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Geschrieben von speedy am 23.01.2014, 9:08 Uhr

Warum keine direkte Nachricht...Antwort

Hi,
das BSI hat die Daten, die anderswo entwendet wurden, mehr oder weniger zufällig erhalten und kann jetzt einen Abgleich mit ggf. Betroffenen machen. Da es aber auf jeden Fall personenbezogene Daten iSd BDSG sind, darf auch das BSI diese Daten nicht verwenden, zumindest nicht ohne die Einwilligung des Berechtigten. D.h. es DARF den Betroffenen keine Nachricht schicken, da ja keine Einwilligung vorliegt (das wäre dann eine Verwendung der erlangten Daten).
In dem Moment, wo sich ein Berechtigter beim BSI meldet (oder die Website benutzt) und seine Einwilligung mit dem Abgleich erklärt, darf der Abgleich erst vorgenommen werden.
Daher ist das Vorgehen schon korrekt so - auch wenn google und Co es bestimmt anders gemacht hätten.

Gruß, Speedy

 
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