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Geschrieben von plymouth am 16.01.2017, 20:49 Uhr

Ich geh grad emotional krachen - Erfahrung mit betreutem Umgang

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen? Ich geh grad emotional baden.
Hatte hier schon öfter geschrieben, evtl erinnert sich jemand daran. Kurzvariante: Der Vater hat sich weder in der Schwangerschaft, noch in den ersten zwei Jahren um sein Kind gekümmert. Laut seiner Aussage hat der Mensch an die ersten drei Lebensjahre eh keine Erinnerung, da würde es reichen, wenn er später kommt. Es gab in den ersten 2 Lebensjahren 6 Treffen, zwei davon beim Amt, Vaterschaft wurde erst nach mehrfacher Anfrage anerkannt.
Nach 3/4 jähriger Pause verlangte der Vater das knapp zweijährige Kind angezogen zur Übergabe an der Haustür für 2 Tage. Dies verweigerte ich, bot aber den Besuch bei mir zu Hause an. Es ging mehrfach hin und her. Um es kurz zu machen: Ich bot auf Anraten des JA pro Woche 4 Termine zur Auswahl an zum Besuch seines Kindes in dem für das Kind sicheren Umfeld meiner Wohnung. Der Vater möchte nun 3 Termine pro Woche wahr nehmen.
Mir ist bewußt, daß es a) sein Recht ist und viel wichtiger b) für unser Kind die entspannteste Lösung ist.
Aber ich habe meine emotionale Stabilität echt überschätzt. Es ist in Beziehung, Schwangerschaft und nach der Geburt so viel passiert, was mich ratlos und wütend macht, verletzt hat und Kraft gekostet hat, dazu diese Drohungen, Unterstellungen und knallharten Forderungen per Mail, die definitiv nicht dem Kindeswohl entsprechen. Und nun spaziert er hier rein, keine Entschuldigung, nichts, und benimmt sich, als wär er zu Hause und der beste Papa der Welt. Ja, ich weiß, Beziehungsebene und Elternebene, in der Theorie alles klar.
Familienberatung habe ich an zwei Stellen angefragt.

Konkrete Frage:
a) Hat jemand Erfahrung mit betreutem Umgang gemacht?
b) Wie sind die Erfahrungen: Wird das für mich emotional stabiler mit der Zeit?
c) Wie sieht es aus, wenn ich nun das zuerst gemachte Angebot, das Kind bei mir 3x zu sehen, widerrufe und um betreuten Umgang bitte?

Danke für Meinungen und Hilfe!

 
7 Antworten:

ich befürchte das alles, was du beschrieben hast, keine Voraussetzungen

Antwort von Marianna81 am 17.01.2017, 7:54 Uhr

für einen betreuten Umgang erfüllt. Hat mal uns die JA Tante hier erklärt. Es käme in Betracht nur bei körperlicher Gewalt oder wenn der Ex das Wohl des Kindes beim Umgang massiv gefährden würde.
Womit droht er denn genau? Droht er dir oder dem Kind?
lg

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Re: Ich geh grad emotional krachen - Erfahrung mit betreutem Umgang

Antwort von NussNou am 17.01.2017, 8:26 Uhr

BU bekommt man relativ leicht durchgesetzt, wenn das Kind noch so klein ist und keine Beziehung zum Vater hat. Ist doch klar, für den Kleinen ist sein Vater ein komplett Fremder, selbstverständlich muss er sich erst an ihn gewöhnen. In die Wohnung lassen musst du ihn nicht. Du kannst beim JA direkt BU beantragen, wenn er dagegen ist, muss er seinen Umgang halt einklagen, dann bekommt er aber auch nichts anderes.
Wir haben das ganze Prozedere durch (genau so, ähnliche Situation wie bei dir), unbegleiteter Umgang war für JA, Verfahrensbeistand und Richter überhaupt keine Option, stand null zur Debatte, weil der Kleine den KV gar nicht kannte (war auch so ein sporadisch Interessierter).
Den BU selbst fand ich total nervtötend, weil ich mit unserer Betreuerin überhaupt nicht zurechtkam (die war gleich ganz vaterverliebt und hat mich ständig nur angezickt, völlig unprofessionell, hat auch so blöde Sachen gefragt wie, ob mein Kind nach dem ersten BU Fragen über seinen Vater gestellt hätte - der Kleine war da gerade mal 18 Monate alt!). Aber in dem Fall war es wohl einfach Pech, viele Betreuer sind wohl auch völlig okay.
Davon abgesehen war die ganze Sache letztendlich positiv, weil Kontakt im geschützten Rahmen stattfand und der Kleine beim ersten unbegleiteten Kontakt den Vater nicht nur wiedererkannt, sondern auch ein Jahr älter war und sich besser mitteilen konnte.

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Re: Ich geh grad emotional krachen - Erfahrung mit betreutem Umgang

Antwort von NussNou am 17.01.2017, 8:38 Uhr

Und zu b), ja, man wird da emotional stabiler. Das kommt mit der Zeit. Hatte da auch fast nicht dran geglaubt, weil die Situation echt krass war, hatte auch körperliche Symptome eine Zeitlang, Bauchkrämpfe, wenn nur ein Brief im Briefkasten lag und sowas (wegen diesen grausliche Anwaltsschreiben, in denen ich als beschissene Mutter hingestellt wurde etc.). Inzwischen bin ich froh, dass der Kleine gut mit dem KV zurechtkommt. Dass der im Grunde immer noch keine Verantwortung trägt (z.B. bringt er den Kleinen vorzeitig nach Hause, wenn er weint, statt ihn zu trösten), nehme ich halt so hin. Ich werde den Typ nicht ändern, wenn er sich nicht ändert, dann ist das halt so.
Wir haben auch nur noch kurz Kontakt an der Haustür, und das reicht und ist dann auch friedlich.
Auch dem Kleinen gegenüber kann ich mich positiv verhalten, wenn es um "Papa" geht, ohne dass es mir zusetzt.
Ich glaube, das Prinzip ist, solange es dem Kleinen gut geht, geht es mir auch gut. Und dass es sehr wenig Kontakt mit dem KV gibt, das ist auch wichtig. Je älter das Kind wird, umso einfacher wird es, weil man sich selbst nicht mehr so 100% in der Verantwortung fühlt wie bei einem Säugling zum Beispiel.

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Re: Ich geh grad emotional krachen - Erfahrung mit betreutem Umgang

Antwort von plymouth am 17.01.2017, 14:39 Uhr

Danke für Eure Antworten.
Für welchen Zeitraum würde den BU angesetzt werden?
Und wie wird es ausgelegt, wenn ich mein zuerst gemachtes Angebot, den KV bei mir in der Wohnung zu empfangen, umwandle in das Verlangen nach BU?
Oder ist es vielleicht eine Option, die TReffen woanders stattfinden zu lassen (Cafe etc.)? Macht es das leichter?
Drohungen und Unterstellungen in Form von Verweigerung und Verhinderung des Umgangsrechtes (wie gesagt, wollte das Kind nach einem 3/4 Jahr nicht einfach mitgeben, gleichzeitig Ankündigung des Wechselmodelles.

Das ist echt belastend und ich versuche alles, um es dem Kind leicht zu machen, aber für mich ist das hart.

Gruß!

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Re: Ich geh grad emotional krachen - Erfahrung mit betreutem Umgang

Antwort von NussNou am 17.01.2017, 15:18 Uhr

Das ist unterschiedlich, bei uns wurde gar nicht begrenzt, bei anderen habe ich mal was von 10 Terminen oder 3-4 Monaten gelesen (bei uns waren es 7 Monate, der BU wurde von Elternseite beendet).
Dein voriges Angebot ist eigentlich egal, du kannst es sagen wie es ist, dass du es zwar vorgeschlagen hast, dich damit aber überhaupt nicht wohlfühlst. (Wir hatten auch erst Kontakt in der Wohnung, aber nachdem er sich dort aufgeführt hat wie Sau wollte ich das nicht, wurde mir nie in irgendeiner Form nahegelegt mir das nochmal zu überlegen. Du brauchst den Ex nicht in deine Wohnung zu lassen, selbst wenn 10 seiner Kinder auch dort wohnen.)
Die Treffen woanders stattfinden lassen ist selbstverständlich eine Option. Da müsstet Ihr Euch dann einfach selbst absprechen (und immer alles schriftlich festhalten, was vereinbart wird).
Seine Unterstellungen sind Quatsch. Ich weiß, dass es schwer ist, das an sich abprallen zu lassen, aber bei uns war es genauso, angebliche Umgangsverweigerung, obwohl ER ständig Termine absagte oder nicht auftauchte, teilweise monatelang, und dann anfing rumzukotzen, weil ich mich weigerte ihm den Kleinen stundenlang alleine zu überlassen. Danach bekam ich Briefe von seiner Anwältin, angeblich würde ich mich strafbar machen und was nicht - das war (und ist) alles ausgemachter Blödsinn! Rechtlich liegt Umgangsverweigerung nur dann vor, wenn der Umgang entgegen einem richterlichen Beschluss verweigert wird. D.h. selbst wenn du ihm das Kind böswillig vorenthalten würdest, müsste er erst seinen Umgang einklagen, bevor dein Verhalten rechtswidrig wäre. Also vielleicht hilft es dir zu wissen, dass du dir erstmal auch ganz offiziell nichts zuschulden kommen lässt mit deinem Verhalten.
Das mit dem Wechselmodell ist ja wohl ein Witz! Das kann er ja mal versuchen, das in der Situation gegen deinen Willen durchzusetzen, da würde wohl selbst ein hartgesottener pro-Vater-Familienrichter lachend vom Stuhl fallen.
Klar ist das hart für dich, das ist eine miese Situation. Aber halt es einfach vom Kind fern, wusel dich da durch und lass dich auf keinen Fall ins Bockshorn jagen oder dir Angst machen. Irgendwann ist dieser Mist auch vorbei. Dauert ein bisschen, aber es geht vorbei.

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P.S.

Antwort von NussNou am 17.01.2017, 15:25 Uhr

Wenn du ihm den Umgang an einem neutralen Ort vorschlägst, dann mach das auf jeden Fall schriftlich. Falls er ablehnt, steht er nachher mit seinen Forderungen nämlich ziemlich blöde da, im Gegensatz zu dir (die sich offensichtlich bemüht das Problem zu lösen).
Wenn er zustimmt, könnte das u.U. eine verträgliche Lösung sein.

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Re: ich befürchte das alles, was du beschrieben hast, keine Voraussetzungen

Antwort von schubuduu am 17.01.2017, 15:32 Uhr

Das stimmt nicht! Begleiteter Umgang kann auch für eine VaterKindZusammenführung im geschütztem Rahmen genutzt werden.

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