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Geschrieben von Murmeltiermama am 18.09.2016, 12:03 Uhr

Sexueller Missbrauch

Da kommt von der Juristin ein entschiedenes "Jein".

Ja, man kann kritisieren, dass einfacher Diebstahl exakt den gleichen Strafrahmen hat wie einfache Körperverletzung (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre). Allerdings dürfte ja dieser Strafrahmen in diesem Bereich wirklich jede Schuld in jedem nur denkbaren Fall angemessen abdecken. Was dabei dann wirklich raus kommt, entscheidet der Richter.

Und alle Strafrahmen sind so weit gesteckt.

 
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