Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von NussNou am 23.01.2017, 7:12 Uhr

Muss nicht bis zum Netto der Mutter ausgeglichen werden?

So ist das. Ich habe das übrigens persönlich durch (nicht über die Nachbarin der Cousine meines Chefs). Das Recht auf Betreuungsunterhalt ist bei verheirateten/unverheirateten gleichermaßen gegeben, die Höhe aber nicht (soviel zur Gleichbehandlung).
(Auf die Gefahr hin, dass kravallie gleich wieder rumheult, dass ich IMMER Recht behalten will.)

 
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