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Geschrieben von ungewohnt am 07.04.2015, 20:21 Uhr

Kinderlärm ist nicht unbegrenzt entschuldbar....

auch nicht vor Gericht!
Die Toleranzgrenze ist höher anzusetzen, aber auch Eltern sind dazu angehalten, Lärmbelästigungen einzugrenzen.
Ich wohne im Dachgeschoss - vorher in der Doppelhaushälfte - und meine Kinder wurden immer zu Rücksicht angehalten. ICH mag auch keinen "Kindergartenlärm" und vermeide dies.
Vielleicht hilft es wirklich, wenn die Nachbarin bei euch in der Wohnung ist und das Fahrzeug sieht und die Geräusche bei euch vergleichen kann.... Andererseits muss es nicht unbedingt dieses Spielzeug morgens um 6 sein oder mittags....

 
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