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Geschrieben von Moe76 am 26.06.2009, 21:26 Uhr

Zungenpiercing mit 13

Eine Bekannte erzählte ihr Tochter(13J) nbekommt ein Zungenpiercing. Sie hat das gemeinsame Sorgerecht mit dem Kindsvater und dieser hat zugestimmt. Da sie der Ansicht war, das der Arzt, das nict bei 13-jährigen macht, hat sie zu gestimmt.

Der Arzt fand das alles,o.k, sa die Eltern ja beide die Zustimmung gegeben haben!

Also ich finde das zu früh!

 
16 Antworten:

Re: Zungenpiercing mit 13

Antwort von HellsinkiLove am 26.06.2009, 21:49 Uhr

kenne auch einige die mit 13 schon wie schweizer käse aussehen.

normalerweise gibt es einen indirekten ehrenkodex der gilde das keiner unter 14 gepierct oder tätowiert wird.
bis zu dem zeitpunkt würde ich mit meiner auch warten.

okay ich werd ihr demnächsten nen earlobe stechen..aber das ja nix besonderes

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Re: Zungenpiercing mit 13

Antwort von 3fachMama am 26.06.2009, 22:20 Uhr

meine große ist auch 13 und kam letzte woche zu mir und fragte, ob ich es erlauben würde, wenn sie sich mit 16 einen bauchnabelpircing machen liese.

mit 16 find ich das ok. mit 13 und 14 auch noch zu früh. aber ich denke, dass ist auch ansichtssache.
vor allem muss man auch die kids unterscheiden. in dem alter sind manche ziemlich extrem und widersetzen sich gerne. wenn ich so ein teenie hätte, würde ich es glaub ich eher erlauben und einen GUTEN pircer aussuche helfen, als dass sie irgenwann heim käme und hätte sich sontswo was machen lassen und hätte schwere probleme. hat es alles schon gegeben. manche stechen sich sowas auch selbst. dann lieber zusammen mit ihnen hingehn.

aber da bin ich froh, dass meine große noch so vernünftig ist.
ich hoffe es ist auch bei meinen 2 anderen mal so. (daumenganzfestdrück)

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Re: Zungenpiercing mit 13 - verboten

Antwort von Namens-Fee am 26.06.2009, 23:05 Uhr

Soweit ich informiert bin, verbietet die Gesetzeslage das Piercen unter 14jähriger.

Zwischen 14 und 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter dabei sein; Eltern und Jugendliche müssen sich ausweisen.

Ab 16 Jahren mit Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten; der Jugendliche muss seinen Ausweis und den des Erz.berechtigten vorlegen.

Selbst wenn's nicht so wäre, NIEMALS würde ich meinem Kind ein Piercing in diesem Alter erlauben, Zunge schonmal gar nicht!

Fee

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Re: Zungenpiercing mit 13 - verboten

Antwort von HellsinkiLove am 26.06.2009, 23:10 Uhr

nein verboten ist es nciht.

wie ich oben schon schrieb ist es eine art interner kodex der tätowierer und piercer die sich einig sind unter 14 nix zu machen.
aber verboten ist es nicht.

wenn die ellis einversatnden sind und mitkommen gehts

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Re: Zungenpiercing mit 13 - verboten

Antwort von Namens-Fee am 26.06.2009, 23:31 Uhr

Piercen ist vorsätzliche Körperverletzung, zu jedem Zeitpunkt. Ein Kind ist nicht in der Lage, die Tragweite dieser Entscheidung zu überblicken - ich meine daraus und der Strafmündigkeit ab 14 Jahren resultiert auch das Piercing-Mindestalter von 14 Jahren.
Ist das Kind jünger, könnten die Eltern aufgrund ihrer Einverständniserklärung wg. Körperverletzung verklagt werden, ebenso wie der Piercer/Mediziner.

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Re: Zungenpiercing mit 13 - verboten

Antwort von HellsinkiLove am 26.06.2009, 23:32 Uhr

es ist trotzdem nicht verboten und wenn die eltern einverstanden sind geht das.
arbeite selber in dem bereich.
wie gesagt werden die meisten es nicht machen unter 14 aber es ist nicht verboten..gibt keine gesetzeslage dazu.

ansonsten wäre das ohrlochstechen schon von babys auch verboten

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Re: Zungenpiercing mit 13 - verboten

Antwort von Namens-Fee am 27.06.2009, 10:59 Uhr

Na dann, nicht verboten, dennoch Körperverletzung lt. Rechtslage. Aber jedem das Seine ;-)

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Re: Nachtrag

Antwort von Namens-Fee am 27.06.2009, 11:03 Uhr

Zivilrechtlich lt. BGB wäre es erlaubt ab 7 Jahren mit Einwilligung der Eltern, das Strafgesetz ist aber nicht zu unterschätzen (das ist die Seite mit der mutwilligen Körperverletzung, der die Eltern ggf. zustimmen).

Beides darf man nicht vermengen.....

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Zunge garnicht

Antwort von Claudia36 am 27.06.2009, 11:28 Uhr

Also Zunge/ Nase usw würde ich nicht erlauben da da so viele Nerfen durchgehen.
Wenn sie 18 sind dann kann man ja eh nix mehr verbieten.
Meine würde höchstens ein Bauchnabelpircing bekommen aber nicht unter 14.
Claudia

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Re: Zunge garnicht

Antwort von HellsinkiLove am 27.06.2009, 11:31 Uhr

naja nerven gehen überall durch.

ein guter piercer sieht z.b. wo die hauptstränge der blutversorgung durchgehen etc.

es gibt bestimmte piercings von denen ich persönlich sehr abraten würde weil sie zu sehr großen problemen führen können (z.b. bridge)

sachen wie nostril (nasenflügel),lippe ,ohrläppchen,bauchnabel sind viel einfacher und auch weniger mit problemen behaftet.

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Re: Zunge garnicht

Antwort von Reggae_Bella am 27.06.2009, 14:39 Uhr

Klar,
Zungenpiercing mit 13, Bauchnabel mit 14, Intim mit 15.
Würde ich nie im Leben erlauben.
Am Ohr ist das vielleicht in Ordnung, aber alles andere erst ab 16.
Verstehe ich auch ehrlich nicht, wie Eltern sowas erlauben können.
Ein Kind kann doch dann gar nicht mehr als Kind wahrgenommen werden, und dann wundert man sich, dass Mädels mit 14 vergewaltigt werden.
Tut mir Leid für die krassen Worte, aber sowas kann ich echt nicht verstehen.
LG
Bella

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Re: Zunge garnicht

Antwort von HellsinkiLove am 27.06.2009, 16:22 Uhr

au weia...also mit der aussage begibst dich aber weit ausm fenster oder?

was um alles in der welt haben piercings mit vergewaltigte kindern zu tun

nee sorry auch wenn ich bedenken der eltern bei piercings und tattoo gut und gerne verstehen kann/mag/will.

aber die aussage ist mir echt zu heikel udn völlig unpassend

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Re: Zungenpiercing mit 13 - verboten

Antwort von Ebba am 27.06.2009, 17:54 Uhr

Zungenpiercing ist genauso eine Körperverletzung wie das Stechen von Ohrlöchern oder das Tattoowieren, da macht der Gesetzgeber überhaupt keinen Unterschied. Darum kann ich persönlich es auch nicht verstehen, wenn man Kindern Ohrlöcher stechen lässt.

Allerdings wird derjenige, der diese Körperverletzung begeht strafrechtlich nicht verfolgt bzw. ist die Körperverletzung nicht strafbar, wenn ein Geschäftsfähiger (alle Volljährigen, mit Ausnahme der geschäftsunfähigen Volljährigen) selbst oder für einen nicht Geschäftsfähigen (alle Minderjährigen) dessen Sorgeberechtigte (idR die Eltern) die Einwilligung hierzu erteilen.

Das gilt im Übrigen genauso für _jeden_ ärztlichen Eingriff.

Liebe Grüße
Ebba

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nein -

Antwort von mandala67 am 28.06.2009, 19:04 Uhr

meine meinung dazu habe ich oben schon einmal gepostet -

also zu piercing oder tattoo ein klares NEIN !
begründung:
wir waren eine clique von 5 mädels von 15 jahren und haben uns alle ein winziges tatoo gemacht (dank christiane f. wussten wir wie es geht/ mit nähnadeln, die weiteren zutaten nenne ich nicht ) -
nun, zwar gut gelungen, aber ich ärgere mich noch heute maßlos darüber, das ich sooooo dumm war!
vor 18 jahren kann bzw. sollte das keiner entscheiden!

tatoo oder piercing - ich bin dagegen und wird nicht erlaubt - mit 18 können sie gern machen was beliebt - allerdings fände ich es auch dann nicht gerade klasse !
meine beiden haben aber auch keinerlei interesse daran und finden es hässlich...(noch?...?)

rauchen: in meiner gegenwart : NEIN !
ist ja nicht umsonst erst ab 18 erlaubt....
nun, wenn sie heimlich auf den trichter kommen - kann ich wenig machen, außer ins gewissen zu reden (... wenn ich sowas ahnen sollte... )....
kinder wissen, das ich (wir) jahrelang stark geraucht habe und das es schwer genug war aufzuhören (na ja - von einem tag auf den anderen, aber ich (d.h. WIR) haben es geschafft!

und alkohol :??? weiß nicht, wie ich dann dazu stehe ... wenn sie 16 sind? darunter eh nicht... mal nen bier oder alster?? .weiß es echt nicht!..nur soviel : keine spirituosen
doch bei landeiern lässt sich das auch noch relativ gut kontrollieren....
A kommen sie nicht ran oder schlecht
B sieht das hier auf dem dorf jeder
-------------------------------------
PS: nochmal zum thema:
ich hoffe nur, das die krankenkasse nichts bezahlt, wenn eine entzündung oder ähnliches durch tatoo oder piercing auftritt !
das müsste jeder aus der eigenen tasche bezahlen und NICHT die allgemeinheit !!!

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Re: nein -

Antwort von HellsinkiLove am 28.06.2009, 19:37 Uhr

hab ich hier auch einfach nur nochmal reinkopiert...genau wie oben


PS: nochmal zum thema:
ich hoffe nur, das die krankenkasse nichts bezahlt, wenn eine entzündung oder ähnliches durch tatoo oder piercing auftritt !
das müsste jeder aus der eigenen tasche bezahlen und NICHT die allgemeinheit !!!


und wenn du dir beim skifahren oder beim eislaufen oder sonstwas die haxen brichst möchte ich auch das die kasse nicht zahlt...ist schliesslich auch dein privatvergnügen

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Re: nein - wie emfut schon geschrieben hat, der vergleich hinkt ! @hellsinkilove

Antwort von mandala67 am 29.06.2009, 9:15 Uhr

und wie -

ist kein vergleich - ich kann "gewünschte selbstverstümmelung" (ich nenne es mal ganz bewußt so) NICHT mit einem unfall vergleichen

aber da du ja scheinbar aus der tatoo szene kommst, haste deinen standpunkt.
und nun bitte- das letzte wort hast wie immer : DU

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