Geschrieben von nils am 24.11.2017, 10:30 Uhr |
Frage für eine Bekannte: muss man diese Einverstaendnisserklaerung unterschreibe
Bei uns ist das auch so, dass sich die Sprengel-Weiterführende Schule mit der Grundschule austauscht über die Schüler.
Hätte das auch nicht gewollt, da mein Sohn nicht immer der einfachste war und ich möchte, dass sich seine neuen Lehrer ein unabhängiges Bild von ihm machen können. Er ist allerdings im Gymi und so hatte ich dieses "Problem" nicht.
Wenn du es nicht willst, unterschreibe es einfach nicht.
Heißt aber noch lange nicht, dass sie nicht doch reden. Wenn sie sich privat kennen, können sie sich ja auch austauschen.
- Frage für eine Bekannte: muss man diese Einverstaendnisserklaerung unterschreibe - Marianna81 23.11.17, 18:28
- Re: Frage für eine Bekannte: muss man diese Einverstaendnisserklaerung unterschreibe - dhana 23.11.17, 18:34
- Re: Frage für eine Bekannte: muss man diese Einverstaendnisserklaerung unterschreibe - Itzy 23.11.17, 18:49
- Re: Frage für eine Bekannte: muss man diese Einverstaendnisserklaerung unterschreibe - Mariakat 23.11.17, 19:03
- Re: Frage für eine Bekannte: muss man diese Einverstaendnisserklaerung unterschreibe - IngeA 23.11.17, 23:07
- ich würde das NIE unterschreiben - Caot 24.11.17, 7:55
- Re: Frage für eine Bekannte: muss man diese Einverstaendnisserklaerung unterschreibe - nils 24.11.17, 10:30
- Re: Frage für eine Bekannte: muss man diese Einverstaendnisserklaerung unterschreibe - 2auseinemholz 24.11.17, 10:43
- ich würde es auch nicht - Ellert 24.11.17, 15:19
- Re: Frage für eine Bekannte: muss man diese Einverstaendnisserklaerung unterschreibe - Pamo 24.11.17, 22:12
- vielen Dank für eure Rückmeldungen! Werde es weiter so leiten - Marianna81 26.11.17, 15:44
- Re: Frage für eine Bekannte: muss man diese Einverstaendnisserklaerung unterschreibe - dhana 23.11.17, 18:34