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Geschrieben von lotte_1753 am 18.09.2016, 16:52 Uhr

nein.

Ich kann nur für Deutschland sprechen, aber in oesterr ich wird es nicht viel anders sein. Ob ein Angeschuldigter in U-Haft kommt hat zunächst einmal nichts (bis auf eine sehr begrenzte Ausnahme) mit der Schwere der Anschuldigung zu tun. U Haft ist keine Strafe sondern dient dazu, dass Täter nicht flüchten oder Beweise vernichten. Wenn ich gerade 5 mio unterschlagen habe, ist besser flüchten, als wenn ich einsexualverbrechen begangen habe. Gleiches gilt fuer Beweise vernichten.

Insofern ist dein Beispiel falsch. Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

 
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