Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 10.07.2014, 10:20 Uhr

Fragen an Alleinerziehende

Dein Mann und Du habt geteiltes Sorgerecht und Aufenthaltsbestimungsrecht für das Kind. Jeder hat die gleichen Rechte, ganz egal ob und wie lange in der Woche er/sie arbeiten geht.

Er muss dem Umzug zustimmen, weil er eben genauso wie Du bestimmen kann/darf wo euer Kind lebt.
Daher musst Du den Umzug mit ihm abklären. Nicht Deinen, sondern den des Kindes.

 
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