist.

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@NussNou

Antwort von Lou_84 am 17.01.2017, 8:35 Uhr

Das ist nicht nur bezüglich alleinerziehender Mütter so, das zieht sich durch alle Familienkonstellationen. Und es ist zum Kotzen.
Mein Partner kriegt hier in den Reaktionen von außen quasi einen Altar mit Lametta errichtet, wenn er mal ohne mich mit einem oder beiden Kindern was unternimmt.
Dass ich seit 3 Jahren seine Tochter mit betreue, ist hingegen für alle selbstverständlich, und ein bisschen bin ich dabei dann auch immer in der Böse-Stiefmutter-Schublade (auch wenn die Trennung nix mit mir zu tun hatte).
Wäre es andersrum, und ich hätte ein Kind mitgebracht, wäre er der tolle Heiland gewesen, der mich armes Stück trotzdem nimmt und der neue Superpapa.
Das ist die Crux mit den sog. "Neuen Vätern": da reichen einmal Windel wechseln oder zwei Monate Elternzeit, und sie sind praktisch Gott. Leider fällt das den wenigsten Männern auf, bzw. wird es von den wenigsten kritisiert.

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so ist es

Antwort von kravallie am 17.01.2017, 9:18 Uhr

auch beim Jugendamt sind väter, die engagiert scheinen auf alle fälle besser angesehen, als die mutter.

btdt.

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Stimmt

Antwort von NussNou am 17.01.2017, 9:36 Uhr

Das stimmt natürlich, ich hatte es jetzt explizit auf AE bezogen wegen dem Forum, aber ich habe auch nicht-AE-Familien im Bekanntenkreis, da sind die Väter auch per se Superhelden und die Mütter defizitär, und das Posaunen eben auch Frauen und Mütter dann so rum, was mich besonders stört (dass Männer sich gerne selbst beweihräuchern, ist ja nix Neues ;-)).

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Re: @NussNou

Antwort von fsw am 17.01.2017, 15:48 Uhr

Hier unterschreibe ich dick und fett.Danke!!!

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Re: Stimmt

Antwort von Susanne.75 am 17.01.2017, 18:25 Uhr

Da hast du Recht. Das stelle ich auch immer wieder fest.

Aber hier hörte sich das in einigen Posts so an, als dürfte die Mutter sich hinstellen und klar vorgeben, wann sie den Vater das Kind sehen lassen möchte.
Je nach vorherigem Verhalten des Vaters ist das zwar verständlich. Aber grundsätzlich ist es genauso des Vaters Kind, wie das der Mutter. Beide sollten im Idealfall gleichberechtigt entscheiden und vor allem im Sinne des Kindes, was immer zu gern vergessen wird.
Papa, der vorher jeden Tag da war, plötzlich nur noch zB alle zwei Wochenenden mal zu sehen, finde ich für ein Kind auch nicht schön. Es liebt doch beide, und ein Alltag mit dem Papa findet so nicht statt.

Naja, alle müssen immer irgendwie eine Regelung finden. Perfekt wäre ohnehin, wenn alle glücklich auf Dauer zusammenleben können. Alles andere ist ohnehin schon ein Kompromiss. Und dann wäre es nur schön, wenn die Eltern sich auf einen Weg einigen, der in erster Linie gut fürs Kind ist und in zweiter Linie für beide Eltern.

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Re: Umgangsrecht des Vaters nach Trennung

Antwort von Astrid18 am 19.01.2017, 9:43 Uhr

Tut mir leid, ich sehe sonst keine Männer, die sich so in die Kinderbetreuung einbringen. In den meisten Fällen ist es doch so, dass die Frauen vor der Trennung Teilzeit arbeiten und das auch nach der Trennung so bleibt, weil die Männer das mit ihrem Job angeblich nicht anders hinbekommen.

Das Teilzeit aber auch weniger Geld und weniger Rente bedeutet, und die Männer ihr Gehalt und ihre Rente immer noch auf dem Rücken der Exfrauen aufbessern, wie die die Betreuung in der Woche komplett übernehmen.

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