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Geschrieben von Danyshope am 18.09.2016, 18:20 Uhr

Notwehr/Nothilfe

Notwehr bzw Nothilfe ist ja durchaus erlaubt und auch ein Mittel der Wahl. Wenn der Typ noch mit dem Kind beschäftigt wird wohl kaum einer denjenigen anklagen der mit entsprechenden Mitteln dafür sorgt das der Täter vom Opfer abläßt. Selbst wenn man dann eben zum nächsten harten Gegenstand greift und einmal zuschlägt damit der Täter bewusstlos ist.

Nicht gedeckt sein dürfte aber wenn eben der Täter erst windelweich geschlagen wird mit zig Schlägen oder gar zusammengeprügelt wird oder gar getötet wenn er schon vom Kind abgelassen hat. Im vorliegenden Fall hat der Mann außerhalb des Mundes des Kindes sich erleichtert, fraglich also wie nah die beiden noch zusammen standen. So krass es klingt. OK, die Toilette war eng, der Vater wird sicherlich den Typen vom Kind gerissen haben und evtl sogar zugeschlagen haben. Dürfte dann aber eben OK gewesen sein in dieser Situation - warum sollte das also in den Medien auch nur eine Erwähnung finden?

Was gar nicht eben geht ist erst Stunden später losziehen oder gar erst Tage später und dann auf den Täter einprügeln - das deckt eben kein Gesetz dieses Landes. Das ist schlicht und einfach Selbstjustiz. Wenn auch wo verständliche.

Das ganze noch mit "wegschauen" gleich zusetzen wenn man keine Selbstjustiz macht ist schon echt grenzwertig in meinen Augen. Wenn ich als Elternteil weiß, da mißbraucht jemand mein Kind und ich mache gar nichts, dann ist das bewusstes wegschauen. Ebenso wenn ich es ahne, es aber nicht genauer wissen will. So etwas geht absolut gar nicht und dürfte für das betroffene Kind auch katastrophal sein.

Greife ich im Zuge dessen ein das der Typ noch mit dem Kind beschäftigt ist und verletze den Typen beim Thema Notwehr/Nothilfe stark oder sogar tödlich, dürfte das für das Kind auch wo "befreiend" sein. Wenn man es mal so ausdrücken will. ich bezweifel auch das ein Kind dann das Gefühl hätte da irgendwie Schuld dran zu hängen. Zumal wie gesagt ein Richter in einem solchen Fall auch kaum einem Urteil über dem Helfenden fällen würde. Wenn doch, dann eher weil der Helfende wirklich über jedes Maß hinaus "ausgetickt" ist.

Zieht das Elternteil aber erst lange nach der Tat los - und lange beinhaltet da durchaus schon mehrere Stunden aus dem Grund heraus, dem Täter zeige ich es mal, dann dürfte das wieder rum für das Kind wirklich ein Thema werden. Zumal dann auch jegliche Deckelung unter Nothilfe/Notwehr weg fällt und eine Anklage deshalb sicher wäre. Dann kann ich mir durchaus vorstellen das eine solche tat bei einem eh schon traumatisiertem Kind nicht ohne Folgen bleibt.

Komme ich direkt nach der Tat zum Kind, sehe noch das der Typ die Hose zuknöpft oder sonstwas und schlage dem Täter die Faust ins Gesicht, bezweifel ich auch fast das ein Richter das aburteilt. Eine Faust, aber bei mehr sieht der Richter sicherlich nicht weg. Jedes Mittel darüber hinaus dürfte aber eben unverhältnismäßig sein und dürfte dann ebenso zur Anklage führen. Wenn ich nach der Faust ins Gesicht dann zum Kind hingehe und es tröste, dürfte das Kind auch kaum das Gefühl haben, das es a) Ok ist mit Gewalt zu agieren und b) es die Eltern nicht interessiert was passiert ist. Und sicherlich dürfte der rasche Trost durch die Eltern weit aus besser sein als wenn es erst noch zuschauen darf wie Papa oder Mama minutenlang auf den Täter einprügeln. Einmal Faust ins Gesicht geht im nebenbei, zu Brei schlagen dauert. Und ich finde diese Zeit ist weitaus wichtiger beim Kind selbst zu legen statt beim Täter.

 
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