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Geschrieben von schnecke1 am 12.06.2011, 18:59 Uhr

Kennt sich jemand mit Rechtsfragen aus? (Speziell Verkaufsrecht)

Wir wollen unsere Wohnung verkaufen, haben bis Sept einen Vertrag mit nem Makler. Wenn wir jemanden haben, sind wir verpflichtet über den Makler zu verkaufen. Haben jetzt einen Käufer, der jedoch nicht über den Makler kaufen will, hat auch privat den Verkauf erfahren. Er würde uns anbieten einen Vorvertrag mit uns zu machen, auch schon beim Notar einen Vertrag aufsetzen zu lassen. Wäre also alles supi klasse.

Wenn jedoch in der Zeit bis Sept dann jemand über den Makler kaufen will, dann müssen wir über den verkaufen. Jetzt wäre die einzige Option den Preis so hoch zu setzen, dass über den Makler ein Verkauf relativ unrealistisch wäre. Aber wenn dann doch wer kaufen will?

Wie ist das rechtlich?

Vielen Dank!

 
25 Antworten:

das ist Betrug

Antwort von Bengelengelmama am 12.06.2011, 19:13 Uhr

wenn der Makler dahinter kommt, dann habt ihr mehr als ein Problem

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Re: das ist Betrug

Antwort von schnecke1 am 12.06.2011, 19:41 Uhr

Naja, wir reden ja mit niemandem darüber... und der potentielle Käufer hatte auch noch nichts mit dem Makler zu tun. Er hat sich nicht mal die Internetseite angesehen.

Es ist halt echt total schwierig jetzt, aber ich wäre so froh, wenn wir schon jetzt einen Käufer hätten!

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warum

Antwort von veralynn am 12.06.2011, 19:48 Uhr

will denn der potientielle käufer nicht über den makler kaufen? was gibt es da für einen grund? die provision zahlt ja ihr, nicht er. ihr habt euch verpflichtet, so einfach kommt ihr da nicht mehr raus od. nur gegen eine strafgebühr. wie hoch wär die?

wenn ihr aber den verkaufspreis so hoch ansetzt, dann denkt bitte daran, dass der makler auch mehr kriegt, od. habt ihr eine pauschale ausgemacht für den makler?

p.s. ihr müsst ja nicht jedem verkaufen oder? den käufer könnt ihr euch doch aussuchen. ich würde halt den meistbietenden nehmen.


lg

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Re: warum

Antwort von schnecke1 am 12.06.2011, 19:53 Uhr

Die Courtage sind 5,9%... dazu kommt ja noch Notar und Grunderwerbssteuer. Also recht viel. Wir haben mit dem Makler vereinbart, dass die komplette Courtage vom Käufer bezahlt wird. Wir wollen ja keine Kosten dadurch haben. Aber über unsere Zeitungsannonce hatte sich nicht so viel getan, da haben wir für ein halbes Jahr den Makler eingeschaltet.

Wir waren vom Preis etwas runter gegangen, könnten aber der Maklerin jetzt sagen, wir haben es uns nochmal überlegt und wollen doch wieder für den höheren Preis verkaufen... das ist ja unser Problem!

Ich weiß nicht, ob wir uns das aussuchen können an wen wir verkaufen... Klar, wenn der Preis zu sehr gedrückt werden soll, dann würden wir eh nein sagen...

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Re: Kennt sich jemand mit Rechtsfragen aus? (Speziell Verkaufsrecht)

Antwort von Pebbie am 12.06.2011, 20:05 Uhr

Hallo !

Ihr habt doch einen Vertrag mit dem Makler. Das ist bindend. Diesen Vertrag zu ignorieren weil es Euch besser in den Kram passt, mal ganz flapsig ausgedrückt, ist nicht rechtens.

LG Ute

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Re: warum

Antwort von Philia am 12.06.2011, 21:24 Uhr

so wirklich in Ordnung fänd ich das dem Makler gegenüber auch nicht, ihr scheut die Kosten für den Makler, aber er soll für Euch arbeiten, und ihr möchtet den Preis hochschrauben wo ihr Euch dann relativ sicher sein könnt, daß er umsonst arbeitet, weil sich so kein Käufer finden läßt?
Ich würde dem Möchtegernkäufer klar sagen, entweder über Makler oder er muß halt warten ob es im September noch da ist.
Natürlich wäre es doof für Euch, wenn es bis dahin nicht verkauft wäre und er auch kein Interesse mehr hätte.
Ich finde Du solltest mit beiden Seiten offen reden, vielleicht findet sich ein Kompromiss...
LG
Nina

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Provision

Antwort von golfer am 12.06.2011, 21:42 Uhr

für denMarkler zahlt doch der Käufer......jedenfalls bei uns ind er Gegend.....würde keine Verkäufer oder Vermietwer auf die Idee kommen Prov zu bezahlen....

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Re: Provision

Antwort von Christine70 am 12.06.2011, 21:43 Uhr

ja die provision zahlt der käufer

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Re: Kennt sich jemand mit Rechtsfragen aus? (Speziell Verkaufsrecht)

Antwort von Ameise am 12.06.2011, 21:50 Uhr

Hi,

ich bin kein Jurist, aber meines Wissens bist Du an die Laufzeit des Maklervertrages gebunden. Ich nehme an, dass Ihr keine Kündigungsklausel im Vertrag aufgenommen habt.

Ich finde es persönlich auch gar nicht tragisch. Ihr habt den Preis über den Makler erhöht. Findet sich bis September ein Käufer, der den höheren Preis und die Maklerprovision zahlt, ist doch alles prima. Und wenn die anderen das Haus wirklich haben wollen, dann wollen die es vielleicht auch noch im September.

Würdest Du jetzt einen Vorvertrag machen, dann gibst eigentlich nur Du ein Zugeständnis und nicht der Käufer, denn durch einen Vorvertrag ist der Käufer nicht daran gebunden, das Haus wirklich zu kaufen. Aber Du bist daran gebunden, es in der zwischenzeit nicht an andere zu verkaufen. Der Käufer kann bis zum Zeitpunkt der Unterschrift noch immer den Kauf abbrechen! Also warum solltest Du Dich als Verkäufer zum einen an einen Käufer binden, der nur den niedrigeren Preis zahlen will?

Wenns blöd läuft könnte dann meines Wissens der Makler noch die Provision bei Dir einklagen. Dann hättest Du doppelten Verlust.

Also: Zeit abwarten, keinesfalls einen Vorvertrag während der Laufzeit machen!

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Re: Kennt sich jemand mit Rechtsfragen aus? (Speziell Verkaufsrecht)

Antwort von Caipiranha am 12.06.2011, 22:11 Uhr

Du hast den Vertrag nicht verstanden.

Ihr könnt verkaufen, an wen Ihr wollt. Hat der Makler allerdings einen Alleinvertrag, dann müßt Ihr ihm dennoch die Verkäuferprovision zahlen, egal ob Ihr über ihn verkauft oder nicht.

Vorvertrag mit Notar ist daher pillepalle. Kostet nur Geld und zögert den Verkauf hinaus. Bei einer Wohnung wird die Provision so hoch nicht sein, daher soll der Käufer halt die Provision zahlen und gut ist.

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Re: Provision

Antwort von Caipiranha am 12.06.2011, 22:15 Uhr

Stimmt nicht, daß ist regional unterschiedlich und kann der Makler machen, wie er will.

Möglich sind jeweils max. 3 % jeweils vom Käufer und Verkäufer plus Märchensteuer.

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Re: Provision

Antwort von Caipiranha am 12.06.2011, 22:15 Uhr

Stimmt nicht, daß ist regional unterschiedlich und kann der Makler machen, wie er will.

Möglich sind jeweils max. 3 % jeweils vom Käufer und Verkäufer plus Märchensteuer.

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Re: Provision

Antwort von Caipiranha am 12.06.2011, 22:18 Uhr

Korrektur: der Makler kann bis 7 % pro Geschäft verlangen, die Aufteilung, wenn überhaupt, ist Vereinbarungssache.

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Re: Kennt sich jemand mit Rechtsfragen aus? (Speziell Verkaufsrecht)

Antwort von shinead am 12.06.2011, 23:13 Uhr

Der Vorvertrag wär m.E. nicht ok. Denn dann hättet ihr einen Vorvertrag zu einem Zeitpunkt geschlossen, zu dem der Maklervertrag noch gültig ist. Also steckt der Makler mit drin.

Einigt euch einfach, dass ihr am XX.XX Kontakt aufnehmt um die Wohnung von Privat zu verkaufen.

M.E. würde ein Notar den Vertrag mit dem Hintergundwissen nicht aufnehmen.

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Re: Kennt sich jemand mit Rechtsfragen aus? (Speziell Verkaufsrecht)

Antwort von cke04 am 13.06.2011, 8:09 Uhr

hallo

ich weiß ja nicht wie das beim kaufen ist,aber wir haben eine wohnung gemietet die eigentl. über einen makler gelaufen ist,die vermieterin hat ihn qasie rausgekickt und die wohnung so an uns vermietet.

gruß

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@all

Antwort von schnecke1 am 13.06.2011, 8:54 Uhr

Danke für Eure Meinungen zu dem Thema.

Ist halt echt schwierig, weil ich so gern jetzt einen Käufer hätte.

Aber 5,9% vom KP ist schon recht viel für den Käufer. Daher hatten wir ja auch erst versucht die Wohung privat zu verkaufen per Zeitungsanzeige. Daraufhin hatten wir zwar Resonanz, aber nicht so viel. Also kam der Makler ins Spiel. Hätte auch nicht gedacht, dass sich hinterher jetzt der Verkauf so stark privat herumspricht!

VG

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Re: @all

Antwort von veralynn am 13.06.2011, 8:59 Uhr

macht doch halbe halbe...... dann seid ihr auf der sicheren seite. klar möchtet ihr keine kosten haben, aber ihr macht ja sicher gewinn, oder? alles kann man halt nicht haben und wenn etwas jetzt und so sein muss, wie ihr das euch vorstellt, dann gehts halt nicht immer ohne unkosten.

schliesse mich philia übrigens voll an. fände es unverschämt von euch, dem makler arbeit aufzuzwingen ohne dass etwas für ihn raus springt, hauptsache ihr habt keine unkosten. denk mal darüber nach.

lg

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@veralynn

Antwort von schnecke1 am 13.06.2011, 9:55 Uhr

naja. die immoblienpreise sind in de letzten 5 jahren (unsere wohnung ist 5 jahre alt) um 15-20% gefallen. wir haben viele extras drin, die zahlt einem niemand. wenn ich alles zusammen rechne, dann lag der gezahlte preis von uns 30000€ über dem verkausfspreis... so, wie wir jetzt mit dem potentiellen käufer in verhandlung stehen, deckt sich der vertrag der restschuld und wir haben genug für den neuen vertrag, denn wir bauen ein haus, weil die wohnung mit 2 kindern zu klein wird. dann bleibt noch ein kleiner rest, der mehr ist, als wir zum decken der verträge benötigen.

mal sehen wie wir mit dem käufer übereinkommen können. so ein richtig gutes gefühl hab ich ja auch nicht damit den makler zu hintergehen.

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wuerde man dich so hintergehen/verarschen

Antwort von Lizziline am 13.06.2011, 11:03 Uhr

wuerdest du hier sicher anders poste, gell?

Ihr habt euch fuer den Makler entschieden und wusstet vorher um die Kosten.
Wo ist das Problem?

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@golfer - normalerweise

Antwort von Bengelengelmama am 13.06.2011, 11:17 Uhr

zahlen beide.
Also der VK und der K. Allerdings "erlassen" einige bzw. viele Makler die Provision für den VK, da sie immer weniger in Anspruch genommen werden.

Der K aber muss immer zahlen, über die Höhe der Provision lässt es sich aber ein wenig handeln.

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Re: @all

Antwort von Caipiranha am 13.06.2011, 13:22 Uhr

IHR habt doch den Vertrag unterschrieben, indem die 5,9 % angesetzt sind. Wieso habt Ihr Euch nicht vorher Gedanken darüber gemacht?

Ihr erhaltet eine Leistung. Ob die nun ihr Geld wert ist oder nicht sei dahin gestellt, aber Verträge sind nun einmal bindend.

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@caipi

Antwort von schnecke1 am 13.06.2011, 13:51 Uhr

Naja, wir haben halt erstmal gedacht: UNS ist es ja egal mit der Provision, solange wir nicht zahlen müssen, sondern NUR der Käufer. Daher haben wir ja auch die gesamt Courtage auf den Käufer gesetzt. Ich hab aber auch nicht mit gerechnet, dass sich der Wohnungsverkauf so rumspricht, dass man jetzt noch Interessenten findet ohne Makler. WIR wollten ja ursprünglich nicht über den Makler, eben um dem Käufer das Geld für ne Courtage zu ersparen. Aber wenn dann so garnichts passiert und man braucht das GEld und die Gewissheit, dass die Wohnung verkauft ist und es bietet sich jetzt so eine super Chance, dann ist es ärgerlich, wenn man sie jetzt nicht so nutzen kann.

Viell können wir uns ja mit dem Käufer irgendwie einigen. Sonst muss er evtl warten bis die Zeit unseres Maklervertrags rum ist und hoffen, dass die Wohnung dann noch zum Verkauf steht.

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Re: @caipi

Antwort von Caipiranha am 13.06.2011, 14:03 Uhr

Du verstehst es nicht, oder?

Du kannst die Chance doch nutzen, lediglich ist dem Makler dennoch die, vertraglich zugesicherte, Courtage zu zahlen. Sie steht ihm zu, Ihr habt das unterschrieben, davon entbindet Euch auch kein "Vorvertrag", da auch dieser innerhalb der Vertragsbindung mit dem Makler geschlossen wird und damit courtagepflichtig ist.

Schaut noch einmal in den Vertrag, ob es sich um einen Alleinvertrag (Ihr dürft, andere Makler nicht) oder um einen qualifizierten Alleinvertrag (keiner darf, außer de beaufragten Makler) handelt. Bei letzterem müßt Ihr (nicht der andere Käufer, sondern IHR) zahlen, wenn der Käufer nicht über den Makler kauft. Entweder gehen die Käufer dann den korrekten Weg und über den Makler und Ihr entsprechend mit dem Kaufpreis runter, oder Ihr übernehmt eben die 5,9 %. So ist das Leben, wenn man Verträge unterschreibt.

Abgesehen davon solltet Ihr berücksichtigen, daß Ihr das Geld dann auch JETZT bekommt und nicht erst in ein paar Monaten (-> Zinsgewinn).

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Schnecke, ich versteh dich irgendwie nicht....

Antwort von Lizziline am 13.06.2011, 14:05 Uhr

um die Whg schneller zu verkaufen, habt ihr einen Makler eingeschaltet...nun ist das eingetreten, was ihr euch erhofft habt: jemand will die Whg kaufen. Ob der nun vom Makler gefunden wurde oder nicht, ist doch Jacke wie Hose???
So ist das Leben....Murphys Law nennt man das.
Ihr habt nen Vertrag, dann steht dazu und gut isses.
Lieber jetzt noch ein paar Tausend (wie hoch ist die Courtage?) draufzahlen, und ihr habt die Whg endlich los, oder hochpokern und den K warten lassen bis September und riskieren, dass er abspringt, weil er was anderes gefunden hat....Eure Entscheidung....

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Re: Schnecke, ich versteh dich irgendwie nicht....

Antwort von veralynn am 13.06.2011, 14:16 Uhr

ich versteh die situation schon, dumm gelaufen sozusagen. aber es ist nun mal so, wie es ist und alles kann man nicht haben.

ihr habt mehrere möglichkeiten, leider nicht ohne unkosten für euch.

ihr verkauft die whg jetzt und zahlt dem makler die courtage für seine nicht vollständig abgeschlossene arbeit.
oder ihr pokert und hofft, dass der makler bis september die whg nicht verkaufen kann. dann riskiert ihr aber, dass der käufer, der jetzt kaufen will, bis september abgesprungen ist.
oder ihr verhandelt nochmal mit dem käufer, übernimmt z.b. die hälfte der courtage für den makler.

ich würde die letzte variante vorziehen. die ist gegenüber allen parteien fair. alle kommen an ihr ziel, leider nicht ganz kostenlos. aber so ist halt. alles hat seinen preis. die frage ist, ob ihr bereit seit, den zu zahlen, wenn nicht, kann es nicht so wichtig sein.

v.

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