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Geschrieben von stjerne am 18.09.2016, 15:41 Uhr

Ich glaube wirklich, ...

Ich schließe mich an. "Raus aus der Gefahrenzone" wäre für mich oberstes Gebot und der Täter erstmal nur relevant, solange er dies zu verhindern versucht.
Dass man später den Täter auch bestraft wissen will, ist eine andere Frage. Erstmal zählt nur das Kind.

 
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