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Geschrieben von Murmeline am 07.08.2005, 11:57 Uhr

@Martin: Zustimmung!

Um einer Anzeige effektiv nachgehen zu können, benötigt das Amt allerdings idealerweise keine (wie meist) anonyme Anzeige, sondern mit Namen und Adresse und der Einverständniserklärung, als Zeuge ggfls. vor Gericht auszusagen!

 
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