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Geschrieben von joy-for-good am 24.06.2010, 12:09 Uhr

in SH ist es so

Hallo, bin Lehrerin in Schleswig-Holstein. Selbstverständlich haben Kinder und Eltern ein Recht alle Noten zu kennen, d.h. auch die sogenannte mdl Note, die sich aus Tests, Mitarbeit, HA etc zusammensetzt. Wie der Lehrer die Note ermittelt, sprich mit welchen Gewichtungen ist ihm überlassen, aber offenlegen legen sollte er/sie es bei Nachfrage. Anders die schriftliche Note, die eigentlich nur aus Klassenarbeiten besteht (in der Oberstufe können es auch sogenannte Präsentationsprüfungen sein, die dort mithineingerechnet werden)
Für die Halbjahres ist es wichtig zu wissen, dass die Mdl Note immer den Hauptteil ausmachen muss!! Da halten sich aber nicht alle Lehrer dran, meist zum Wohle der Schüler.

Die Endjahresnote (bis einschließlich 11. Klasse bei G9) setzt sich aus beiden Halbjahren zusammen.

ABER: die Lehrkraft sowie die Klassenkonferenz haben die Möglichkeit eine pädagogische NOte zu geben, d.h. wenn die Lehrer der Ansicht sind, eine oft versetzungsrelavante Note, sollte aufgrund unterschiedlichster Gründe für den Schüler auf oder abgewertet sind, können wir das tun.

Folgendes ist nicht erlaubt: Es dürfen aus datenschutztechnischen Gründen keine Notenspiegel bekanntgegeben werden, auch wenn dies häufig noch Usus ist. Ein Notendurchschnitt ist legitim, aber ob die Lehrkraft dies mitteilt, obliegt ihrer Entscheidung.

Fazit: Mdl Noten müssen bekannt gegeben werden, aber ich muss dem Schüler nicht mitteilen, wie er/sie zur Zeit steht, dann nehme ich mir die Möglichkeit, die Note zu verändern.

Lg

 
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