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Geschrieben von shinead am 12.06.2011, 23:13 Uhr

Kennt sich jemand mit Rechtsfragen aus? (Speziell Verkaufsrecht)

Der Vorvertrag wär m.E. nicht ok. Denn dann hättet ihr einen Vorvertrag zu einem Zeitpunkt geschlossen, zu dem der Maklervertrag noch gültig ist. Also steckt der Makler mit drin.

Einigt euch einfach, dass ihr am XX.XX Kontakt aufnehmt um die Wohnung von Privat zu verkaufen.

M.E. würde ein Notar den Vertrag mit dem Hintergundwissen nicht aufnehmen.

 
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