Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Möhrchen am 10.07.2014, 9:40 Uhr

Fragen an Alleinerziehende

Hallo,

bei der Konstallation habe ich nur 1 Tip: such Dir einen Anwalt. Da hängt viel zu viel dran.
Die 2 kannst Du dir eintragen lassen, sobald Du und Dein Kind alleine in der neuen Wohnung gemeldet seid - das hat nichts mit dem Trennungsjahr zu tun.
Ich gehe jetzt davon aus, dass das Kind bei Dir bleiben wird (habt ihr das geklärt? Kannst Du mit dem Kind umziehen?): auf Unterhalt für Dich kannst Du verzichten. Bei dem für euer Kind wird schwieriger, da das Kind ja ein Recht auf Unterhalt hat und es schon Deine Aufgabe ist, das auch einzufordern...wenn Du das Geld nicht brauchst, leg es für das Kind an.

 
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