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Geschrieben von sechsfachmama am 22.07.2012, 17:23 Uhr

Wandertag der 8. Klässler

Es ist ein Wandertag. Die aufsichtspflicht während der gesamten zeit liegt bei der Schule/lehrer.

Völlig egal welches Wetter ist, welcher weg gegangen wird, wie lange wer wohin unterwegs ist, ob Kinder in Gruppen oder einzeln gehen, ob Stadt, Land, wald oder nicht, die Lehrer hatten Aufsichtspflicht für die zeit.

So wie es abgelaufen ist, hätte eine einverständniserklärung der Eltern vorliegen müssen.

Da schulveranstaltung läuft es versicherungstechnisch auch über die Schule. Weiß nicht wie das ist, sind im Schadensfall schüler rechtlich aussagekräftig? Da kann doch das blaue vom Himmel erzählt werden.

 
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