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Geschrieben von DK-Ursel am 04.01.2019, 23:29 Uhr

Na, Du wärst meine Freundin aber lange gewesen

Nee,sorry, aber schon beruflich kenne ich es so, daß der, der sich etwas leiht, auch in der Bringschuld ist. Und das habe ich auch privat weder anders gelernt noch gehalten.
Wer da nicht zurückgibt, bekommt Ärger - beruflich/geschäftilch eben in Form von Mahnungen und Gebühren - nicht für Einlagern alsMiete für den Ausleihenden, sondern als Versäumnis der Bringsculd, die eben dieser Ausleihende dann zu entrichten hat!

Da hätte dann eben die ausleihende Freundin vorher fragen können/müssen:
"Brauchst du das Teil, kann ich es weitergeben/wegwerfen? Es ist uns im Weg.
Holt ihr es oder soll ich bringen?"
Aber daß der-/diejenige, dre/die ausleiht, den Dingen hinterherlaufen muß oder Schlimmeres, ist wirklich frech...

 
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