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Geschrieben von Babybauch1993 am 16.10.2014, 8:27 Uhr

Umgangrecht für den Vater paar Fragen

Meine Tochter wird im Januar 3
Mein Ex muss seit Oktober Unterhalt bezahlen

Hat mir davor schon angedroht er wird eh nicht zahlen bla bla ihm fällt schon was ein wie er darum kommt. Liegt alles schon beim Beistand beim Jugendamt. (seit August 14)

Ok ich glaub er hat kapiert das er nicht darum kommt und schreibt mir er zahlt jetzt Unterhalt er darf die Kleine jetzt mitnehmen o.O

Dazu war er am Anfang 3 Mal da wie sie frisch auf die Welt kam
dann mit ca 1 Jahr war er für 3 Monate regelmäßig am Wochenende da
und dann zu Pfingsten für 1 Monat jeden Sonntag für 4 Stunden treffen

war seine letzte Chance von mir aus

jetzt meine Frage die kleine kennt ihn ja kaum bis gar nicht hat sogar angst vor ihm
darf er sie dann einfach alleine Mitnehmen ?
oder kann ich da schon mitreden das ich das nicht will das er sie mitnimmt zumal er ja nicht zuverlässig ist und ich erst mal Treffen mit dem Jugendamt und mit meinem Papa dabei will
(mein Papa übernimmt bei der Maus die Paparolle)

lg
hoffe man versteht was ich genau will :D

 
4 Antworten:

Re: Umgangrecht für den Vater paar Fragen

Antwort von Boots2012 am 16.10.2014, 9:24 Uhr

Hast du alleiniges Sorgerecht? Dann verweise den Vater an das Jugendamt (aber ohne groß rum zu tönen, dass du das alleinige SR hast, ok). Er soll sich dort beraten lassen und zu einem moderiertem Gespräch bitten lassen.

Das Jugendamt wird dich dann ggf. anschreiben und zu einem Gespräch einladen (i.d.R. erst mal ein Einzelgespräch). Dort kannst du genau schildern was bisher abgelaufen ist und wie du dir zukünftig den Umgang vorstellst. Und die werden euch (im besten Fall) helfen eine Regelung zu finden.
Wenn Ihr beim Jugendamt nicht weiterkommt wird der Vater einen Antrag auf Feststetzung des Umgangsrechts bei Gericht beantragen können. Den Ausgang dieses Verfahren kannst du nur schwer mitbestimmen. Ab diesem Punkt entscheidet mehr oder weniger das Jugendamt wie der Umgang gestaltet wird, weil die als Sprecher des Kindes vor Gericht erscheinen und dieses großen Wert auf deren Berichte und Einschätzungen legt.
Was das Jugendamt von eurem Fall hält hängt einzig und allein von der/dem entspr. Sachbearbeiter(-)in ab. Das ist wie Roulette....

Ich würde an deiner Stelle (bei alleinigem Sorgerecht) genau gar nichts machen und dem Kindsvater entspr. Aktionen überlassen.
Aber bitte vermeide vor dem Jugendamt Dinge aus der Ex-Beziehung zu erzählen, es sollte wirklich nur um das Kind gehen.

LG
Boots

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Re: Umgangrecht für den Vater paar Fragen

Antwort von Babybauch1993 am 16.10.2014, 10:38 Uhr

Das Jugendamt hat mich jetzt zu einer anderen Stelle vermittelt
ich soll warten bis von ihm was kommt aber dad ich in solchen Momenten richtig reagiere soll ich mich beraten lassen was ich darf und was nicht
und falls er mir wieder damit ankommt ihn an die Stelle vermitteln die würden uns damit helfen
und sie meint da die kleine angst vor ihm hat und uhn nicht wirklich kennt wird dad ein sehr langer Prozess bis er sie alleine sehen darf gar mitnehmen darf.

Ich hab das alleinige sorgerecht

und als er mir geschrieben hat habe ich nur geschrieben dad er sich beim Jugendamt melden soll und ich die kleine ihm noch nicht alleine mit gebe da er fremd ist und sie ihn erst kennenlernen muss
mehr hab ich dazu nicht gesagt.

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Re: Umgangrecht für den Vater paar Fragen

Antwort von Boots2012 am 16.10.2014, 11:20 Uhr

Und damit hast du zunächst deine Pflicht getan.

Jetzt muss er beweisen wie ernst es ihm diesesmal ist. Ich hoffe für dich und die Kleine, dass es ein gutes Ende nimmt und der Vater zu seiner Tochter steht und seinen Worten Taten folgen lässt.

Aber warum das Jugendamt dich zu einer anderen Stelle weiterreicht verstehe ich nicht. Immerhin würden die als Verfahrenspflege eingesetzt, sollte es mal vor Gericht gehen. Dann wäre ein Überblick übe die Situation schon besser. Und über deine Rechte und Pflichten können die dich doch genauso gut aufklären.... Naja, ich halte ja ohnehin nicht viel vom Jugendamt.

Lass dir den Rücken stärken. Ihr geht euren Weg.

Alles Gute!
Boots

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Re: Umgangrecht für den Vater paar Fragen

Antwort von bobfahrer am 16.10.2014, 14:06 Uhr

Btw, Umgang und Unterhalt sind zwei paar Stiefel.

Das eine schließt das andere nicht aus.

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