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Geschrieben von Silene am 12.04.2018, 9:16 Uhr

Vater Elternzeit während Arbeitslosigkeit

Grundsätzlich hätte dein Freund auch in der Probezeit bei einem neuen Arbeitgeber einen Anspruch auf Elternzeit, diese muss spätestens sieben Wochen vor Beginn (also vor dem ET) angemeldet werden. Um Ärger zu vermeiden, würde ich an seiner Stelle das Thema Elternzeit direkt vor Vertragsschluss mit einem neuen Arbeitgeber klären (sonst kann er direkt nach dem ersten Monat wieder gekündigt werden).
Dein Freund hat Anspruch auf Elterngeld, dafür muss er aber mindestens zwei Lebensmonate nehmen. Zum Thema Elterngeld und ALG1 ist vielleicht dieser Link interessant: www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=227702

 
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