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Geschrieben von momworking am 15.06.2011, 19:01 Uhr

Ich verstehe dich voll und ganz!!!

Hi!
Also hier in Hessen ist es auch so, dass das Kind an der Schule, die dem Einzugsgebiet entspricht angemeldet werden MUSS.

1. Wenn aber sehr, sehr, sehr viele Kinder angemeldet werden, habe ich NOCH NIE gehört, dass Kinder aus dem tatsächlichen Einzugsbereich abgelehnt werden. Vielleicht ist es hier aber auch einfach nicht "so arg".
Kurzum: An allen Schulen die ICH kenne, werden alle Kinder aus dem Einzugsbereich aufgenommen und ggf. eben mehr Klassen gebildet, bzw. Lehrer an die Schule von anderen Schulen abgeordnet.

2. Das Thema "Scheinadresse" würde mich auch wurmen. Ich würde mich dann immer fragen: Wenn man als Erwachsener einen zweiten Wohnsitz hat, dann hat das u.a. steuerrechtliche Konsequenzen. Was spuckt denn google da im Bezug auf Kinder aus? Z.B. Anspruch auf Kindergeld? Anspruch auf Unterhalt? Ggf. Sozialleistungen? Steuerrechtliche Vorteile (Kinderfreibetrag?)? Ggf. Baukindergeld o.ä.?
ABER: Wenn die Eltern angeben, dass sie nur an DER EINEN Schule eine Betreuung für nachmittags haben und beide berufstätig sind, können sie natürlich trotzdem einen Gastschulantrag stellen. Wohnort hin oder her.

3. Ich verstehe dich voll und ganz, da ich weiß, dass die Mieten und Unterhaltskosten in den "richtigen" Wohngegenden mitunter horrend sind, während man an anderen Orten deutlich billiger lebt eben mit entsprechenden Einschränkungen. Und das würde mich auch ärgern.

4. Der weitere Schulweg für dein Kind. Wer kommt dafür auf? Versicherung? Und BESTIMMT liegt der Weg des Kindes nicht auf deinem Arbeitsweg, gellllllllllll? Und eine Betreuung für nach der Schule hast du am anderen Ort natürlich auch nicht. Und das soziale Umfeld? Das ALLES sind Gründe, die ich im Widerspruch aufführen würde.


Ich wünsche dir viel Erfolg.

Annette

 
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