Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Boots2012 am 19.10.2014, 19:56 Uhr

Ganz nüchtern

Stimmt, ganz nüchtern betrachtet bleibt nach Beratung beim jugendamt nur der Klageweg. Aber diese Reihenfolge sollte unbedingt eingehalten werden, damit der Vater vorab schon ein Scheitern dokumentieren kann. Aber vielleicht genügt ja das Gespräch beim Amt. (Haben gerade das gesamte Program inkl Gericht hinter uns....)

GLG
Boots

 
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