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von trauriger-engel  am 13.01.2017, 16:29 Uhr

Frage zuviel gezahlter Unterhalt

Ja das gibt es doch tatsächlich.
Zum Hintergrund. Mein Sohn wird in 2 Wochen 8. Und es gab nun endlich seit langem wieder Unterhalt. Er hat schon einmal vor ein Paar Jahren für ein paar Monate Unterhalt gezahlt. Und nun darf ich wieder in den Genuss kommen.
Nun kam die erste Zahlung und er hat 12€ zuviel gezahlt. Nicht die Welt aber zumindest steht in meinem Schreiben vom Jugendamt (Unterhaltsvorschussstelle) eine andere Summe wie er zahlte. Ich will mich ja nicht beklagen. Aber kann er das zurück fordern? Oder kann ich das dem Kind als Taschengeld spenden?

 
5 Antworten:

Re: Frage zuviel gezahlter Unterhalt

Antwort von fsw am 13.01.2017, 17:20 Uhr

Ich würde es als Taschengeld geben.Sein Problem...Er hat eh die ganze Zeit nicht gezahlt.Hoffentlich zeigt er dich nicht an!Scherz!!!

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Re: Frage zuviel gezahlter Unterhalt

Antwort von 32+4 am 13.01.2017, 19:27 Uhr

Du bekommst uhv und hast jetzt mehr erhalten als dir zustehen wuerde?

Normalerweise gilt zu viel gezahlter uh als verbraucht. Aber nicht, wenn die uhv-kasse mit im boot ist.
Dort musst du jede aenderung angeben.


Ich bekam mal eine rueckforderung von der uhv-kasse mit ellenlangem standardtext....bußgeld stand da auch zwischen den zeilen.
Obwohl ich der uhv-kasse den zufluss vorab mitteilte.


Also wenn du ne differenz von der uhv-kasse zusaetzlich bekommst, waere ich da vorsichtiger

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Re: Frage zuviel gezahlter Unterhalt

Antwort von NussNou am 14.01.2017, 7:38 Uhr

Habe ich das richtig verstanden, dass du Unterhalt bekommst vom KV und KEINEN UHV mehr? Dann würde ich es auch dem Kind "spenden". Er kann es ja zurückklagen ;-)
Ansonsten musst du wohl wie oben steht das zuviel gezahlte bei der UHV-Kasse angeben - aber nicht beim KV.

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Re: Frage zuviel gezahlter Unterhalt

Antwort von trauriger-engel am 14.01.2017, 9:17 Uhr

Oh war etwas unverständlich da er netterweise 201€ zahlen kann fällt UHV jetzt weg.
Aber dann spende ich es mal dem Kind. Der freut sich bestimmt. Der spart gerade auf ein neues Spielzeug

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Zuviel gezahlter Unterhalt gilt als "verlebt" und kann nicht zurück gefordert werden

Antwort von shinead am 16.01.2017, 10:55 Uhr

Wenn er Dir also zuviel zahlt, dann kannst Du mit dem Geld machen, was Du möchtest.

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