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Geschrieben von Murmeltiermama am 18.09.2016, 16:53 Uhr

Sexueller Missbrauch

Kann es sein, dass Du Deutschland und Österreich verwechselst? Sowas wie euren § 34 StGB (Österreich) haben wir in unserem StGB nicht. Allenfalls im Jugendstrafrecht. Im Erwachsenenstrafrecht gibt es nur ganz wenige gesetzliche Minderungsgründe (etwa verminderte Schuldfähigkeit nach § 21).

Was der Richter/die Richterin macht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Und natürlich gibt es auch Orientierungshilfen, insbesondere für Staatsanwälte. Aber kaum gesetzlichen Vorschriften.

 
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