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Geschrieben von emilie.d. am 24.02.2017, 11:07 Uhr

Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege.

Aber in Deutschland müssen m.W.n. auch homöopathische Mittel nach dem HAB hergestellt werden und unterliegen dementsprechend GCP. Sprich, die Urtinktur von Belladonna (fermentierter Pflanzensaft) muss vorab entsprechend analysiert werden. Ausgeschüttelt wird mit 40 prozentiger Ethanollösung (die berühmte Potenzierung). Da wie Du richtig schreibst Alkaloide sich darin kaum lösen, werden sie zum größten Teil in dem basischen Pflanzensaft bleiben. So man alles richtig macht. Endprodukt muss wieder analysiert werden.
Aber wie gesagt, so wie ich es verstanden habe, gelten in Amerika für diese Mittel laschere Regeln und eben keine GCP. Sonst hätte ja während def Produktion auffallen müssen, dass die c im Mittel nicht stimmt.

 
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