Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Gucci75 am 20.01.2017, 6:45 Uhr

Auch die Mutter ist unterhaltspflichtig!!!!

Denn der Volljährige ist ja nicht mehr betreuungspflichtig und auch die KM unterliegt der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Mutter und Kind können sich ja bezüglich Mietbeteiligung etc. einigen. Das ist nicht das Problem des KM
Deshalb: Deshalb neu berechnen lassen...So wie es beim ältesten Sohn gelaufen ist (mit der Quotelung ), ist es korrekt.

 
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