Geschrieben von Silene am 12.04.2018, 9:16 Uhr |
Vater Elternzeit während Arbeitslosigkeit
Grundsätzlich hätte dein Freund auch in der Probezeit bei einem neuen Arbeitgeber einen Anspruch auf Elternzeit, diese muss spätestens sieben Wochen vor Beginn (also vor dem ET) angemeldet werden. Um Ärger zu vermeiden, würde ich an seiner Stelle das Thema Elternzeit direkt vor Vertragsschluss mit einem neuen Arbeitgeber klären (sonst kann er direkt nach dem ersten Monat wieder gekündigt werden).
Dein Freund hat Anspruch auf Elterngeld, dafür muss er aber mindestens zwei Lebensmonate nehmen. Zum Thema Elterngeld und ALG1 ist vielleicht dieser Link interessant: www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=227702
- Vater Elternzeit während Arbeitslosigkeit - Paputzi85 11.04.18, 13:51
- Re: Vater Elternzeit während Arbeitslosigkeit - Felica 11.04.18, 18:12
- Nicht böse sein, aber - Annika03 11.04.18, 22:06
- den Ansatz würde ich auch gehen - Ellert 12.04.18, 6:57
- Re: Vater Elternzeit während Arbeitslosigkeit - GabiK 12.04.18, 7:40
- Re: Vater Elternzeit während Arbeitslosigkeit - Silene 12.04.18, 9:16
- Re: Vater Elternzeit während Arbeitslosigkeit - mausebär2011 12.04.18, 17:36