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Geschrieben von Hashty am 03.12.2016, 19:52 Uhr

Trini

Das natürlich nicht. Die Begründung muss natürlich vorher gegeben gewesen sein.
Wobei es natürlich schon so ist, dass, wenn die Tat dort zur Todesstrafe führen würde, eine Abschiebung unmöglich macht. Denn es käme dann einer von uns initiierten Todesstrafe gleich.

Ich denke, das ist juristisch nicht so einfach zu lösen.

 
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