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Geschrieben von Sodapop am 09.07.2014, 13:45 Uhr

Neuer Thread: Trennung in gemeinsamer Wohnung. Wie gründlich muss ich vorgehen?

Wir leben und schlafen ja nun schon seit Jahren in getrennten Zimmern. -> somit also erledigt
Seine Wäsche werde ich auch nicht mehr waschen -> somit auch erledigt
Letztes gemeinsames Essen liegt auch schon ein paar Monate zurück -> somit erledigt.

Aber:

Muss ich jetzt tatsächlich dafür sorgen, dass jeder in der Küche seinen eigenen Schrank hat ( auch Gewürze )? Jeder im Kühlschrank sein eigenes Fach? Wie mache ich das mit dem Geschirr? Kann das derweil noch gemeinsam benutzt werden? Dürfen wir uns die Spülmaschine noch teilen, oder muss sein Geschirr vergammeln bis ich unsere Ladung in der Spülmaschine gereinigt habe?

Und wie macht das die Tochter? Darf sie von beiden das Pfeffer verwenden oder nur meins?

 
23 Antworten:

Re: Neuer Thread: Trennung in gemeinsamer Wohnung. Wie gründlich muss ich vorgehen?

Antwort von shinead am 09.07.2014, 14:15 Uhr

Die Trennung scheitert nicht an der gemeinsamen Nutzung von Geschirr und/oder Gewürzen.
Wichtig ist, dass Du ihn nicht mehr mit versorgst (einkaufen, kochen, waschen, aufräumen, etc.) und ihr getrennte Kassen führt.

Der Kühlschrank sollte also schon aufgeteilt werden. Vielleicht auch der Vorrat und die Tupperware.
Wenn das Salz allerdings aufgebraucht ist, sollte kein gemeinsames neues gekauft werden.

Es ist auch unproblematisch am Sonntag gemeinsam vor dem Fernseher das Finale zu gucken.
Schau mal hier: http://mainz-kwasniok.de/trennung/trennungsjahr-in-der-ehewohnung/ da stehen ein paar Auszüge von Urteilen zu diesem Thema.

Wichtig ist, die Regeln (ggf. über den Anwalt) festzulegen und auch das Trennungsdatum entsprechend zu benennen.

Nach der Sache mit dem Unterhalt würde ich ihn versuchen raus zu schmeißen. Schnell.

Wer ist Mieter/Eigentümer der Wohnung? Ihr müsst die Miete und Nebenkosten entsprechend aufteilen und der eine an den anderen seinen Anteil zahlen.

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Re: Neuer Thread: Trennung in gemeinsamer Wohnung. Wie gründlich muss ich vorgehen?

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 14:21 Uhr

Dann muss ich nurnoch den Kühlschrank aufteilen. Den Rest praktizieren wir schon seit langem.

Und nein, man kann niemanden einfach so aus der ehelichen Wohnung rausschmeißen. Außer er würde mir einen triftigen Grund liefern (Gewalt, Drogen- und Alkoholexzesse, etc). Ohne dies hat er bis zur Scheidung und der offiziellen Zuweisung der Wohnung an mich die selben Rechte an der Wohnung wie ich.

Grüße
Sodapop

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Re: Neuer Thread: Trennung in gemeinsamer Wohnung. Wie gründlich muss ich vorgehen?

Antwort von shinead am 09.07.2014, 14:40 Uhr

Ich weiss... Aber man kann es versuchen...

Also versuchen, dass er vorzeitig auszieht...

Du musst Dir klarmachen, dass die Trennung über 3 Jahre dauern kann...

Vielleicht solltest Du mit einer neuen Wohnung liebäugeln?

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Re: Neuer Thread: Trennung in gemeinsamer Wohnung. Wie gründlich muss ich vorgehen?

Antwort von Strudelteigteilchen am 09.07.2014, 14:56 Uhr

Wenn er dem Auszug des Kindes nicht zustimmt, geht auch das nicht. Been there.....

Noch zur Trennung: Trefft klare Absprachen, was das Kind angeht - quasi als ob Ihr getrennt wohnen würdet. Wer kocht für das Kind (mit)? Wer bringt das Kind ins Bett? Wer fährt das Kind zur besten Freundin? Wer geht mit dem Kind zum Arzt? Und MACH ES BEWEISBAR!!!!!

Versuche, so viel kinderbezogene Aufgaben wie möglich an Dich zu reißen. Jetzt ist ein ganz schlechter Zeitpunkt, den Kümmervater in ihm einzufordern. Wenn Du diejenige bist, die das Essen fürs Kind macht, mit dem Kind zum Arzt geht, das Kind zur Freundin bringt..... weil er ja leiderleider VZ arbeitet und dafür keine Zeit hat, dann ist das erstens die Begründung, warum Du weiterhin nur TZ arbeiten kannst und zweitens ein guter Grund, warum das Kind bei Dir bleiben sollte.

Wichtig ist aber: Achte darauf, daß alle Du das im Zweifel nachweisen kannst. Schriftliches ist immer gut. Also statt dem Anruf, um abzusprechen, daß Du heute das Kind versorgst, lieber eine SMS, Whatsapp oder Mail. Vielleicht auch eine Art "Vertrag", in dem steht, daß Du von Montag bis Freitag zuständig bist, weil er ja arbeitet. Dann kann er gerne am WE zuständig sein. Wobei es cool ist, wenn er Dir dann, wenn er eigentlich zuständig wäre, Aufgaben abtritt, weil er keine Zeit hat.

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Re: Neuer Thread: Trennung in gemeinsamer Wohnung. Wie gründlich muss ich vorgehen?

Antwort von mf4 am 09.07.2014, 15:06 Uhr

Ich habe nie gehört, dass das jemand kontrolliert, ob es 2 Gewürzregale gibt.
Selbst wenn es diese gibt kann er/sie behaupten es war nichts getrennt.
Ich habe auch im Trennungsjahr mit meinem Exgatten weder Wäsche noch Küche aufgeteilt und er hat gekocht für alle wie ich auch... ließ sich gar nicht vermeiden, da wir beide im Schichtdienst waren.

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Re: Neuer Thread: Trennung in gemeinsamer Wohnung. Wie gründlich muss ich vorgehen?

Antwort von kravallie am 09.07.2014, 15:44 Uhr

wenn ihr euch einig seid in allem, vor allem damit, daß ihr geschieden werdet ( und das sehe ich nach den schilderungen eben NICHT so ) dann könnt ihr die trennung vordatieren und du kannst jetzt schon die scheidung einreichen.
wenn ich mich nicht irre und das ein kämpchen wird, dann würde ich albernst und akribisch sogar mit kleinen etiketten arbeiten, die du auf einzelne lebensmittel oder eben die gewürze klebst und alle kindtermine wie von stt vorgeschlagen dokumentieren. geht ja mit smartphone recht schnell.

auch wenn er kein Grattler ist, irgendwann wird ihm ein lichtlein aufgehen.

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Neuer Status....

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 18:39 Uhr

Ich gehe nicht davon aus, dass es ein Kämpfchen wird.

Nach einem Gespräch heute nachmittag konnte schon einiges untereinander geklärt werden. Einfach ohne Kampf, Gemeinheiten und Feindseligkeiten. Da bei uns gottseidank keine verletzten Gefühle mit ihm Spiel sind kann das - so wie es sich abzeichnet - sogar klappen.

Und er musste nun selber schmunzeln, als er erfuhr, was eine Trennung innerhalb der Wohnung für Auflagen bedeutet. Wir beide sind uns danach einig geworden, dass wir uns nicht gegenseitig in die Pfanne hauen werden, und mir soeben sogar anteilig Miete und Strom bezahlt - nachdem er mir freundlich grinsend nochmals an meine Trennungsunterhaltverpflichtung erinnert hat. Er findet die Regelung äußerst amüsant....

So wie es aussieht bekommen wir das also wirklich auf eine erwachsene Weise hin.

Somit klopfe ich jetzt dreimal auf Holz und schau, wie sich das kommende Jahr gestaltet.

Grüße
Sodapop

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Bezüglich Kind:

Antwort von Sodapop am 09.07.2014, 18:51 Uhr

Danke für die Warnung bezüglich Kümmervater. Wenn das Jugendamt auch mit den Zeugenaussagen der Nachbarschaft, der Eltern der Klassenkameraden und der Ärzte vorlieb nimmt, dann bin ich auf der sicheren Seite.

Und die Kleine kann ja auch mal was sagen..

Sollte sich die Kleine jedoch für ihren Vater entscheiden, dann muss ich das ja wohl akzeptieren, denn am Ende geht es ja um ihren Willen. Aus der Welt bin ich deswegen ja dann doch nicht, und wechseln kann sie später dann ja auch wieder.

Grüße
Sodapop

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Re: Neuer Status....

Antwort von mf4 am 09.07.2014, 19:24 Uhr

Er macht mit dir auf gute Freundin... er hat ja auch keinen Grund etwas gegen die Trennung zu haben. Er hat sein quasi-kaum-vorhandenes Einkommen und bekommt später noch Kohle von dir.

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Re: Neuer Thread: Trennung in gemeinsamer Wohnung. Wie gründlich muss ich vorgehen?

Antwort von Schräubchen am 09.07.2014, 19:37 Uhr

Wenn er so vernünftig wäre, würde er sein Gehalt doch nicht kleinrechnen oder??
Er möchte, dass du "vernünftig" bist und ihn schön mitfinanzierst.

LG Schräubchen

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Re: Neuer Thread: Trennung in gemeinsamer Wohnung. Wie gründlich muss ich vorgehen?

Antwort von Babyblouse am 09.07.2014, 20:58 Uhr

Halli,

Ich finds löblich das es alles anscheinend klappt... Ich war auch mal an der stelle... Alles gütig geeinigt, lächeln im gesicht, am nächsten tag post vom anwalt.... Dann wieder mit müh und not vertragen...hach wir waren doch sogar 'freunde'... Dann ohne vorwarnung post vom gericht er klagt das alleiniege Sorgerecht ein...da glaubst du gar nicht wie tief man fallen kann!!

Zum glück hatte ich alles schriftlich via whats app, jedes detail wo beleht werden kontre wie er lügt etc, und die kinder haben sich dann auch gegen ihn ausgesprochen und wollten definetiv bei mir bleiben.

Jetzt wieder friede freude etc aber das vertrauen ist komplett weg.

Ich hoffe es klappt bei dir, das aus erfahrung würd ich dir raten dich abzusichern und ihm nicht zu viel zu glauben (trauen)

Lg

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Re: Neuer Status....

Antwort von Strudelteigteilchen am 09.07.2014, 21:01 Uhr

Wenn wirklich alles so cremig ist, dann ist es eh egal, dann braucht Ihr auch keine getrennten Salzstreuer.

Es wird keiner kommen und nachschauen. Wenn Ihr gemeinsam vor Gericht beteuert, daß Ihr seit dem Tag X getrennt seid, dann fragt auch keiner nach - dann könnt Ihr sogar jeden Abend gemeinsam in die Kiste hüpfen, Du darfst seine Hemden bügeln und Ihr dürft einen gemeinsamen Salzstreuer benutzen.

Nur, wenn das Ganze strittig ist - dann muß man seine Behauotung im Zweifel glaubhaft machen. Wenn er also beim Scheidungstermin behauptet, daß Ihr keineswegs das Trennungsjahr hinter Euch habt, weil Du schließlich brav die ganze Zeit seine Hemden gewaschen und sein Abendessen zubereitet hast - erst dann wird es knifflig, denn dann "gewinnt" der, dem der Richter glaubt.

Ich würde keinem Mann auch nur zwei Meter über den Weg trauen, der in so einer Situation von mir Trennungsunterhalt nimmt. Meine Definition von "erwachsen" ist da definitiv eine andere. Man kann prima erwachsen sein, wenn es nur Vorteile hat.

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Re: Neuer Status....

Antwort von kravallie am 09.07.2014, 21:06 Uhr

und ganz besonders "knifflig" wird es, wenn ein anderer mensch ins spiel kommt.
ist in keinem fall ganz auszuschließen, auch wenn jetzt kein thema.

dann wird es spaßig, vor allem in der getrennt belebten wohnung.

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Re: Neuer Thread: Trennung in gemeinsamer Wohnung. Wie gründlich muss ich vorgehen?

Antwort von mf4 am 10.07.2014, 7:46 Uhr

Löblich, dass es klappt?
Was klappt denn?
Sie leben wie immer unter einem Dach und haushalten wie immer. Es wurde quasi noch nicht getrennt... was soll daran löblich sein, dass er nun den löblichen spielt, weil er danach profitieren wird?

Ich war immer dann besonders löblich und freundlich, wenn ich etwas erreichen wollte, wie z.B. die UH-Titel.

In meiner Exbeziehung sieht es waaaahnsinnig löblich aus. Er hat alle Rechte, Pflichten sind ihm unwichtig, wir streiten niemals vor den Kindern. Sieht toll aus von außen wie löblich sich getrennte Eltern arrangieren... die wirklich fiesen Dinge von ihm wie unlöbliche Beschimpfungen, die ich ggf. auch gegen ihn verwenden würde bewahre ich mir auf... für den Fall er zaubert mal ein Kaninchen aus dem Hut, welches mich fressen soll.

Ich denke da ist Vorsicht geboten.

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Re: Neuer Status....

Antwort von shinead am 10.07.2014, 8:11 Uhr

Wenn ihr euch noch versteht, macht es das Leben auf jeden Fall einfacher.

Allerdings würde ich mich nicht auf seine heutigen Aussagen (die er bestimmt heute so meint!) verlassen.
Stell Dir vor, Deine RA kommt zu dem Schluss, dass Du eben nicht unterhaltspflichtig bist und er will das Geld erstreiten. (Freiwillig zahlen würde ich niemals!) Dann fängt das ganze an interessant zu werden.

Oder: Du willst nach einem Jahr die Scheidung. Er findet aber den aktuellen Status Quo (ggf. inkl. Unterhalt) total cremig und lässt Dich wirklich noch zwei weitere Jahre zahlen weil er das Verfahren verschleppt oder einfach "nein" sagt.

Ich würde euch raten eine Trennungsvereinbarung zu erstellen und zu unterschreiben in der das Zusammenleben in der Wohnung geregelt wird. Solange ihr euch gut versteht ist das sehr einfach und hilft immens wenn es doch schief geht.

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Re: Neuer Thread: Trennung in gemeinsamer Wohnung. Wie gründlich muss ich vorgehen?

Antwort von LittleRoo am 10.07.2014, 19:42 Uhr

Schließe mich da Babyblouse voll und ganz an.

Ich einner mich auch noch gut an die löblichen Zeilen, die ich hier nach der Scheidung über meinen Ex-Mann schrieb und wie gut wir uns doch verstehen und wie gut die Einigung mit dem Umgang für unseren Sohn klappt, bla bla bla... das alles war hinüber, als "die Neue" in sein Leben trat... jetzt ist sie seit einem Jahr da es ging immer weiter ein Stück bergab... kein Ende in Sicht, der nächste Knaller folgt...

Verstehe übrigens nicht, warum du das Trennungsjahr mit dem Mann zusammen verbringen möchtest. Ich würde mich an deiner Stelle schon jetzt abkapseln.

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Wie soll ich mich denn deiner Meinung nach abkapseln?

Antwort von Sodapop am 11.07.2014, 16:46 Uhr

Würde mich wirklich interessieren, wie du glaubst, dass so was von statten gehen soll?

Einfach ausziehen und das Kind mitnehmen? Das mag in anderen Landesteilen eventuell sogar möglich sein.
Hier sind die Mietpreise in den letzten Jahren dermaßen explodiert, so dass ich mir von dem aktuellen Mietpreis nur noch eine halb so große Wohnung leisten könnte.
Zudem könnte ich zwar ausziehen, dass Kind aber doch nicht einfach mitnehmen. Das ist nicht erlaubt. Dieses bedarf ja Wohl der Zustimmung des Vaters.

Und auch wenn er dem Ganzen zustimmt. Warum glaubt ihr, wird meistens dem Ehepartner die eheliche Wohnung in einem Scheidungsverfahren zugesprochen, bei dem das Kind danach seinen Lebensschwerpunkt haben wird? Richtig! Weil es für die Kinder oft schlimm genug ist einen Elternteil ausziehen zu sehen. Dann auch noch die gewohnte Umgebung zu verlassen ist doch doppelt übel!

Oder meint ihr, ihr dürftet den Ehepartner einfach aus der Wohnung schmeißen? Hollywoodreif die Koffer vor die Tür stellen und die Schlösser austauschen? Das ist leider nicht erlaubt.

Also: Wie soll ich mich bitte abkapseln??

Grüße
Sodapop

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Re: Wie soll ich mich denn deiner Meinung nach abkapseln?

Antwort von LittleRoo am 11.07.2014, 22:46 Uhr

Na klar... ihr seid getrennt, also... ausziehen und das mit Kind. Haben andere Mütter (u.a. ich) doch auch hin bekommen, warum findest du das so abwägig ?

Klar, mußt du, was die Wohnungsgröße angeht Abstriche machen, wenn es finanziell nicht hin kommt, ggf. wirst du auch anfangs auf Unterstützung angewiesen sein, aber Hallo ? Was erwartest du denn ?
Aber immerhin hast du dann DEIN Reich, DEIN Zuhause, wo du dich auch wieder Zuhause fühlen kannst und dich frei bewegen kannst, ohne auf "getrennte" Räumlichkeiten achten zu müßen.

Und ich sag dir was, was mir in den Jahren, die ich mit meinem Ex-Mann "getrennt" zusammen gewohnt habe gelernt habe.. Kinder bekommen mehr mit, als du denkst und denke nicht, dass es für sie immer leichter ist in der jetzigen Situation zu bleiben, anstatt einen glücklichen Neuanfang zu wagen.

Wenn du dich nicht wohl fühlst und angespannt bist, kannst du grinsend durch die Welt laufen und die "heile Welt" vorspielen, wie du willst... dein Kind wird die Wahrheit instinktiv trotzdem spüren.

Ihr schafft das !!! Und wirst sehen, ihr beide werdet ein entspannteres Leben haben und du wirst stolz sein, endlich den Schritt gegangen zu sein und das wird auch dein Kind merken.

Was den Vater angeht... er wird immer der Vater des Kindes bleiben, der geht ihm ja nicht verloren und wird ihm auch nicht weggenommen, das mußt du deinem Kind auch zeigen.

Viel Glück !!!

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Re: Wie soll ich mich denn deiner Meinung nach abkapseln?

Antwort von LittleRoo am 11.07.2014, 23:10 Uhr

Habe jetzt auch mal deine Postings weiter unten gelesen...

Warum machst du dir eigentlich Gedanken um den Wechsel der Steuerklasse ? Wenn du dich trennst und mit deinem Kind alleine sein wirst, dann wechselst du in Steuerklasse 2 und damit stehst du dich sicher besser, als jetzt, da du dann kaum noch Abzüge hast.

LG

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Das trifft bei mir leider nicht zu

Antwort von Sodapop am 12.07.2014, 0:31 Uhr

Ich habe momentan Steuerklasse 3 und stehe nach einem Wechsel deutlich schlechter da.
Tja, auch diese Konstellation soll es geben

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Re: Wie soll ich mich denn deiner Meinung nach abkapseln?

Antwort von Sodapop am 12.07.2014, 0:37 Uhr

Nein, nein, nein.

Ich werde NICHT in eine kleinere Wohnung ziehen. Ich werde meinen Lebensstandard aufrecht erhalten und dem Kind nicht seine gewohnte Umgebung wegnehmen.

Nun, ich werde dann mal irgendwann berichten wie sich alles entwickelt hat.

Grüße
Sodapop

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Re: Wie soll ich mich denn deiner Meinung nach abkapseln?

Antwort von Strudelteigteilchen am 12.07.2014, 10:57 Uhr

Und wieso komme es Dir so abwegig (ja, das schreibt man mit E) vor, daß man als Mutter mit dem Kind auch in der Wohnung bleiben kann?

Ich habe meinen Ex-Mann aus der Wohnung geklagt. Auch das geht. Es müssen nicht alle das so machen wie Du.

Was das Getrennt-in-der-Wohnung-Leben angeht: Ja, das ist kein Zuckerschlecken für die betroffenen Kinder. Aber solange nicht wenigstens einer von beiden eine neue Wohnung gefunden hat, wird man nicht drumherum kommen, die kann mit dem Kind ja nicht unter eine Brücke ziehen. Und warum sollte sie schneller eine neue Wohnung finden als er?

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Re: Wie soll ich mich denn deiner Meinung nach abkapseln?

Antwort von LittleRoo am 12.07.2014, 19:21 Uhr

Ok, dann sieht das Ganze natürlich anders aus... da kenne ich mich dann nicht aus, hab nur die Erfahrung vom Wechsel 5 auf 2 gemacht und das Ergebnis war eher positiv :-)

Ich hoffe für dich, dass es so läuft, wie du dir wünschst und das ohne Abstriche machen zu müßen *Daumendrück*.

Alles Gute !!!

@ Strudelteigchen

Klar, kann man auch in der Wohnung bleiben, aber wenn der Mann nicht auszieht, dann würde ich gehen, anstatt den Zustand noch ein Jahr oder länger beizubehalten. Zur Wohnungssuche ist ja beiderseits immerhin genug Zeit.

Und danke für den Hinweis, dass man "abwegig" mit E schreibt... hab grad auch mal nach gegooglet und wieder was dazu gelernt ;-))

LG

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