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Geschrieben von Caipiranha am 12.06.2011, 22:11 Uhr

Kennt sich jemand mit Rechtsfragen aus? (Speziell Verkaufsrecht)

Du hast den Vertrag nicht verstanden.

Ihr könnt verkaufen, an wen Ihr wollt. Hat der Makler allerdings einen Alleinvertrag, dann müßt Ihr ihm dennoch die Verkäuferprovision zahlen, egal ob Ihr über ihn verkauft oder nicht.

Vorvertrag mit Notar ist daher pillepalle. Kostet nur Geld und zögert den Verkauf hinaus. Bei einer Wohnung wird die Provision so hoch nicht sein, daher soll der Käufer halt die Provision zahlen und gut ist.

 
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