Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 23.01.2017, 10:04 Uhr

Wenn man mal keine Ahnung hat....

Zur Berechnung des Unterhalts bei volljährigen Kindern:
http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/privilegierte-volljaehrige/index.php
Dort wird auch erläutert, dass beide Eltern grundsätzlich Barunterhaltspflichtig sind und wie genau berechnet bzw. aufgeteilt wird.

Das Privileg unterhaltsberechtigter Kinder hat damit nichts zu tun!
Privilegierte Kinder werden bei der Berechnung von Mangelfällen oder gegenüber Betreuungs-/Trennungsunterhalt bevorzugt. Fällt das Privileg "fallen" sie bei Mangelfällen aus der Berechnung heraus und sind ggf. Ex-Frauen oder -Freundinnen bezüglich des Unterhalts gleich gestellt.

 
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