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Geschrieben von Hashty am 03.12.2016, 19:42 Uhr

hannah

das hat nichts mit schützen, sondern mit dem GG zu tun.
Und es sind laut GG alle Menschen gleich. Wir haben laut GG keine Todesstrafe mehr. Und laut GG gibt es das Anrecht auf Asyl.
Wenn nun jmd einen berechtigten Asylgrund hat, darf er nicht abgeschoben werden, weil das einer Todesstrafe gleich käme. Und da kommt "alle Menschen sind gleich" ins Spiel.
(Ein Afghane ist auch ein Mensch)

Und wenn er keinen berechtigten Grund für Asyl hat, wird er abgeschoben.
Wenn er Asyl hat, wird er genau so wie ein schon länger in D lebender Mensch bestraft.

Und das Wort "Gesindel" klingt schwer nach Sippenhaft. Er ist ein Verbrecher. Aber kein "Gesindel".

 
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