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Geschrieben von Trini am 23.02.2015, 10:47 Uhr

Haben Lehrer eine Schweigepflicht???

Als Elternsprecherin weiß ich, dass Lehrer gegenüber Fremden (die nicht ebenfalls verpflichtet sind) nix erzählen dürfen.Und selbst gegenüber Elternsprechern wird sich oft genug in kryptischen andeutungen ergangen , die dann erst Recht der Nährboden für Spekulationen und Gerüchte isnd.

Jetzt hängt nun das Damoklesschwert des 18. Geburtstages ganz dicht über uns.
Von Ärzten erfahren wir danach nix mehr über's Kind.
Ist das auch bei Lehrern so????

Trini

 
22 Antworten:

Re: Haben Lehrer eine Schweigepflicht???

Antwort von Julia+Christopher am 23.02.2015, 11:00 Uhr

Ja, wenn das Kind 18 ist, erfahrt ihr von den Lehrern normalerweise nichts mehr. Dann ist das Kind selber verantwortlich.

Du wirst sicherlich auch nicht wollen, dass sich dein Chef über dich mit deinem volljährigen Kind unterhält oder?

LG

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Dachte ich mir.

Antwort von Trini am 23.02.2015, 11:06 Uhr

Der Unterschied ist nur, dass mein Kind von mir "durchgefüttert" werden möchte.
Ich hoffe ja mal, dass unser Verhältnis vertrauensvoll genug bleibt und nicht eines Tages das böse Erwachen kommt.

Trini

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Re: Dachte ich mir.

Antwort von Mama mal 5 am 23.02.2015, 11:17 Uhr

hier das gleiche
Sohn wurde im Januar 18 und ist seitdem für alles selbst verantwortlich.
Bisher klappt es gut und wir hoffen natürlich das es auch so bleibt.
Ich hatte Wochenlang davor schon schiß,vor dem großen Tag und an dem Tag selbst muß ich ehrlich sagen sind mir 1000 Felsbrocken von der Schulter gefallen.
Keine Ahnung aber ich habe mich irgendwie befreit gefühlt.
Klar sind wir weiterhin immer für ihn da und helfen wenn es uns möglich ist aber alles andere ist nun seins.
Er wird nun in einem Jahr seine Ausbilung beenden und dann geht es mit großen Schritten auf die erste eigene Wohnung zu.

vg

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Re: Haben Lehrer eine Schweigepflicht???

Antwort von Emmi67 am 23.02.2015, 11:58 Uhr

Ganz so dramatisch sehe ich das mit dem 18. Geburtstag nicht. Man kann durchaus von Ärzten was erfahren, wenn der Sohn vorher einwilligt. Und wenn es Probleme in der Schule gäbe, würde unser Sohn uns auch mit über 18 noch zu einem Lehrergespräch mitnehmen. Ich habe allerdings in der ganzen Oberstufe nicht mit Lehrern gesprochen, bestand einfach kein Anlass.

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Re: Haben Lehrer eine Schweigepflicht???

Antwort von Graupapagei3 am 23.02.2015, 12:01 Uhr

Na Kind kann sich dann selbst entschuldigen. Und der Lehrer redet auch nicht mehr mit dir ....

Wobei viel schlimmer kann es bei uns nicht werden - schon jetzt muss keine Klausur mehr unterschrieben werden, die Überraschung gibt es dann als Zeugnis. Dafür beharren alle Lehrer noch auf ihren schwachsinnigen Wandertagszetteln.

Elternsprechtag und Elternversammlungen sind irgendwie auch abgeschafft.

Die beste Infoquelle scheint bei uns derzeit die kleine Schwester zu sein, dass der Bruder zwar vielleicht in Klasse 11, aber dennoch gerade 15 ist, scheinen die Lehrer erfolgreich zu verdrängen.

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Hihi, und die Unterschrift vom Zeugnis...

Antwort von Trini am 23.02.2015, 12:19 Uhr

wird beim Kleinen auch schon seit der 7. Klasse nicht mehr kontrolliert.

Beruhigend, dass das nicht nur bei uns so ist.

Trini

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Re: Haben Lehrer eine Schweigepflicht???

Antwort von Strudelteigteilchen am 23.02.2015, 12:26 Uhr

Ganz ehrlich: Sowohl was Ärzte, als auch was Lehrer angeht, habe ich den 18. Geburtstag des großen Kindes gar nicht gemerkt.

Das Kind war schon vorher alleine beim Arzt, wenn es um "Kleinigkeiten" ging - und besteht immer noch auf meine Begleitung (oder zumindest Meinung), wenn es um "Großigkeiten" geht.

Ich wollte schon vorher vom ganzen Schulkram nichts mehr wissen - und das Kind bettelt mich immer noch an, ich möge doch bitte ohne sie zu den Elternabenden gehen *seufz*. Immerhin bin ich jetzt das Entschuldigungs-Geschreibe losgeworden. Bis zu den Herbstferien ließ das Kind mich immer noch die Briefe schreiben und hat sie dann nur unterschrieben (wobei das jetzt nicht sooo arbeitsintensiv war, weil ich da eine Vorlage im PC habe, wo ich nur die Tage eintrage - aber das kann sie ja verdammtnochmal auch selber machen, oder?).

Ich werde übrigens auch immer noch bei jedem popligen "Papierkram" um Rat gefragt. Briefe von der Krankenkasse, Online-Einkäufe bei H&M, Überweisungen an eine Freundin - irgendwie landet alles bei mir auf dem Schreibtisch. Ich würde soooo gerne mal was loswerden von diesen ganzen Zeug *sehrtiefseufz*.

Aber das ist natürlich das große Kind, das ganz generell überaus mitteilsam ist und außerdem die Verantwortung für alles mögliche gerne bei mir ablädt. Mal schauen, wie es beim kleinen Kind wird - da habe ich noch vier Jahre Zeit. Wobei auch dieses Kind dazu tendiert, Verantwortung bei mir abzuladen, es redet dabei nur deutlich weniger.

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Re: Wieso...

Antwort von Mijou am 23.02.2015, 12:41 Uhr

Warum ist der 18. Geburtstag für Dich denn in Sachen Schule ein "Damokles-Schwert"? Hab' doch ein bisschen Vertrauen in Deine bisherige Erziehung! Je älter Teens werden, desto mehr muss man Kontrolle durch Gespräche und Vertrauen ersetzen, das gehört halt in diesen Jahren dazu. Vielleicht hast Du momentan noch ein Problem damit, Dein Kontrollbedürfnis loszulassen? Das ist aber ein Prozess, um den keine Eltern herumkommen, gell.

LG

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Re: Dachte ich mir.

Antwort von Tine1 am 23.02.2015, 12:51 Uhr

Ohweh, das sind ja fiese argumente. grrr...

übrigens bist du dazu verpflichtet, ihn "durchzufüttern", ganz unabhängig von irgendwelchen schweigepflichten. das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

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Re: Dachte ich mir.

Antwort von Strudelteigteilchen am 23.02.2015, 14:12 Uhr

Mit den Schweigepflichten nicht, das stimmt wohl.

Aber das Kind kann das Recht aufs Durchgefüttert-Werden verwirken, wenn es sich auf die faule Haut legt und in der Schule dauerschwänzt (oder sich nach der Schule nicht aktiv um eine Ausbildung bemüht). Insofern haben Eltern u.U. durchaus das Recht zu hinterfragen, ob das volljährige Kind noch seinen Pflichten - namentlich dem Schulbesuch - in angemessener Weise nachkommt.

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Re: Haben Lehrer eine Schweigepflicht???

Antwort von Dor am 23.02.2015, 14:32 Uhr

Ja.

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Danke, eine Freundin hatte...

Antwort von Trini am 23.02.2015, 15:31 Uhr

mit ihrer Tochter das Problem, dass sie geschwänzt hat, obwohl sie morgens pünktlich aus dem Haus ging.
DAS Kind damals war noch nicht volljährig.
Aber eines Tages flatterten die Bußgeldbescheide ins Haus.

Nicht, dass ich vom Sohn derartiges erwarte.
Aber der Fleißigste war er bisher leider nicht.

Trini

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wir hatten da noch nie Probleme

Antwort von Ellert am 23.02.2015, 16:43 Uhr

und sogar noch Elternabende....Vieles geht ja dann um geld gerade Abschlussfeiern, wer soll darüber denn bestimmen wenn nicht die es am Ende auch zahlen ( Eltern)

Auch vom Arzt bekomme ich wenn ich anrufe Rezepte geschickt etc

dagmar

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wird so gelöst

Antwort von kunstflair am 23.02.2015, 18:32 Uhr

lehrer bittet um termin für informelles gespräch und lädt beide vor: den über 18jährigen und mindestens ein elternteil. wenn dann was besprochen wird, ganz im sinne einer netten gesprächsrunde. bewirkt das oft wunder.
kann man vielleicht dem lehrer mal so beiläufig beibringen.
alles gute!

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Re: Dachte ich mir.

Antwort von Tine1 am 23.02.2015, 20:41 Uhr

Wir sind unterhaltspflichtig, bis unsere kinder ihre erstausbildung hinter sich haben. auch für schuleschwänzer.

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Re: wird so gelöst

Antwort von Jule9B am 23.02.2015, 21:44 Uhr

In der Oberstufe habe ich die Schüler selbst am "Elternsprechtag" zum Gespräch eingeladen und gesagt, sie dürfen auch gern ihre Eltern mitbringen, wenn sie möchten. Das haben sie ganz unterschiedlich gehandhabt. Manche sind allein gekommen, manche haben auch die Mama mitgebracht. Mir ist das egal, aber grundsätzlich sind volljährige Schüler für mich selbst die Ansprechpartner. Aber es ist schon klar, dass die ganz unterschiedlich drauf sind, manche schon sehr selbstständig und manche noch nicht so.

Blaue Briefe gingen auch an die Adresse des Schülers, die ja aber im allgemeinen bei ihren Eltern wohnen. Aber eben in der Anrede an den Schüler selbst. Entschuldigungen schreiben sie auch selbst. Manche machen so eine Phase durch, wo sie es ausnutzen, dass sie nun endlich allein entschuldigen dürfen, aber die meisten sind dann doch so vernünftig, dass sie es nicht über die Maßen strapazieren. ;)

Ist aber klar, man muss nachhalten, wer wie alt ist. Da werden aber Listen geführt und das weiß man im allgemeinen von seinen Kursteilnehmern. Ich hatte in meinen Oberstufenkursen schon Leute zwischen 17 und 21 Jahren sitzen.

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Nicht zwingend!

Antwort von Trini am 24.02.2015, 10:50 Uhr

http://www.neues-deutschland.de/artikel/146498.ausbildung-kein-unterhalt-vom-vater-fuer-schulschwaenzer.html

Volljährigen Kindern stehe Unterhalt nur zu, solange sie eine Ausbildung absolvierten. Da der Sohn jedoch inzwischen die Schule verlassen habe, müsse er künftig für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen. Auch für die Monate vor dem Hinauswurf könne er keinen Unterhalt verlangen. Denn darauf hätten unterhaltsberechtigte Kinder nur Anspruch, wenn und solange sie ihre Ausbildung ernsthaft und konsequent verfolgten.

Der Sohn habe die Schule jedoch schon längere Zeit vernachlässigt und sogar »geschwänzt«. Nicht zuletzt deswegen habe er sich mit dem Vater zerstritten. Nach seinem Auszug habe er die Schlamperei auf die Spitze getrieben. Angaben zu den Ursachen seines Schulversagens oder Perspektiven für einen weiteren Ausbildungsgang sei er auch im Prozess schuldig geblieben.

Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juli 2008 - 5 UF 46/08


*******************

Wäre sonst ja auch kaum nachzuvollziehen.

Trini

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Re: Haben Lehrer eine Schweigepflicht???

Antwort von Silvia3 am 24.02.2015, 11:34 Uhr

Wurde uns gerade erst mitgeteilt (Gymnasium, NDS): zum 18. Geburtstag des Kindes können die Kinder in der Schule beantragen, dass ihre Eltern nicht mehr über die schulischen Angelegenheiten des Kindes informiert werden sollen. Die Eltern erhalten dann von der Schule eine schriftliche Mitteilung, in der ihnen mitgeteilt wird, dass dies die letzte Info ist, die sie von der Schule erhalten, weil das Kind dies beantragt hätte.

Ansonsten werden die Eltern weiter normal informiert.

Silvia

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Re: Nicht zwingend!

Antwort von Tine1 am 24.02.2015, 13:02 Uhr

Ich hab den artikel jetzt nicht gelesen. bin am handy und kann da irgendwie dem link nicht folgen bzw weiß nicht wie das geht.

solche urteile sind ja immer einzelfallentscheidungen und ich weiß jetzt nicht, wie der fall hier genau ist. aber normalerweise sind eltern den kindern auch unterhaltspflichtig wenn sie mal schule schwänzen oder nicht die besten leistungen erbringen. nicht mehr unterhaltspflichtig sind sie, wenn das kind (zb wegen schuleschwänzen) von der schule fliegt, mehrere ausbildungen hintereinander abbricht etc. und sich so selbstverschuldet in die arbeitslosigkeit begibt UND auch dann noch immer nichts an der situation versucht, zu ändern. wenn das ganze nur aus "faulheit" geschieht und sich das kind pysisch und psychisch bester gesundheit erfreut, dann sind die eltern nicht mehr unterhaltspflichtig.

aber das elternrecht ist eben ein recht, das sich verflüchtigt und mit dem 18. geburtstag ganz erlicht, während die pflichten unter umständen noch lange erhalten bleiben. das kind kann durchaus auch seine schullaufbahn abbrechen und irgendeine lehre anfangen, mit der du überhaut nicht einverstanden bist. trotzdem bist zu ihm zum unterhalt verpflichtet. das wollte ich hauptsächlich zum ausdruck bringen. wobei es natürlich extremfälle gibt, in denen die unterhaltspflicht erlicht.

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jule

Antwort von Ellert am 24.02.2015, 18:53 Uhr

huhu

als meine 18 wurde hiess es, nun brauchen die ein Attest wenn sie krank sind, eben weil viele es wohl ausnutzen.
Ich hab dann der Lehrerin erklärt dass ich nicht bereit bin wegen eines Tages Migräne diese Kosten zu bezahlen und wir haben uns geenigt dass wenn ICH die Entschuldigungen unterschreibe es auch ohne Atteste geht.

Nicht jeder Jungerwachsene ist ja verantwortungslos,
wenn halt Lehrer da schlechte Erfahrungen machen wollen sie Atteste.
Was machst Du denn wenn die Schüler sagen "null Bock, Eltern bring ich nicht mit" deren Schule aber gerade gegen DIE Wand fährt - muss man da tatenlos zuschauen obwohl Eltern ggf noch Einfluss hätten ?


dagmar

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Re: Haben Lehrer eine Schweigepflicht???

Antwort von ungewohnt am 24.02.2015, 19:05 Uhr

Bei meinem Großen war es so, dass er ab 18 der Auskunft der Schule widersprechen konnte. ICH habe ihm gesagt, wir gehen gemeinsam zur Schule und du erklärst, wenn ich Auskünfte wünsche, würde ich diese bekommen! Sonst hätte ich zu Hause keine Freiheit gelassen!
Allerdings hat er später ein 1er Abi gemacht....
Aber den Spleen: Mama du erfährst nichts mehr, habe ich ihm gezogen. Kein Handy, kein Internet, kein Auto - nur noch wohnen und essen zu Hause :-) Allerdings war er immer pflegeleicht und ich habe auch durchaus Entschuldigungen bei "bin müde" geschrieben.
Für uns hat sich mit dem 18. nichts geändert.

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Re: Haben Lehrer eine Schweigepflicht???

Antwort von Emmi67 am 25.02.2015, 11:21 Uhr

"Pflegeleicht und 1erAbi"- warum waren dann diese Drohungen (kein Handy, kein Internet, kein Auto) überhaupt nötig? Um was für wichtige Auskünfte geht es überhaupt? Mein Sohn macht jetzt Abi, wird auch besser als 2 werden. Aber Mitteilungen aus der Schule habe ich schon seit Jahren nicht mehr erhalten, außer über Klassenfahrten, wenn Bezahlen angesagt war. Ansonsten teilt mein Sohn mir ab und an seine Noten mit, ich würde sie ja aber auch am Zeugnis sehen.
Für Müdigkeit schreibe ich aber keine Entschuldigung.

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