Geschrieben von fusselinchen1 am 18.12.2003, 12:00 Uhr |
@yvonne nix mehr ss seit 3.11.
hallo....
das mit dem mutterschaftsgeld stimmt so nicht ganz was gepostet wurde....
das erziehungsgeld wird auch gezahlt wenn du mutterschaftsgeld beziehst...es teht dir ab dem tag der geburt zu....
es wird komplett ab dem monat der geburt nachgezahlt,auch für den zeitraum des mutterschutzes nach dergeburt !!!!!!
liebe grüße silvia...
achso du kannst den antrag auch ohne verdienstbescheinung schonmal einreichen und die denn nachschicken..um so schneller ist dein antrag zumindest in bearbetung
Re: @yvonne nix mehr ss seit 3.11.
Antwort von pralinchenx, 39. SSW am 18.12.2003, 12:13 Uhr
Habe den Antrag hier gerade liegen.
Es steht dir ab Zeitpunkt der Geburt zu.
Weiter steht hier: Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen nach dienstrechtlichen Vorschriften sind bis zu 10,- Euro tgl. auf das Erziehungsgeld anzurechen, beim Budget bis zu 13,- Euro tgl.
Also gehen wir mal davon aus, daß wir nicht viel Erziehungsgeld in den ersten 8 Wochen bekommen, da das Mutterschaftsgeld ja wahrscheinlich höher ist. Ich würde es trotzdem sofort beantragen. Rückwirkung des Antrags 6 Monate.
Sorry, habich vielleicht falsch erklärt, aber
Antwort von Doreen 72, 6. SSW am 18.12.2003, 12:32 Uhr
pralinchenx hat es ja nun richtig gestellt. Ist manchmal schlimm, wenn man selber genau weiß, wie es lang läuft und es dann anderen erklären soll. Also So mit der Anrechnung das ist richtig. Ich habe eben gemeint, das der Betrag gegen gerechnet wird und meist bei Berufstätigkeit, das Mutterschaftsgeld den Erziehungsgeldanspruch übersteigt.
LG Doreen
Körper-Öl
Kann mir jemand helfen BITTE!!!!
Wer wird/hat während d. Elternzeit arbeiten/gearbeitet?:-)m.T.
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Wer kennt sich aus mir Elternzeit beim2. Kind???