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Geschrieben von Fru am 18.10.2014, 20:30 Uhr

Frage zum Umgangsrecht...

Ich hab eine Frage zum Umgangsrecht.

Baby ist 3,5 Monate alt, Mutter beschränkt den Kontakt ziemlich, Baby wird auch noch gestillt, keine Frage, das der Vater dann eben nicht soooooooooooooo kann wie er vielleicht gern würde. Ist auch nicht das Problem.

Wie kann denn aber nun für die Zeit NACH dem Stillen der Umgang "vernünftig" geregelt werden, wenn die Mutter nicht gerade "willig" ist, dem Vater den Umgang zu erlauben?

Im Moment darf der KV einmal pro Tag eine Stunde spazieren gehen, was er natürlich, sobald als möglich gern erweitern würde.

Geht man dann zum Jugendamt und sagt: Hey, ich würde gern mehr, man lässt mich aber nicht? Wie wird sowas geregelt?

Hat jemand vielleicht Ahnung??

Lg und Danke!

 
27 Antworten:

ich finde das eigentlich recht "viel"

Antwort von Milia80 am 18.10.2014, 20:45 Uhr

in Anbetracht des alters und dass das Kind gestillt wird. evtl. erstmal ausdehnen auf 1,5 Stunden.

Wohnt er denn in der Nähe und kann das Kind mal mitnehmen für die Stunde?

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es geht um die Zeit NACH !!!! dem Stillen

Antwort von Fru am 18.10.2014, 20:54 Uhr

Jetzt ist das so alles in Ordnung, natürlich...

Ja er wohnt in der Nähe und könnte zeitlich auch viel mehr “leisten“

Sie arbeitet stundenweise, in der Zeit passt Oma auf (die erst umständlich hin und her gefahren werden muss), er darf nicht....Oma meldet sich, wenn Baby Hunger hat....

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Re: Frage zum Umgangsrecht...

Antwort von Milia80 am 18.10.2014, 21:01 Uhr

Ach so dachte mit nach dem stillen meinst du zwischen den Stillpausen ...
Ich wollte ihn auch nicht in der Wohnung sitzen haben sondern lieber die Oma.

Nach dem stillen würde ich einfach die Zeit verlängern. Alle 2 Tage 3 Stunden oder eben wenn sie Arbeitet sofern er Zeit hat und es das Baby auch akzeptiert

Wie lange will sie denn stillen?

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er will auch sicher nicht in ihrer Wohnung hocken

Antwort von Fru am 18.10.2014, 21:33 Uhr

Er hat ja ne eigene...

Keine Ahnung wie lange sie stillen will....um den erweiterten Umgang zu verhindern, wahrscheinlich bis zur Einschulung

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Re: Frage zum Umgangsrecht...

Antwort von Susanne.75 am 18.10.2014, 22:50 Uhr

Mir fällt jetzt irgendwie kein getrennt lebender Vater ein, der sein Kind so oft sehen kann. Wieso empfindet er das als beschränkten Kontakt? Wie viel soll sie denn sonst möglich machen?
Ich wäre tierisch genervt gewesen, jeden Tag so festgenagelt zu sein. Auch wenn sie das mal den einen oder anderen Tag absagen würde, empfände ich das als völlig normal, bzw nachvollziehbar. Sonst kann sie ja den Tag nie frei planen.

Stillen ist das beste fürs Kind und das auch noch einige Monate. Natürlich erschwert das die Planung. Aber wie gesagt, ein Mal am Tag ne Stunde ist schon mehr als sie vermutlich müsste, wenn sie es aufs Gericht ankommen lassen würde.

Aber verstehe mich nicht falsch. Ich finde es toll, wenn sich der Vater so viel wie möglich kümmern möchte. Ich kann nur empfehlen, das Kind immer ganz deutlich in den Vordergrund zu stellen, also auch in den Gesprächen. Nur Vater sein, nicht "der Ex". Der Unterton mit Dingen wie "Stillen bis zur Einschulung" ist absolut kontraproduktiv.

Wie man den Umgang vernünftig regelt? In erster Linie mit Vernunft. Mit gutem Beispiel voran gehen, nicht provozieren, nichts unterstellen, Vorteile einer großzügigen Umgangsregelung darlegen. Alleinerziehend sollte man eigentlich dankbar sein für Zeit zum Durchatmen.
Und wenn man das nicht ruhig geregelt bekommt, dann kann wirklich das Jugendamt als Vermittler helfen. Allerdings fühlen sich dann einige "auf den Schlips getreten". Vielleicht gibt es Familie oder gemeinsame Freunde, die stattdessen Gespräche in guten Bahnen halten können.

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Re: er will auch sicher nicht in ihrer Wohnung hocken

Antwort von mf4 am 18.10.2014, 22:58 Uhr

So ein kleines Baby geben Eltern oft noch gar nicht ab und wenn dann alle Wochen oder Monate mal zur Oma z.B.
Ich finde es schon nicht schlecht, dass er es offenbar 1 mal in der Woche zum Spazieren mitnehmen kann.
Vielleicht könnte man die Stundenzahl erweitern, zumindest bis es Hunger hat... ich nehme nicht an, dass sie stündlich stillt, wenn sie arbeitet. Vielleicht sind ja mal 2 oder 3h drin.

Ich bin ja die Oma und nicht der Papa aber dass ich die kleine Enkelmaus mal ganz allein hatte ging auch nur, weil sie Muttermilch auch aus der Flasche trinkt. Sonst wäre das undenkbar.

Ich würde nun nach den paar Monaten nicht davon ausgehen, dass sie extra stimmt um ihm eine reinzuwürgen.

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Re: Frage zum Umgangsrecht...

Antwort von Fru am 18.10.2014, 22:59 Uhr

Manche Kinder werden sogar im Wechselsystem erzogen, natürlich gibt es das, das Väter die Kinder so oft sehen. Meine Tochter sieht ihren Vater oder mich auch jeden Tag.

Natürlich schränkt das Stillen ein, ist ja auch, wie schon geschrieben, ü b e r h a u p t kein Problem...

Das mit dem Stillen bis zur Einschulung war übertrieben, aus meinem Mund und noch dazu natürlich nicht ernst gemeint!

Er würde halt auch gern mal so Dinge übernehmen wie Windeln wechseln, baden oder was weiß ich....kann ich verstehen, es ist ja auch nicht nur Mamas Kind

Gespräche sind derzeit nicht möglich...ihrerseits...

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Re: er will auch sicher nicht in ihrer Wohnung hocken

Antwort von Fru am 18.10.2014, 23:03 Uhr

Nein mf4, das waren meine Gedanken dazu und das Stillen ist ja auch gar nicht das Problem, es geht ja eher um die Zeit danach...schade eben auch, das die Oma dem Kindsvater bevorzugt wird... nunja....

Du schreibst, vielleicht könnte man die Stundenzahl erweitern, könnte man sicher, sie “kann“ aber nicht...warum auch immer...und da eben meine Frage, kann man ihr beim “können“ vorsichtig “helfen“

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Re: er will auch sicher nicht in ihrer Wohnung hocken

Antwort von mf4 am 18.10.2014, 23:11 Uhr

Naja... auch ohne Trennung ist einigen die Oma auch lieber, weil manche Männer mit Babys nicht gut umgehen können oder die Frauen es glauben.

Ich denke nicht, dass man sie zwingen kann und sollte ein so kleines Baby einem Menschen zu übergeben, dem sie offenbar nicht vertraut.
Das ist für nicht-getrennte kaum möglich ihr Baby mal dem Partner zu überlassen.

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Re: Frage zum Umgangsrecht...

Antwort von mf4 am 18.10.2014, 23:16 Uhr

Sie sind sicher noch nicht lange getrennt, denn sonst gäbe es das Baby nicht... wer hat dann schon den Ex gern in der Wohnung. Er wird es ja sicher nicht im Park baden oder wickeln wollen...
und man kann sie nun mal nicht zwingen jemanden in der Wohnung zu haben mit dem sie offenbar nicht (mehr) kann.

Wechselmodell ist für mich denkbar, wenn beide zusammen leben, beide mit dem Kind vertraut sind und zuverlässig damit umgehen können... das kann ich mir bei einem Mann der schon Ex ist von Geburt an nicht vorstellen.

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Re: er will auch sicher nicht in ihrer Wohnung hocken

Antwort von Fru am 18.10.2014, 23:21 Uhr

Und was ist dann in Zukunft mit seinem Umgangsrecht?

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Re: Frage zum Umgangsrecht...

Antwort von Fru am 18.10.2014, 23:23 Uhr

Der Ex will ja gar nicht in ihre Wohnung!

Das Wechselmodell war nur erwähnt, weil oben jemand schrieb, das es kaum Väter gibt, die ihre Kinder viel sehen...in diesem Fall ist das Modell natürlich undenkbar

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Re: er will auch sicher nicht in ihrer Wohnung hocken

Antwort von mf4 am 18.10.2014, 23:29 Uhr

Geduld sollte er haben... momentan ist es 1h. In ein paar Monaten vielleicht 2 oder 3 und das Kind wird größer. Wenn er mit dem Kind auf den Spielplatz geht z.B. dann wird es sicher mehr.

Das Baby ist 3 Monate, 12 mal 1h Kontakt... das ist ein Anfang aber sicher noch lange nicht der Punkt, dass man sein Ein und Alles weggibt.

Dass er als Ex der Oma vorgezogen wird wird sicher nicht passieren.

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Re: Frage zum Umgangsrecht...

Antwort von Susanne.75 am 19.10.2014, 9:08 Uhr

In dem Alter des Babys ist täglich Umgang garantiert sehr selten.

Für ältere Kinder finde ich das Wechselmodell toll, aber bei so kleinen Babys wird es schwer.
Bei uns im KiGa hat es ein Elternpaar super hinbekommen, für die Kinder noch immer tolle Eltern zu sein. Kein Streit, Hilfsbereitschaft auf beiden Seiten, sehr flexibler Umgang mit viel Vernunft und Verständnis für alle Beteiligten usw.
Trotzdem hatte der 3jährige mit diesem Hin und Her seine Schwierigkeiten. Die Stabilität fehlt einfach ein ganzes Stück weit. Für seinen 5jährige Bruder dagegen war das kein Problem.

Ich würde es einfach eine Weile so laufen lassen und Ruhe reinkommen lassen. Mit der Zeit kommt vielleicht auch bei der Mutter wieder mehr Bereitschaft auf, sich vernünftig zu verständigen. Mit einem noch so frischen Baby befindet man sich -mit Blick aufs vorherige Leben- noch immer im Ausnahmezustand. Übermüdung, Stress, Unsicherheit und vielleicht auch Frust, daß man nun leider nicht gemeinsam die glückliche Familie ist, tun da ihr übriges.

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Re: Frage zum Umgangsrecht...

Antwort von Limayaya am 19.10.2014, 9:32 Uhr

Ich verstehe beide Seiten: einerseits will der Vater gerne mehr machen, als nur spazieren gehen....andererseits ist es für die Mutter bestimmt schon nervig genung, dass er jeden Tag auf der Matte steht und sie so nie was planen kann.

ich würde vorschlagen: den Kontakt auf alle 2 Tage beschränken, dafür darf Baby bis zur nächsten Stillmahlzeit mit dem Papa (sind dann ja normalerweise so 3-4 Stunden mindestens). d.h.: er kann Windeln wechseln, auch mal sein Kind wach sehen (die meisten Würmchen schlafen ja eh nach dem Stillen, wenn sie dann auch noch spazieren geschaukelt werden). Das wäre vermutlich auch für die Vater-Kind-Bindung besser: denn wenn das Baby schläft, erlebt es ja den Vater auch nicht wirklich....

Die Vorzüge für die Mutter herrausstellen: sie kann dann diese Stunden für sich planen (egal ob sie nun in den Stunden arbeiten geht oder sich auch einfach mal Erholung gönnt)....andererseits kann sie die "Vaterfreien" Tage auch unabhängig mit ihrem Kind genießen und planen...

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Unterschreib bei Limayaya....

Antwort von Boots2012 am 19.10.2014, 9:43 Uhr

Dieser Vorschlag klingt doch wirklich sehr attraktiv. Ich hoffe die Eltern schaffen es eine gute Regelung für alle Beteiligten zu finden.

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Re: Frage zum Umgangsrecht...

Antwort von Jule9B am 19.10.2014, 15:18 Uhr

Wenn sie bereit wäre mal Muttermilch mitzugeben, könnte der Vater das Kind auch mal über eine Mahlzeit hinaus bei sich haben. Und auch mal wickeln doer so. Ich denke schon, dass das fair wäre, dass er mehr Aufgaben übernehmen könnte.
Ich hab auch lange gestillt und für unterwegs schon mal Milch abgepumpt, es war überhaupt kein Problem auch gelegentlich mal aus der Flasche die Milch zu geben. Man sollte es vorher mal ausprobieren, ob das Kind mit dem Nuckel zurechtkommt, ansonsten ist es recht unkompliziert.

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Klingt super, ABER...

Antwort von Fru am 19.10.2014, 15:35 Uhr

was wäre sowas nur ohne ein ABER:

die Mutter möchte, das es so läuft, WIE es läuft, nicht er....von daher nützt der Vorschlag, so toll er klingt, leider nüscht...

Naja...aber ich glaube, sofern hier noch jemand mitliest, stelle ich meine Frage einfach mal noch etwas konkreter, oder besser formuliert...am Ende sollte es natürlich nicht so weit kommen, aber man weiß ja nie...also wie regelt man die Sache mit dem Umgangsrecht, wenn die beiden Seiten allein keine Reglung bekommen....Jugendamt, logisch...und dann? Was machen die?

Vielleicht komme ich so zu einer Antwort für den Fall....

Vielen lieben Dank für Eure Ideen!!

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Jule

Antwort von Fru am 19.10.2014, 15:53 Uhr

das brauch sie ja noch nichtmal wirklich, das Kind soll gestillt werden und gut...mit Biegen und Brechen muß das ja nicht sein, nur eben, wie kann man das regeln, wenn das mit dem Stillen vorbei ist....

es wäre auch ohne das alles absolut unkompliziert, wäre da nicht die liebe Ex :-D

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Re: Frage zum Umgangsrecht...

Antwort von nuria82 am 19.10.2014, 16:44 Uhr

Besteht gemeinsames sorgerecht?

Ihr müsst nicht bis zum abstillen warten, auch wenn sie bis zur Einschulung stillt, wird sie dann nicht mehr voll stillen. Bei beikoststart werden die Abstände oft größer, wann das ist, liegt in erster Linie am Kind und kann von 4-10 Monate gehen, also eine recht große Zeitspanne. Und wenn das Kind erst mit 10 Monaten Beikost isst, dann ist das so. Hab ich in der Familie erlebt und es mangelte nicht an Versuchen, dies zu ändern, Kind wollte nicht.

Hab ein wenig Geduld, das Kind ist noch winzig und die Mutter hat mit Arbeit, stillen und Verzicht aufs Kind plus Trennung einiges zu tun.

Wenn es sich gelegt hat, also in ein paar Monaten, würde ich auch mal ein paar Stunden, zb nachmittags an festgelegten Tagen oder eben während der Arbeitszeit der Mutter vereinbaren.

Wechselmodel klappt nur 50/50, wenn sich beide gut verstehen. Ansonsten ist es echt schwierig und geht zu Lasten des Kindes. Du kannst ja mal beim ja anfragen, was sie in der konkreten Situation machen würden. Die beraten auch. Nur im Moment ist es vllt kontraproduktiv, weil die Stimmung gereizt scheint.

Eine Stunde jeden Tag doch recht viel und für das Kind regelmäßig. Also im Moment. Ich glaube nicht, dass die km Das bis zum 18 Lebensjahr des Kindes so vorhat.

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Ganz nüchtern

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.10.2014, 17:02 Uhr

Das JA versucht zu vermitteln, indem es die beiden an einen Tisch holt, sich die Argumente anhört und einen für beide tragbaren Kompromiss sucht. Bei Bedarf kann das JA auch längerfristige Angebote vermitteln, zum Beispiel eine Art "Therapie".

Wenn das alles nichts nützt wäre der nächste Schritt eine Klage.

Aber: Geht über die Brücke doch bitte erst, wenn Ihr davorsteht.

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Also:

Antwort von Fru am 19.10.2014, 18:21 Uhr

wir schon mal nicht :-D (ich hab kaum etwas mit der Geschichte zu tun....)

Es geht ja auch nicht darum, das sie möglichst schnell abstillen soll, keinesfalls, ich hatte ja oben schon geschrieben, das die Zeit, in der sie stillt, quasi unantastbar ist....

An der Trennung ist übrigens sie Schuld, nicht er (zumindest hab ich das mal so verstanden) also wird sie nicht soooo schrecklich leiden ;-)

Und das Wechselmodell steht außer Frage, das hatte ich aus einem anderen Grund eingeworfen, das ist sowieso nicht umsetzbar

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Re: Ganz nüchtern

Antwort von Boots2012 am 19.10.2014, 19:56 Uhr

Stimmt, ganz nüchtern betrachtet bleibt nach Beratung beim jugendamt nur der Klageweg. Aber diese Reihenfolge sollte unbedingt eingehalten werden, damit der Vater vorab schon ein Scheitern dokumentieren kann. Aber vielleicht genügt ja das Gespräch beim Amt. (Haben gerade das gesamte Program inkl Gericht hinter uns....)

GLG
Boots

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Aber ist das nicht verständlich?

Antwort von Petra28 am 20.10.2014, 15:43 Uhr

Wenn ich Kinderbetreuung brauche, würde ich meine Mutter auch dem Vater meiner Kinder vorziehen.

Ansonsten: Umgang ist doch immer wieder neu verhandelbar, gemeinsam mit dem Jugendamt. Einmal pro Tag eine Stunde für ein so junges Kind halte ich ansonsten nicht für Kontaktbeschränkung.

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Re: Also:

Antwort von Limayaya am 20.10.2014, 17:59 Uhr

"An der Trennung ist übrigens sie Schuld, nicht er (zumindest hab ich das mal so verstanden) also wird sie nicht soooo schrecklich leiden ;-)"

Diesen Satz bitte ersatzlos streichen...
Erstens gibt es heutzutage die "Schuldfrage" gar nicht mehr...zum sich lieben gehören zwei Leute, zum sich nicht mehr lieben auch!

zweitens: egal von wem die Trennung ausging, heißt das nicht automatisch, dass der "aktive" Teil nicht leidet (oder leiden darf).

drittens: ist es für Umgangsfragen absolut unrelevant, warum, wie und weshalb sich welcher Elternteil von welchem getrennt hat...

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Re: Also:

Antwort von Boots2012 am 21.10.2014, 9:07 Uhr

Fru hat das, glaube ich, nur geschrieben, weil weiter oben jemand die "achdiearmeexleidetuntertrennungbabyundkindsvater-karte" gezogen hat.

Aber Du hast natürlich völlig recht. :)

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Re: Frage zum Umgangsrecht...

Antwort von shinead am 21.10.2014, 15:48 Uhr

Hm, liest sich nicht wirklich so, als könntest Du die KM gut leiden...

Es wir m.E. noch eine ganze Weile so weiter gehen. Das Kind ist 3,5 Monate alt und bis das mit der ersten Beikost richtig klappt, dauert es noch. Dann wäre m.E. 3-4x die Woche für 2-3 Stunden sinnvoll.

Aber wie SST schon schrieb:warum geht man über solche Brücken nicht erst, wenn man davor steht?
Oder sucht er auch schon nach einer schönen Grundschule und bereitet die Argumente dafür vor?

Aktuell sollte er der "umgangsbeschränkenden Mutter" m.E. dankbar sein, denn sieht sein Kind häufiger als die Gerichte oder Jugendämter empfehlen würden.

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