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Geschrieben von Hase67 am 08.07.2022, 20:11 Uhr

Masterstudiengang und die Unterhaltsfrage

Hallo Desiree,

die Unterhaltsverpflichtung besteht meines Wissens nur dann, wenn er in seinem Bachelorstudienfach mit dem Master weitermacht. Ob "thementechnisch ziemlich nah" ausreicht, kommt wahrscheinlich drauf an, und da würde ich mich über die Studienberatung absichern wollen an eurer Stelle. Hier ist es z. B. auch so, dass dann das Kindergeld wegfällt, weil die Erstausbildung mit dem Bachelor als abgeschlossen gilt (wie gesagt, wenn nicht der passende Master draufgesetzt wird).

 
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