Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von NussNou am 20.01.2017, 11:56 Uhr

eben nicht

Was ist denn das für ein Argument, dass er Jurist ist? 1. müsste er schon Anwalt für Familienrecht sein, damit das überhaupt Relevanz hat und 2. habe ich schon erlebt, dass ein Anwalt im Familienrecht vor lauter Ahnungslosigkeit den Betreuungsunterhalt bei einem getrennten Paar, das nie verheiratet war, nach der 3/7-Regel berechnet hat.
Ich habe hier noch eine ausführliche Beschreibung der Sachlage gefunden:
http://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/kind-volljaehrig.html
In der DT gibt es auch noch Anmerkungen dazu.

 
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