Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von NussNou am 20.01.2017, 10:37 Uhr

eben nicht

Das stimmt eben nicht mit der Quotelung, da der Sohn noch bei der KM lebt UND zur Schule geht. Die anteilige Berechnung greift nur, wenn das Kind Ausbildung/Studium macht oder einen eigenen Haushalt hat oder über 21 ist.

 
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