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Geschrieben von 2auseinemholz am 24.11.2017, 10:43 Uhr

Frage für eine Bekannte: muss man diese Einverstaendnisserklaerung unterschreibe

Hallo!

Ja klar kann sie das, sonst würde man sie nicht um eine Unterschrift bitten.
Im Übrigen richtig "gute" Sachen vom Kind sind ohnehin in der Schulakte drin und die wandert mit dem Kind durch alle Schulen. Da kann jeder Lehrer natürlich reinschauen, ohne Einverständnis der Mutter, aber die meisten Akten sind "leer".

Hier finden auch jährlich im Oktober/November Treffen zischen GS-Lehrern und der Weiterführenden Schulen statt zum Austausch, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass einzelne Kinder da ein Thema sind. Aus unserer GS sind genau 3 Kinder in das Gym meines Sohnes gewechselt. Diese Kinder sind verteilt auf 2 Klassen und insgesamt ist sein Jahrgang 8-zügig, also 240 Kinder aus dem Einzugsgebiet von ca.30 GSen, und nur wenige GSen sind einzügige - eher 2-3 -zügig.

Bei diesen Treffen (dauern 2 Stden.) geht es hauptsächlich darum generell einen Austausch über den Übergang von GS zu weiterführenden Schule zu ermöglichen.

LG, 2.

 
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