Geschrieben von Anika2966 am 06.04.2018, 12:34 Uhr |
Elterngeld Anrechnung bei Alg2
Hallo ihr Lieben, ich habe ein großes Problem. Ich war vor der Geburt unserer Tochter auf 100€ Aushilfe angestellt. Bekam 300€ Elterngeld dies wurde mir 270€ angerechnet und 30€ Versicherungspauschale war frei.Laut Bundeselterngeldgesetz beschreibt dieses aber wer vor der Geburt Erwerbseinkommen hat das dies bis zu 300€ frei ist. Nun wäre es ja in meinen Fall eigentlich so das ich 100€ frei habe das Jobcenter ist aber der Meinung
nach Widerspruch nur den Freibetrag gewähren zu müssen was die Elterngeldstelle ausgerechnet hat 16,68€. Ich weiß bald nicht mehr weiter :(
100 oder 1000 € ?
Antwort von Ellert am 06.04.2018, 14:12 Uhr
huhu
habe gerade ein Verständnisproblem
Du hast sicher nicht 100 sondern 1000€ verdient im Monat oder ?
Du bist schon durchs Widerspruchsverfahren durch ?
Evtl mal beim Anwalt gewesen die sich damit gut auskennen, hast Du eine Rechtschutzversicherung ?
dagmar
Re: Elterngeld Anrechnung bei Alg2
Antwort von lilke am 06.04.2018, 14:19 Uhr
Irgendwie ist dein Post verwirrend und ich glaube du schmeißt da einiges durcheinander.
Die 100€ die Du gearbeitet hast sind beim EG anrechnungsfrei.
Dein EG ist aber nicht anrechnungsfrei aufs ALG2 und wird da dann halt angerechnet.
Ansonsten weiß ich nicht, was du meinst, dazu ist der Post zu verwirrend.
Ggf. Rechtsbeihilfe beantragen und Anwalt fragen.
LG
Lilly
Es steht in Deinem Elterngeldbescheid drin
Antwort von 32+4 am 06.04.2018, 23:02 Uhr
Da steht Betrag X, der beim Alg2 anrechnungsfrei ist, wenn man vorher gearbeitet hat.
Wenn ich das richtig verstehe, kam die elterngeldstelle auf die knapp 17€?
Re: Elterngeld Anrechnung bei Alg2
Antwort von Tini_79 am 07.04.2018, 1:43 Uhr
Ich habe auch schon irgendwo gelesen, dass bei H4 ein Teil des EG anrechnungsfrei bleibt, wenn man vorher gearbeitet hat. Aber du hast ja sehr wenig verdient vorher und es wird ja definitiv nur anteilig etwas frei bleiben. Selbst bei einem 450 EUR Job vorher wäre nicht das komplette EG anrechnungsfrei soweit ich weiß.
Man muss dir in einem schriftlichen Bescheid zu deinem Widerspruch doch eine genaue Fundstelle im Gesetz nennen?
Gibt es bei dir keine unabhängigen H4 Beratungsstellen? Oder bist du bei Facebook registriert? Dort gibt es auf jeden Fall mehrere Gruppen zu diesem Thema, teilweise mit echt guter Hilfe.
Re: Elterngeld Anrechnung bei Alg2
Antwort von QueenMum am 07.04.2018, 11:24 Uhr
Du hast Recht ! Wenn du vorher gearbeitet hast und dann in ALG2 gehst bleibt der Betrag anrechnungsfrei den du verdient hast und das ist gesetzlich bei jedem so bis 300 Euro ! Sprich wenn du 100 Euro verdient hast darf die Arge nur 170 anrechnen deinen Verdienst müssen Sie rausrechnen plus die Versicherungspauschale. Ich würde also nochmals Einspruch einlegen und wenn dann nix passiert mit rechtlichen Schritten drohen bzw kannst du auch die Elterngeldstelle um Hilfe beten die haben ja den Paragraphen. Lass keine Ruhe denn Sie müssen nachzahlen,
Ich verlinke mal den Link vom Bundesamt für Soziales an die können dir auch helfen, ruf da an oder schreib denen.
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=165672.html
dumm gefragt, 100.- im Monat kann ich mir schwer vorstellen
Antwort von Ellert am 07.04.2018, 12:14 Uhr
Hast Du denn vor eurem Kind nicht richtig gearbeitet ?
100.- wäre ja eher in Richtung Ehrenamt ( Bekannte von mit hat ein solches bekommt sogar mehr als Aufwandsvergütung und das darf ihr wohl keiner reinrechnen)
dagmar
Re: Elterngeld Anrechnung bei Alg2
Antwort von Tini_79 am 07.04.2018, 16:25 Uhr
Dagmar,
Die AP wird auch vor dem Kind H4 bezogen haben und zusätzlich halt die erlaubten 100 verdient haben.
Re: Elterngeld Anrechnung bei Alg2
Antwort von sarahT am 07.04.2018, 17:10 Uhr
Bei der Regelung, die du meinst, geht es um den Teil des Elterngeldes, der sich auf das vorherige Einkommen bezieht. In deinem Fall 100€. Dies müsste theoretisch anrechnungsfrei sein.
Du bekommst aber Basiselterngeld, quasi den Grundbetrag Elterngeld, den jede bekommt, ob sie arbeiten war oder nicht. Dieser beträgt 300€ und wird immer gezahlt. Du bekommst ihn, weil dein Elterngeldanspruch aus deiner Beschäftigung weit unter den 300€ liegt. Die Elterngeldstelle stockt quasi auf.
Es heißt aber im Gegenzug nicht, nur weil du für ein paar wenige Euro arbeiten warst, dass dir der gesamte Betrag anrechnungsfrei bleibt. Frei bleibt nur der Betrag, den du vorher verdient hast, also maximal 100€.
Die 16,68€ ist sicher die Werbungspauschale, die die Elterngeldstelle zur Berechnung vom Einkommen abzieht. Ich vermute, dass die Arge dann also 83,32€ noch als freies Einkommen rechnet, richtig? Also eine 100 minus 16,68. Darüber lässt sich trefflich streiten, ob die Arge dieser Rechnung folgen darf oder nicht. Müsste man mal schauen, ob es Urteile gibt. So oder so, 300€ anrechnungsfrei wirst du nicht kriegen. Maximal 100€. Wenn die Arge noch weniger anrechnungsfrei lässt, würde ich zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen und den Bescheid von ihm prüfen lassen.
Ich hoffe mein Text ist verständlich. Falls nicht, nachfragen.
Re: Elterngeld Anrechnung bei Alg2
Antwort von Ilwi am 07.04.2018, 21:46 Uhr
Soweit ich weiß, werden die 300 € Elterngeld voll angerechnet.
Es sei denn du hast vorher gearbeitet und bekommst mehr Elterngeld als den Grundbetrag von 300€.
Ich habe bei Kind 2 knapp 700€ Elterngeld bekommen und davon wurden dann 300€ nicht angerechnet.
ach so, quasi gerade das was nicht angerechnet wird ?
Antwort von Ellert am 08.04.2018, 7:44 Uhr
Ich dachte welcher Job bringt so wenig
bzw ne null vergessen
dann hat sich auch die Frage nach einer Rechtschutzversicherung vermutlich erledigt
dagmar
Re: ach so, quasi gerade das was nicht angerechnet wird ?
Antwort von Christine70 am 08.04.2018, 13:54 Uhr
Wo lebst du denn?
Klar gibt es Jobs, die so "wenig" bringen.
Prospekte zustellen zB.......
Wir hatten auch einen Zeitungszusteller, der gerade mal 100 Euro verdiente, weil es nach Anzahl ging und er nur einen Weiler bediente mit gerade mal 40 Zeitungen.
Er durfte aber auch nur 100 Euro zuverdienen. Also perfekt für ihn.
Re: ach so, quasi gerade das was nicht angerechnet wird ?
Antwort von Ellert am 08.04.2018, 20:13 Uhr
huhu
wo wir leben gibt es viele 450.- Jobs angefangen von den Supermärkten und den McDonalds etc
wer arbeiten will findet da gut etwas - da liegt es eher am nicht wollen
Ganztagsjobs dagegen sieht es leider nicht so gut aus
Ich ging nun vom vorgeschriebenen Mindestlohn aus
bei 8,5 Euro die Stunde sind das keine 12 Stunden im Monat und das ist für mich eher keine Arbeit sondern etwas was man dann nebenher macht
also kein Hauptjob sondern Zubrot.
"Er durfte aber auch nur 100 Euro zuverdienen. Also perfekt für ihn."
den Ansatz finde ich persönlich sehr schwierig
jemand der nicht kann, für den optimal
aber wie manch einer der einfach sagt ich lebe gut von der Arge und mache nur das was ich komplett behalten kann finde ich dem Gesamtsystem Gesellschaft = Steuerzahler gegenüber nicht fair.
dagmar
Re: ach so, quasi gerade das was nicht angerechnet wird ?
Antwort von Felica am 09.04.2018, 7:09 Uhr
Und genau weil der Gesetzgeber das auch so sieht, wird das EG eben beim ALG2 angerechnet. Hätte sie so viel gearbeitet das der Mindestsatz dabei herauskommt wären die 300 € anrechnungsfrei.
Re: ach so, quasi gerade das was nicht angerechnet wird ?
Antwort von QueenMum am 12.04.2018, 19:02 Uhr
Falsch, Mindestsatz bezieht sich darauf das mindestens bis 300 Euro bei allem Anrechnungsfrei bleiben und bei Hartz gilt soviel wie man vor der Geburt verdient hat, hat man dann als Freibetrag anzusetzen auch Behörden müssen sich an Gesetze halten. ! Ob man 50 oder 200 verdient hat ist irrelevant, es ist nicht anzurechnen wenn dies vor der Geburt verdient wurde. Nur Spitzenverdiener bekommen kein Elterngeld !