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Geschrieben von Sille74 am 18.09.2016, 21:32 Uhr

Um was geht's hier denn jetzt eigentlich?

Was wäre denn im Endeffekt besser, wenn er wegen Vergewaltigung verurteilt worden wäre? Beides, also schwerer Missbrauch sowie Vergewaltigung, hat haargenau denselben Strafrahmen (mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe, nach oben offen) ... Letztlich ist somit der schwere sexueller Missbrauch von Kindern sogar in gewisser Weise das strenger bestrafte Delikt, gerade weil weniger, also keine Gewalt oder Drohung, zur Erfüllung des Tatbestands und somit zur "Auslösung" dieser Strafe erforderlich ist. Der Richter ist sehr am unteren Rand des Strafrahmens geblieben beim schweren Missbrauch und wäre das vermutlich auch, wenn er auf Vergewaltigung erkannt hätte ... Das kann man kritisieren, durchaus. Ich persönlich finde das Urteil aich sehr milde. Andererseits ist ja klar, dass man bei einem Ersttäter und einem (wie sage ich das jetzt, um nicht gleich wieder anzuecken?) im Vergleich zu anderen nicht gar zu krassen Fall, auch nicht allzu hoch greifen kann.

 
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