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Geschrieben von Künstlerin am 04.04.2018, 16:19 Uhr

Elterngeld Plus - Einkommen berechnen

Hallo, ich mache mir schon seit ein paar Monaten sorgen, weil ich mir nicht sicher bin, ob ich mein Einkommen richtig berechne. Ich bin auf das Elterngeld Plus angewiesen und könnte mir nicht leisten es hinterher wieder zurück zu zahlen. Ich versuche möglichst das monatliche Maximum zu verdienen, da ich, wenn ich unter 3900€ Einkommen im Jahr habe, aus der Künstlersozialkasse herausfalle, das will ich natürlich in jedem Fall vermeiden. Und ich kann natürlich nicht sagen, ob ich es schaffe jeden Monat bis Ende des Jahres das Maximum auszuschöpfen.

In diesem Jahr kommt neu hinzu, das ich Umsatzsteuerpflichtig geworden bin, da ich vor der Geburt die Einkommensgrenze knapp überschritten habe. Als Kleinunternehmer war das alles einfacher. Vielleicht kennt sich hier jemand aus und kann mir sagen, ob ich alles richtig mache?

Ich weiss einfach nicht, an wen ich mich mit meinen Fragen wenden kann. In der Elterngeldstelle gibt man mir leider keine konkrete Auskunft und auf schriftliche Anfragen bekomme ich auch nur schwammige standart Floskeln, die mir nicht weiterhelfen.

Also hier die Zahlen:

auf Seite 4 des Bescheids heisst es (Zahlen gerundet):
Durchschnittliches Bruttoerwerbseinkommen in 6 Monaten 600€
abzüglich Steuern auf 690€ 0€
Abzüglich Sozialabgaben 100€
Netto Erwerbseinkommen nach BEEG 490€

Elterngeld Plus beträgt 300€

MEINE BERECHNUNG am Beispiel Januar:

850€ inklusive 7% Umsatzsteuer (Einnahme)
- 300€ ohne Umsatzsteuer (Ausgaben für Miete, Strom, Material)
- 100€ Beitrag an Künstlersozialkasse für Krankenversicherung, Rente, Sozialvers.
ergibt 450€ Einkommen inklusive (7% Umsatzsteuer)

ist also knappt unter der Grenze von 490€.

Falls ich etwas falsch mache habe ich lieber großzügig gerechnet, aber habe natürlich Angst das Mindesteinkommen so nicht zu erreichen.
Von den 450€ könnte ich denke ich noch die 7% abziehen und habe noch ein kleines bischen Spielraum um mehr zu verdienen, richtig?

Ich hoffe hier kennt sich jemand aus und kann mir die Unsichereit nehmen. Ich möchte ungern erst in zwei Jahren erfahren, das ich alles falsch berechnet habe.

Ich freue mich auf Eure Antworten.

 
3 Antworten:

Re: Elterngeld Plus - Einkommen berechnen

Antwort von Silene am 09.04.2018, 14:49 Uhr

Es gibt keine Verdienstgrenze für das Elterngeld, wichtig ist nur, dass du nicht mehr als durchschnittlich 30 Wochenstunden arbeitest. Im Bescheid wurde dein EG-Plus mit einem voraussichtlichen Einkommen vorläufig berechnet. Zum Ende des Bezugszeitraums musst du dann dein tatsächliches Einkommen nachweisen und dein EG-Plus wird endgültig berechnet. Wenn du dann mehr verdient hast, musst du einen Teilbetrag zurückzahlen, wenn du weniger verdient hast, bekommst du EG nachgezahlt.

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Re: Elterngeld Plus - Einkommen berechnen

Antwort von Künstlerin am 10.04.2018, 16:01 Uhr

Danke für die Antwort, das würde ja schonmal heissen, das wenn ich einen Monat das doppelte verdienen würde, das dann nicht automatisch auch die Folgemonate ungültig sind, da man ja ab dem 12 Monat durchgehend Elterngeld Plus beziehen muss und nicht mehr mal einen Monat unterbrechen.

Wieviel ich maximal verdienen darf ohne das etwas abgezonen wird ist mir immer noch nicht ganz klar, denn auch, wenn es nur ein paar Euro im Monat sind addiert sich das über den Zeitraum ja doch zu einer ganz schönen Summe.

Ich versuche unter 490€ Brutto zu bleiben, um auf der sicheren Seite zu sein, aber eventuell könnte ich auch 524€ Brutto (inklusive der 7% Steuern) verdienen, das da 0 Euro Steuern abgezogen werden im Bescheid irritiert mich halt.
Die 490 waren ja nach Kleinunternehmerregelung berechnet, d.h. ohne Steuerabzug, dann wären es also jetzt 455€ Netto nach Abzug der 7%, die ich ab diesem Jahr berechnen muss.

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Re: Elterngeld Plus - Einkommen berechnen

Antwort von Silene am 11.04.2018, 14:33 Uhr

Im Bescheid geht es um dein steuerpflichtiges Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes, da wurde also nur die Einkommensteuer berücksichtigt. Die Umsatzsteuer zählt (soweit ich weiß) nicht mit zu deinem Einkommen. Falls du einen Steuerberater hast, kann der dir vielleicht bei deinen Fragen zur Einkommensberechnung weiterhelfen.

Das mit dem Bezug ohne Unterbrechung gilt übrigens erst ab dem 15. Lebensmonat.

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