Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nane973 am 07.07.2014, 18:51 Uhr

wenns ans Portmonai geht, fängt der Stress von vorne an...

...

Aktuell möchte ich, das mein Ex-Mann sich an der kostenpflichtigen, schulischen Ausbildung unserer Tochter beteiligt. Das würde er auch wohl machen. Da liegt das Problem also nicht.

Das "Problem" ist folgendes. Kind ist minderjährig. Die Schule möchte eine Kostenübernahmebescheinigung unterschrieben haben, das auch wenn das Kind Volljährig wird, und die Gebühren nicht zahlen kann, die Eltern weiterhin zahlen bzw. sich verpflichten zu zahlen.
Nun soll ich alleine unterschreiben, da ich ja die Erziehungsberechtigte wäre und Tochter ja bei mir leben würde. Zahlen " ich liebe euch ja über alles und natürlich zahle ich die Hälfte", will er, mit unterschreiben nicht.

Ich bin jetzt mehrmals übern Tisch gezogen worden, und habe gelernt " unterschreibe ich alleine, hafte ich alleine". Das möchte ich nun nicht mehr. Vater weigert sich aber zu unterschreiben.

Geht das Schreiben nicht fristgerecht ein, ist der Platz weg, da es auf der Warteliste schon Nachrücker gibt.

Was soll ich machen? Hoffen das alles gut geht und er immer zahlt und im schlechtesten Fall doch alleine hängen zu bleiben? Ich möchte meiner Tochter die Ausbildung ermöglichen, die ihr liegt und sie sich wünscht. Boar, ich verstehs einfach nicht.

 
26 Antworten:

Re: wenns ans Portmonai geht, fängt der Stress von vorne an...

Antwort von Helena83 am 07.07.2014, 20:01 Uhr

würdest du es denn alleine stemmen können überhaupt? Dann stellt sich diese Frage ja nicht. Ansonsten würde ih es meiner Tohter ermöglichen wollen. Rgal, ob Herr Vater mitmacht oder nicht.

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Re: wenns ans Portmonai geht, fängt der Stress von vorne an...

Antwort von Sternenschnuppe am 07.07.2014, 20:14 Uhr

Die Absicht ist doch super.
Hat er Sorgerecht ? Wenn ja ist er auch erziehungsberechtigt.
Wenn nein warum nicht ? Dann kann er auch unterschreiben.

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Re: wenns ans Portmonai geht, fängt der Stress von vorne an...

Antwort von nane973 am 07.07.2014, 20:15 Uhr

Es ist mit erheblichen Einschränkungen verbunden, bzw. mit vermehrter Arbeit.
D.h. Betreuungskosten kommen noch dazu, die ich verdienen muss, um die Schule zu finanzieren. Bei regulärer Unterhaltszahlung sähe es besser aus.

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Re: wenns ans Portmonai geht, fängt der Stress von vorne an...

Antwort von nane973 am 07.07.2014, 20:25 Uhr

Er hat Sorgerecht ganz normal. Natürlich ist er Erziehungsberechtigter. Er will aber nicht unterschreiben. Er hat das Schreiben nach der WhatsApp Nachricht bekommen und zur Abholung in seiner Zeitungsrolle hinterlegt - nicht unterschrieben.

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Re: Bei regulärer Unterhaltszahlung sähe es besser aus.

Antwort von Franke am 07.07.2014, 20:59 Uhr



Wie schaut es denn aus bei ihm?

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Re: Bei regulärer Unterhaltszahlung sähe es besser aus.

Antwort von nane973 am 07.07.2014, 21:16 Uhr

Sein netto Gehalt liegt über meinem. Er ist alleine. Bei mir kommen noch 3 Kinder dazu.

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Re: Bei regulärer Unterhaltszahlung sähe es besser aus.

Antwort von Franke am 07.07.2014, 21:28 Uhr

Aber Du hast nicht jeden Monat XYZ € Unterhalt auf dem Konto?

Ist denn eine Verpflichtung festgelegt?

Das ist ja nun die unverzichtbare Basis.

Zusätzliche Zahlungen für eine bestimmte Schule sind Sahne auf dem Kuchen. Kann man drüber reden, wenn es die Verhältnisse zulassen.

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Re: Bei regulärer Unterhaltszahlung sähe es besser aus.

Antwort von nane973 am 07.07.2014, 21:44 Uhr

Summe ex 2.200€ netto Gehalt Mietkosten max 600 € mit allem (Gas, Wasser, Strom, Nebenkosten) Unterhaltszhlg 357 € für beide zusammen. Vorschussleistung an Anwalt von mir nicht leistbar gewesen. Beim Jugendamt hat er die freiwillige Zahlung von o.g. Summe festschreiben lassen.

Ich laufe seit Jahren gegen eine Wand. Vor der Festschreibung letztes Jahr hat er 100 € weniger gezahlt. Dafür aber den Kindern direkt 15 € Taschengeld. Mit der Erhöhung des Unterhalts hat er das Taschengeld eingestellt.

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357 € für ein Kind oder zwei ?

Antwort von Sternenschnuppe am 07.07.2014, 22:10 Uhr

An Unterhalt ? Bei über 2000€ Netto ?
Vieeeeel zu wenig, das lass mal prüfen bitte vom Anwalt.

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Re: 357 € für ein Kind oder zwei ?

Antwort von nane973 am 07.07.2014, 22:22 Uhr

Zwei

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Re: Geht denn das Jugendamt nicht vor Gericht?

Antwort von Franke am 07.07.2014, 23:42 Uhr

Wenn Du Beistandschaften einrichtest und er eindeutig zu wenig zahlt?


http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html
(halbes Kindergeld noch abzuziehen)
(schreibe das hier rein für den Fall, dass irgendwann jemand sowas sucht)

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Re: 357 € für ein Kind oder zwei ?

Antwort von Sternenschnuppe am 08.07.2014, 7:16 Uhr

Das lass mal prüfen, da kann er bei dem Netto aber wesentlich mehr zahlen. Selbstbehalt ist bei 1000€.
Wie alt sind die Kinder ?

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Re: 357 € für ein Kind oder zwei ?

Antwort von mf4 am 08.07.2014, 8:39 Uhr

DAS kann so nicht stimmen... mein Ex hat weiiit weniger netto und müsste für 2 über 500 UH zahlen... tut er nicht aber er müsste.
Anderes bezahlt er natürlich auch nicht. Es sind seine Kinder die er liebt aber alles was kostet ist mein Part.

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Re: 357 € für ein Kind oder zwei ?

Antwort von nane973 am 08.07.2014, 10:37 Uhr

16 + 17 Jahre.

Er läßt sich nach 10 Jahren Scheidung immer noch "ehebedingtre" Schulden abziehen. Jedes mal andere. Und ich bin in der Nachweispflicht. Da aber 2010 betriebl. Räume von mir abgebrannt sind, ist das schwierig.

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Re: wenns ans Portmonai geht, fängt der Stress von vorne an...

Antwort von Strudelteigteilchen am 08.07.2014, 11:21 Uhr

Wenn es (zumindest theoretisch) auch ohne seine Beteiligung klappt, würde ich unterschreiben. Wenn nicht, würde ich das Kind (das ja 16 oder 17 sein dürfte) bitten, sich direkt an den Vater zu wenden mit Beschwerden über die Nicht-Erfülllung der Ausbildungswünsche.

Als KindKlein eine Zahnspange bekam, sollte der KV (da sorgeberechtigt) unterschreiben, daß er mit der Behandlung einverstanden ist. Er hat sich geweigert, das zu tun, weil er Angst hatte, daß er dann einen Anteil der Zusatzkosten tragen muß. Dabei habe ich ihm versichert, daß ich alles bezahle - aber theoretisch (wirklich SEHR theoretisch, denn der KV lebt im Ausland und ist über ein normales Inkassoverfahren kaum zu kriegen) hätte die KFO eben an ihn herantreten können, wenn ich einfach meine Zahlungen einstelle. Auch die Tatsache, daß ich der KFO ein Lastschriftmandat erteilt habe, hat ihn nicht überzeugt. GsD hat die KFO nur den Kopf geschüttelt und ohne Unterschrift des KV behandelt.

Die Privatschule von KindGroß (18) bezahle ich seit 8 Jahren komplett alleine und habe gerade unterschrieben, daß ich das ein weiteres Jahr tun werde. Da habe ich den KV nicht mal gefragt. ICH setzte MEINE Prioritäten, ER setzt SEINE Prioritäten. Das Kind weiß darum und zieht seine eigenen Schlüsse. Dank der von mir finanzierten Bildung ist es dazu schlau genug ;-).

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Re: 357 € für ein Kind oder zwei ?

Antwort von nane973 am 08.07.2014, 11:49 Uhr

16 + 17 Jahre.

Er läßt sich nach 10 Jahren Scheidung immer noch "ehebedingtre" Schulden abziehen. Jedes mal andere. Und ich bin in der Nachweispflicht. Da aber 2010 betriebl. Räume von mir abgebrannt sind, ist das schwierig.

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wieso musst Du es beweisen

Antwort von Sternenschnuppe am 08.07.2014, 12:52 Uhr

ER bringt sie doch in Abzug !
War da bisher nur das Jugendamt dran ?

Was sind das denn für Schulden und was könntest Du beweisen ?
Unterlagen kann man auch nachfordern bei den Gläubigern.

Lass das auf jeden Fall mal von einem Anwalt prüfen, das stinkt zum Himmel was da abgeht.
Das Jugendamt lässt sich gerne mal einen Bären aufbinden, ein Anwalt ist da bissiger.

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Re: wieso musst Du es beweisen

Antwort von nane973 am 08.07.2014, 13:24 Uhr

Da beißt sich seit Jahren untersch. Anwälte die Zähne aus.. dann gab es Vergleiche... sobald sich Ereignisse ergeben haben, wurde alles ausgehebelt, neu aufgerollt. Was neues dazu gekommen. Jedesmal hat die Erhöhung mich genauso viel gekostet, wie die Summe die ich mehr bekommen habe.

Wurde um 50 euro erhöht, hatte ich 500 Anwaltskosten und 10 Monate später ist wieder was vorgefallen und er hat nicht gezahlt . Letztendlich immer eine Nullnummer für uns.

Beispiel.

Ich hatte einen Autounfall. Die Kinder waren danach bei meinen Eltern. Er stellt die Unterhaltszhlg. ein. Nach zwei Monaten kommt das raus. Vier Monate hat es anschließend gedauert, bis ein Teil überwiesen wurde. Warum? Er durfte in Abzug bringen, das er tgl. 15 km (einfache Strecke) unter der Woche zu meinen Eltern gefahren ist, um mit den Kids Hausaufgaben zu erledigen. Meine Eltern waren damals 73 und 68, und haben mich in der Zeit im Krankenhaus (50 km entfernt) besucht. Täglich.

Danach war ich um Anwaltskosten leichter. Bekam weniger Unterhalt und musste anschließend wieder den Unterhalt neu einfordern.

Irgendwann wird mans müde.

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Re: wenns ans Portmonai geht, fängt der Stress von vorne an...

Antwort von nane973 am 08.07.2014, 13:38 Uhr

Sie hats versucht. Dabei raus kommt dann, obige Antwort und die Freundin vom Papa, die sich mit einklinkt. Und da wird die emotionale Schoene gefahren ( m.M.)

Das sieht dann so aus. Siehe Bild.

Wir haben für die Kostenübernahmebescheinigung jetzt bis Ende August Zeit. Aus den von dir genannten Gründen/Ansichten werde auch ich letztendlich alleine unterschreiben, mich ärgert allerdings, das er genau darauf baut.

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Re: wieso musst Du es beweisen

Antwort von nane973 am 08.07.2014, 13:46 Uhr

Schulden. Restsumme vom Hausverkauf. Was übrig war wurde geteilt und jeder muss 50 % der übrig gebliebenen Schulden zahlen. Ein Beispiel. Er läßt sich das anrechnen. Km-Geld für Fahrten zur Arbeit. Er hat eine Fahrgemeinschaft. Urplötzlich nicht mehr. Ich kenne seine Arbeitskollegen nicht, kann es also nicht nachweisen. Eine zeitlang ist er wirklich selber gefahren. Die Freundin wohnte auf der Strecke, hat dort übernachtet und ist von dort gefahren. Hat aber die weitere Strecke in Abzug gebracht. "Vergisst" seine Nebenbeschäftigung anzugeben. Die ging ja nur bis zum Tag X und jetzt nicht mehr. Inzwischen aber doch wieder. Das sind u.a. Dinge, die ich beweisen muss, dass sie so sind oder eben nicht so sind.

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Re: wenns ans Portmonai geht, fängt der Stress von vorne an...

Antwort von Strudelteigteilchen am 08.07.2014, 14:08 Uhr

Zunächst mal finde ich es nicht sehr passend, wenn Du hier Konversationen zwischen Deinem Kind und der Next postest. Und dann noch mit dem Bild im Hintergrund. Dir ist schon bewußt, daß das hier jeder Hinz und Heinrich - inklusive dem Ex, der Next und dem gesamten Freundeskreis Deiner Kinder - sehen kann? Jedes einzelne meiner Kinder würde mich für so eine Aktion erschlagen - und mir dann nie wieder solch eine Konversation zeigen.

Plus: Ich finde die emotionale Schiene gar nicht so ungünstig. Wenn er jetzt die Zahlungen einstellt, kann das Kind sich mit Fug und Recht auf "Ich denke, Du liebst mich über alles!" berufen. Den meisten KVs fällt es meiner Erfahrung nach leichter, einen Gerichtsvollzieher zu belügen, als in der Gunst der Kinder zu verkacken. Wenn der KV das Geld selber so emotional auflädt, dann darf er sich nicht wundern, wenn die Kinder irgendwann Geld mit Liebe verwechseln - und bei Versiegen des Geldstroms mangelnde Liebe diagnostizieren.

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Re: wenns ans Portmonai geht, fängt der Stress von vorne an...

Antwort von Nikas am 08.07.2014, 14:29 Uhr

ja, nana, sooo etwas verlogenes und schwachsinniges, und dann auch noch an die eigene Tochter, schreibt wirklich nur ein Riesenarschloch (extra ausformuliert, das schöne, passende Wort). Da ekelts einen als Außenstehenden ja schon vom lesen. Dein Ärger ist verständlich.

Aber lass es trotzdem wieder von der Redaktion hier löschen!!!

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Re: wenns ans Portmonai geht, fängt der Stress von vorne an...

Antwort von nane973 am 08.07.2014, 18:06 Uhr

Nachricht an die Redaktion hab ich geschrieben, Danke, war unüberlegt.

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Nane

Antwort von Mucki+Ninchen am 08.07.2014, 18:49 Uhr

Ich würde zunächst das Kind bitten, derlei Dinge mit Mutter und Vater, nicht mit der Freundin des Vaters zu besprechen. Und erst recht nicht per whatsapp oder so! Da verkommt ja jegliche Kommunikationskultur.

Ich bezahle sowas alles alleine, auch die Privatschule meines Kindes ab September. Damit rechne ich und ärgere mich nicht. Locker ist das Geld bei mir nicht, aber meine Nerven sind geschont. Im Übrigen kann es auch bei jetzt zahlenden Vätern sein, dass sie durch Unfall oder Tod nicht mehr zahlen, damit muss man auch rechnen und sollte sich nicht auf Dauerzahlungen einstellen.

Mein Kind genießt die Papa-Zeit - und ob er nun alles gerecht mitbezahlt oder nicht, ist mir nur halb so wichtig.

Insofern: Fragen kostet nichts, unterschreiben würde ich trotzdem, da mir die Schulbildung meiner Tochter extrem wichtig ist.

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das Beste kommt zum Schluss..

Antwort von nane973 am 09.07.2014, 12:59 Uhr

Der Vater hat heute seine Tochter angerufen und erklärt, das wir das sicher hinbekommen. Sie könne ja auch zusätzlich schon mal arbeiten gehen und einen Teil dazu beitragen.

Sicher, sie verlässt um 6.30 Uhr das Haus und ist um 17.00 Uhr wieder Zuhause. Da kann man ja locker als 16 jährige noch ein paar Stunden nebenbei arbeiten...

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Re: Nane

Antwort von nane973 am 09.07.2014, 13:05 Uhr

Meine Tochter wurde von der Lebensgefährtin angeschrieben und hat geantwortet. Die Kommunikation zwischen Vater-Lebensgefährtin und Tochter wären ein eigenes Thema. Damit leben wir aber schon 11 Jahre.

Beim dritten Kind ist hier auch schon 100% alleinige Finanzierung. Aber muss das per se dann auch bei einem anwesenden, finz. stabilen Vater der beiden Großen auch so sein?

Er ist zahlungsfähig und lebt. Ich bin der Meinung, dann sollte er in der Zeit auch seinen Pflichten nachkommen. Bei einem verstorbenem Vater gibt es keinen Unterhalt, das stimmt, aber es gibt Halbweisenrente.

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