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Geschrieben von und am 07.04.2015, 9:08 Uhr

Im Streitfall wird niemand der Nachbarin Recht geben - Kinderlärm gibts juristisch nicht

Kinderlärm ist juristisch gar kein Lärm; und die von Kleinkindern verursachten Geräusche sind jederzeit hinzunehmen, selbst zu der sogenannten "Mittagsruhe" (die es ebenfalls gesetzlich nicht gibt).
Einfach mal nach Kinderlärm googeln - da gibt es mehr als genug exemplarische Gerichtsurteile dazu. Die kannst du deiner Nachbarin alle an die Tür und ins Treppenhaus pinnen.

Jedoch - es besteht halt auch die Frage, wieviel euch ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft wert ist. Du wirst mit einem kleinen Kind immer im Recht sein und kannst darauf pochen, aber sie wird dafür für immer zähneknirschend angepisst von euch sein.

Ist es nicht besser, einfach einen Teppich unterzulegen und das Kind nur hin und wieder zu etwas Rücksicht zu erziehen, als auf ewig böses Blut zu zeugen?

Vielleicht wäre es langfristig gesehen auch eine Option, die gesamte Wohnsituation zu verändern und ein Einfamilienhaus der Altbauwohnung vorzuziehen. Nicht wenige tun das. wir haben es auch getan, es lohnt sich. Man gewinnt sehr an Lebensqualität, wenn man nicht wegen jedem Kinderfurz Rücksicht auf direkte Nachbarn nehmen muss.

 
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