Geschrieben von 2auseinemholz am 17.08.2018, 9:48 Uhr |
Unter 18 einfach etwas jobben, geht das?
Hallo!
Soweit ich weiß ist man regelschulpflichtig bis ein regulärer Schulabschluss vorliegt, oder 18 Jahre ist oder 10 Schuljahre die Schule besucht hat.
Hat man diesen Abschluss und ist noch nicht 18 ist man i.d.R. berufsschulpflichtig. Für so Überbrückungsphasen, wie sie bei deiner Tochter anstehen, meine ich, würde der Besuch einer berufsvorbereitenden Einrichtung die Berufschulpflicht auch erfüllen.
Frag beim Jobcenter nach und frag auch bei den beruflichen Schulen nach.
LG, 2.
- Unter 18 einfach etwas jobben, geht das? - Moe76 17.08.18, 7:20
- Re: Unter 18 einfach etwas jobben, geht das? - IngeA 17.08.18, 7:30
- Re: Unter 18 einfach etwas jobben, geht das? - Moe76 17.08.18, 8:45
- Re: Unter 18 einfach etwas jobben, geht das? - Trini 17.08.18, 7:49
- Re: Unter 18 einfach etwas jobben, geht das? - 2auseinemholz 17.08.18, 9:48
- Re: Unter 18 einfach etwas jobben, geht das? - Moe76 17.08.18, 13:31
- Re: Unter 18 einfach etwas jobben, geht das? - AKAM 17.08.18, 14:39
- Re: Unter 18 einfach etwas jobben, geht das? - IngeA 17.08.18, 7:30
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