Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sodapop am 10.07.2014, 11:32 Uhr

Thema sittenwidrige Mithaftungsübernahme

Bei verheirateten Darlehensnehmern verlangen Banken in aller Regel, dass beide Ehegatten den Darlehensvertrag als Mitdarlehensnehmer unterzeichnen, auch wenn der Kredit eigentlich nur einem der beiden Ehegatten zugute kommen soll. Die Bank sieht darin den Vorteil, dass im Ernstfall beide Ehegatten unabhängig voneinander auf Rückzahlung des gesamten Darlehens in Anspruch genommen werden können. Dadurch reduziert sich das Risiko der Bank in dem Fall, dass ein Ehegatte insolvent wird.
Allerdings ist eine solche Mithaftungsübernahme eines Ehegatten ebenso wie eine Bürgschaft nach ständiger Rechtsprechung als sittenwidrig anzusehen, wenn ein Partner durch die Darlehensschuld finanziell krass überfordert wird und die Haftung allein aufgrund seiner emotionalen Verbundenheit mit dem anderen Partner übernimmt.
Eine krasse finanzielle Überforderung liegt in der Regel dann vor, wenn der Mithaftende kein nennenswertes eigenes Vermögen hat und der pfändbare Anteil seines Einkommens nicht einmal ausreicht, um die laufenden Zinsen für das Darlehen bezahlen zu können.
In einem solchen Fall wird widerleglich vermutet, dass die Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen wurde und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat.Dies gilt allerdings nur, wenn und soweit der Mithaftende kein eigenes Interesse an dem Darlehen hatte.
Ein Eigeninteresse des Mithaftenden ist anzunehmen, wenn das Darlehen zur Tilgung gemeinsamer Schulden oder zur Anschaffung von Gegenständen zur gemeinsamen Lebensführung verwendet wird. Obwohl die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen keineswegs neu ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2001 - XI ZR 82/01), scheinen die Banken dem bei Kreditabschlüssen kaum Beachtung zu schenken.

Wenn ein Darlehensnehmer in sittenwidriger Weise in die Mithaftung genommen wurde, ist der Darlehensvertrag gem. § 138 BGB unwirksam und die Bank muss den jeweiligen Darlehensnehmer aus der Haftung entlassen.

 
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