1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von mozipan am 16.06.2011, 8:09 Uhr

Ein 2. Wohnsitz ist doch keine Scheinadresse.

Auch bei Erwachsenen mit 2. Wohnsitz hat die Anmeldung eines solchen ja praktische Gründe.

Diejenige Person, bei der das Kind den 2. Wohnsitz hat, muss dazu auch eine Erklärung abgeben, dass sie damit einverstanden ist und wie das sich mit dem Zweitwohnsitz gestalten. Die Begründung für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes für ein Kind muss auch abgegeben werden und da wird normalerweise angegeben, dass das Kind aus Grund XYZ die Schule oder den Kindergarten in diesem Einzugsgebiet besuchen soll. Das ist bei uns eine offizielle Regelung und Träger von diversen Einrichtungen empfehlen eine Solche Vorgehensweise im Bedarfsfall. Hier wäre eine Beschwerde daher total sinnlos.

Mittlerweile ist es aber nicht mehr nötig, da Gastschulanträgen in der Regel stattgegeben wird. Hier ist keine Schule und kein Kindergarten so überfüllt, dass es da Platzprobleme gibt, bzw. gibts die höchst selten und wenn, dann nur kurzfristig.

 
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